• 01.05.2015 Tübingen: Gambischer Asylbewerber versucht 33-Jährige zu vergewaltigen
  • 24.05.2015 Tübingen: Gambischer Asylbewerber vergewaltigt 33-Jährige in einem Gebüsch
  • 11.10.2015 Tübingen: Gambischer Asylbewerber versucht 22-Jährige im Botanischen Garten zu vergewaltigen
  • 24.02.2017 Tübingen: Gambischer Asylbewerber vergewaltigt 35-Jährige in seiner Asylunterkunft

06.07.2017 – 11:25

Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen

(Nachtrag zu den Pressemitteilungen des PP Reutlingen vom 05.06.2015 und 12.10.2015)

Wegen des dringenden Verdachts der Vergewaltigung und der versuchten Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen in Tübingen wohnhaften, 21-jährigen Asylbewerber aus Gambia. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Mai 2015 und Februar 2017 in Tübingen zwei vollendete und zwei versuchte Vergewaltigungen begangen zu haben, weshalb er nun seit Mittwoch in Untersuchungshaft sitzt.

Eine 35-jährige Frau hatte Anfang März 2017 bei der Polizei Anzeige erstattet, dass sie in den Abendstunden des 24.02.2017 in einer Tübinger Asylunterkunft von einem dunkelhäutigen Mann vergewaltigt worden sei. Nachdem sie sich zunächst freiwillig in dessen Wohnung begeben hatte, soll er schließlich gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt haben. Im Zuge der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht gegen den 21-jährigen gambischen Staatsangehörigen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Tübingen wurde am 13.03.2017 dessen Wohnung nach Spuren durchsucht. Außerdem wurde eine Speichelprobe erhoben. Der 21-Jährige selbst bestritt den Tatvorwurf der Vergewaltigung und gab an, es sei zu einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Am 04.07.2017 kam vom Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts Stuttgart die Mitteilung, dass ein DNA-Abgleich der Speichelprobe des 21-Jährigen mit Spuren einer vollendeten und einer versuchten Vergewaltigung im Jahre 2015 übereinstimmt und somit der Tatverdächtige auch als Spurenleger für diese Taten in Betracht kommt. Auch die von den damaligen Opfern abgegebene Täterbeschreibung passte auf den 21-Jährigen. Er wurde noch am selben Tag vorläufig festgenommen und am 05.07.2017 beim Amtsgericht Tübingen der Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl und nahm den 21-Jährigen in Untersuchungshaft.

Wie bereits mit Pressemitteilungen im Jahr 2015 berichtet, soll der Beschuldigte in den frühen Morgenstunden des 01.05.2015 im Bereich des Lustnauer Tores eine 33-jährige Frau angesprochen und nach Hause begleitet haben. In der Wohnung der Geschädigten soll er als Gegenleistung den Geschlechtsverkehr verlangt haben, was die Frau ablehnte, woraufhin er sie bedrängt haben soll. Nach heftiger Gegenwehr habe er schließlich von ihr abgelassen und die Wohnung verlassen.

Am Morgen des 24.05.2015 hatte sich eine 33-Jährige auf dem Heimweg von der Tübinger Innenstadt in Richtung Lustnau befunden. Auf Höhe der Taxizentrale in der Wilhelmstraße soll ihr der Beschuldigte aufgelauert, sie in ein Gebüsch gezerrt und dort vergewaltigt haben.

In den frühen Morgenstunden des 11.10.2015 befand sich eine 22-Jährige auf dem Nachhauseweg in der Tübinger Innenstadt. Auf dem Weg durch den Botanischen Garten soll der Tatverdächtige plötzlich aus einem Gebüsch gekommen sein, sie am Hals gepackt und sie in ein Gebüsch gezerrt haben. Weil zwei Zeugen auf die Tat aufmerksam wurden, ließ der Beschuldigte von ihr ab und ergriff die Flucht.

