15.06.2017

Ein von einem saudischen Diplomaten verursachter tödlicher Unfall in Berlin-Neukölln hat politische Konsequenzen. Das Auswärtige Amt schickte eine Verbalnote an die Botschaft Saudi-Arabiens und bat um eine Stellungnahme zu dem Fall, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. „Überlegungen zur etwaigen Ergreifung gesandtschaftsrechtlicher Schritte können frühestens angestellt werden, wenn die erbetene Stellungnahme vorliegt und die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind“, hieß es aus dem Amt.

Der 50 Jahre alte saudische Diplomat stand am Dienstagabend in der Hermannstraße Ecke Kienitzer Straße mit seinem Sportwagen im absoluten Halteverbot auf einem Radweg und riss abrupt die Tür auf. Ein 