Die Kriminalpolizei prüft nun, ob der Beschuldigte noch für weitere, ähnlich gelagerte Taten in Betracht kommt. Entsprechende Ermittlungen sind im Gange.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/3677916


07. Juli 2017 – 12:32 Uhr

Tübingen – Nach der Festnahme eines mutmaßlichen Seriensextäters in Tübingen hat der Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) die Arbeit der Polizei kritisiert. „Nach meiner Meinung hätte schon der erste Bericht einer Zeugin, dass ein junger Schwarzafrikaner versucht hat, sie zu vergewaltigen, gereicht, um DNA-Proben aller schwarzen Asylbewerber in der Stadt zu nehmen“, schrieb Palmer auf Facebook. „Das wären in Tübingen keine 100 Personen gewesen.“ Aufgrund der damaligen Tatumstände sei die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem Täter um einen Flüchtling handeln müsse, groß gewesen.

Dem 21-jährigen Gambier werden bisher vier Taten zwischen Mai 2015 und Februar 2017 zur Last gelegt. Eine 35-jährige Frau hatte den Mann im vergangenen März angezeigt. Sie sei von ihm in seiner Asylbewerberunterkunft vergewaltigt worden. Die Polizei nahm daraufhin eine Speichelprobe. Das Ergebnis kam in dieser Woche. Demnach stehe fest, dass der Mann auch für eine vollendete und zwei versuchte Vergewaltigungen im Jahr 2015 verantwortlich sei. Betroffen waren Frauen im Alter von 22 bis 33 Jahren, die auf offener Straße ins Gebüsch gezerrt, auf dem Heimweg im Alten Botanischen Garten überfallen oder bis nach Hause begleitet und zum Sex genötigt worden waren.

„Ich erwarte vom Staat einen besonderen Schutz vor Übergriffen von Menschen, die wir aus Humanität in unser Land gelassen haben“, sagte Palmer. Dies sei nötig, sonst wären viele bald nicht mehr bereit zu helfen. Bei straffällig gewordenen Flüchtlingen müsse man „manche Rücksichten fallen lassen“. Kriminell gewordene Asylbewerber sollten nach Verbüßung der Hälfte ihrer Haftzeit abgeschoben werden. „Das Gesetz lässt das zu“, sagte Palmer. Die bei Facebook erhobene Forderung, „erweiterte Sicherheitsvorkehrungen“ zu treffen, relativierte er dagegen im Gespräch: „Es werden jetzt ja tatsächlich mehr Polizisten eingestellt; das hätte nur schon früher geschehen sollen.“ Im Laufe der Legislaturperiode will die Landesregierung 1500 zusätzliche Stellen schaffen. Unabhängig von den Vergewaltigungen hat Tübingen zwei weitere städtische Polizisten angestellt, um für mehr Präsenz im Zentrum zu sorgen.

Viele Menschen unterstützen Palmers Forderungen, wie man den zahlreichen Kommentaren auf Facebook entnehmen kann. Allerdings lässt sich vieles in der Praxis oft nicht verwirklichen. Erstens würden für kriminelle Asylbewerber die gleichen „Abschiebungshemmnisse“ gelten wie für alle anderen, sagt Carsten Dehner, der Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. So werde in das Bürgerkriegsland Syrien derzeit niemand abgeschoben. Daneben räumt Dehner ein, dass gerade Gambia ein Staat sei, der wenig mit Deutschland kooperiere – wenn ein Asylbewerber angebe, keinen Ausweis zu besitzen, sei es oft unmöglich, Ersatzpapiere zu beschaffen. Nach Völkerrecht müsse Deutschland aber nachweisen, dass es sich um einen gambischen Staatsbürger handle. Es sei mittlerweile eine Bundesstelle eingerichtet worden, die sich um solche Fälle kümmere.

Die von Palmer geforderten DNA-Reihenuntersuchungen hatte es nach den beiden ersten Fällen im Jahr 2015 übrigens gegeben. Sie waren von der Tübinger Staatsanwaltschaft beantragt und vom Amtsgericht genehmigt worden. Damals habe man zwar nicht pauschal alle schwarzen Asylbewerber zur Speichelprobe gebeten, sondern den Kreis aufgrund „bestimmter Prüfmerkmale eingegrenzt“, betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Tatjana Grgic. Dennoch seien in beiden Fällen mehr als 100 Leute angeschrieben beziehungsweise vorgeladen worden.

Das Echo war mäßig. „Viele wurden nicht angetroffen, einige verweigerten sich“, sagte Grgic. Nach Paragraf 81h der Strafprozessordnung ist die Teilnahme an solchen Reihenuntersuchungen freiwillig. „Wir hatten 30 Proben, im zweiten Fall ein paar mehr“, sagte Grgic. Ob der Verdächtige damals angesprochen wurde, ist unklar. Eine Probe gab er jedenfalls nicht ab. Die Opfer hätten den Täter als etwa 30-jährigen Mann beschrieben, sagte ein Polizeisprecher. Möglicherweise sei der damals noch nicht einmal 20 Jahre alte Mann deshalb durch das Raster gefallen. Mittlerweile sitzt er in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen äußerte er sich bisher nicht.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.festnahme-in-tuebingen-palmer-fordert-haertere-gangart.2a50e910-685b-47b8-85f2-ba9a06c42d93.html


20.01.2018

Am Tübinger Landgericht beginnt am 31. Januar der Prozess gegen einen Mann, dem die Staatsanwaltschaft zwei Vergewaltigungen und zwei versuchte Vergewaltigungen vorwirft.

Der Asylbewerber aus Gambia soll laut Anklage am 1. Mai 2015 eine Frau angegriffen haben, die er nach Hause begleitet hatte. Sie wehrte ihn erfolgreich ab. Am 24. Mai soll er dann in der Wilhelmstraße eine Frau in ein Gebüsch gezerrt, gewürgt und vergewaltigt haben. Im Oktober 2015 versuchte er es laut Anklage bei einer weiteren Frau im Alten Botanischen Garten. Passanten kamen ihr zu Hilfe. Am 24. Februar 2017 lockte er eine Frau in sein Zimmer, wo er sie vergewaltigt haben soll. Der Mann leugnet die Taten. Da er laut Papieren 20 Jahre alt ist und zum Zeitpunkt von drei Taten minderjährig gewesen sein kann, muss das Gericht entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht für ihn gilt.

https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Prozess-gegen-Vergewaltiger-beginnt-360829.html


31. Januar 2018 – 18:20 Uhr

In Tübingen steht ein 21-jähriger mutmaßlicher Sexserientäter vor dem Landgericht, zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Tübingen – Als ob ihn das Ganze nichts angeht, schaut der Gambier an die Decke, er mustert die Holztäfelung im Tübinger Landgericht. Der 21-Jährige mit den kurzen Rastasträhnen, dessen Alter alles andere als gesichert ist, wirkt teilnahmslos, er kaut verlegen auf der Unterlippe. Es ist der Auftakt eines Prozess vor der Großen Jugendkammer, in dessen Vorfeld viel darüber gestritten wurde, ob Tübingen nach den Taten eines Seriensexualstraftäters noch eine sichere Stadt ist. Groß war die Unsicherheit in jenen Tagen, es wurden Ängste geschürt und populistisch hochgespielt, nicht zuletzt vom grünen Oberbürgermeister Boris Palmer.

Der Asylbewerber soll zwischen Mai 2015 und Februar 2017 zwei Frauen vergewaltigt haben, in zwei weiteren Fällen wird ihm versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Die Liste der Taten ist lang, die Staatsanwältin geht bei der Verlesung der Anklageschrift ins Detail. Der Gambier, der wohl eine Lehrstelle hatte und Vater eines kleinen Kindes ist, sitzt seit seiner Verhaftung im Juli 2017 in Untersuchungshaft. Auf die Spur gekommen waren ihm die Ermittler durch eine Anzeige des vierten Opfers. Die Polizei hatte daraufhin eine Speichelprobe genommen, die den Mann als Serientäter belastete.

Der Gambier lebt seit 2014 in Deutschland und ist mindestens 21 Jahre alt. Laut der Staatsanwaltschaft ist es möglich, dass er juristisch als Heranwachsender betrachtet werden muss und zum Zeitpunkt von drei Straftaten minderjährig war. Teile der Aussagen fanden auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

In den Morgenstunden des 1. Mai 2015 soll er in der Tübinger Innenstadt eine 33-Jährige angesprochen haben, die auf dem Heimweg war. Die angetrunkene Frau ließ sich auf die Begleitung ein. Zu Hause angekommen, habe der Tatverdächtige sie bedrängt, mit ihm zu schlafen. Die Frau wehrte sich dagegen, sie habe den Angreifer geschlagen und ihn am Hals gewürgt, bis er schließlich von ihr abließ und die Wohnung verließ, erläuterte die Staatsanwältin.

Nur wenige Wochen später, am 24. Mai, soll sich der Gambier ein weiteres Opfer gesucht haben. Laut Anklage sprach er in der Wilhelmstraße eine ebenfalls 33-jährige Frau an. „Er griff sie an, zerrte sie ins Gebüsch und hielt ihr den Mund zu“, berichtete die Staatsanwältin. In ihrer Not habe die Frau den Täter in die Hand gebissen. „Er würgte sie fast bis zur Bewusstlosigkeit“, führte die Staatsanwältin fort. Sie sei entkleidet und vergewaltigt worden.

Vom 11. Oktober 2015 datiert die nächste Tat. Im Botanischen Garten soll der Angeklagte eine 22-Jährige ins Gebüsch gezerrt haben. Sie entging nur deshalb einer Vergewaltigung, weil Passanten ihr zu Hilfe kamen.

Des Weiteren geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Gambier am 24. Februar 2017 eine 34-jährige Frau in das Zimmer seiner Asylbewerberunterkunft gelockt habe. Er habe der behinderten Frau, die unter Betreuung steht, etwas kochen wollen. Doch dazu kam es nie. „Er verlangte Oralverkehr, sie lehnte ab“, so die Staatsanwältin, daraufhin habe er sie entkleidet und vergewaltigt. Der Prozess, für den acht weitere Verhandlungstage angesetzt sind, wird am 9. Februar fortgesetzt.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.prozessauftakt-gegen-mutmasslichen-mehrfachvergewaltiger-frauen-mit-gewalt-ins-gebuesch-gezerrt.0f903532-31ef-49f9-b234-eddbd34afa03.html


31.01.2018

Mann in Tübingen wegen Vergewaltigungen angeklagt

Am Landgericht Tübingen hat der Prozess gegen einen jungen Mann wegen zwei Vergewaltigungen und zwei versuchten Vergewaltigung begonnen (Aktenzeichen: 3 KLs 47 Js 13956/17). Er soll im Mai und Oktober 2015 drei Frauen auf ihrem Heimweg von Partys abgepasst und angegriffen haben, wie aus der Anklage der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Eine von ihnen soll er unvermittelt ins Gebüsch gestoßen und sie fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben, woraufhin sie ihre Gegenwehr aufgab und er sie vergewaltigte. In zwei weiteren Fällen ergriff er nach einem Kampf mit den Frauen aus Angst, entdeckt zu werden, die Flucht. Außerdem soll er im Februar 2017 eine behinderte Frau unter einem Vorwand zu sich eingeladen und vergewaltigt haben.

Zum Prozessauftakt wollte der nach eigenen Angaben 22-Jährige zu mindestens einer Tat aussagen. Die Öffentlichkeit wurde davon ausgeschlossen, weil der Mann zum Tatzeitpunkt möglicherweise noch Heranwachsender war und sein Verteidiger den im Jugendstrafverfahren möglichen Ausschluss zum Schutz des Angeklagten beantragt hatte. Der Angeklagte stammt aus Gambia und war vor drei Jahren nach Deutschland gekommen. Laut Staatsanwaltschaft hat er verschiedene Geburtsdaten angegeben. Am Gerichtsverfahren ist ein Sachverständiger zur Frage der Alterfeststellung beteiligt. Ein Urteil wird für 27. März erwartet.

Die Polizei wurde im März 2017 auf den mutmaßlichen Täter aufmerksam, weil eine Frau Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte. Er bestritt den Vorwurf und gab eine Speichelprobe ab. Diese Spur führte laut Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Landeskriminalamts Stuttgart zu drei ungeklärten Fällen in Tübingen aus dem Jahr 2015. Im Juli wurde er festgenommen.

http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Mann-in-Tuebingen-wegen-Vergewaltigungen-angeklagt-_arid,10811660.html


Ermittler prüfen weitere Fälle – Prozess-Zuschauerin erkannte Täter vor Gericht
Der 22-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft zwei Vergewaltigungen vorwirft, könnte wegen eines weiteren Versuchs angeklagt werden: Eine Prozesszuschauerin erkannte ihn offenbar.

https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Prozess-Zuschauerin-erkannte-Taeter-vor-Gericht-363222.html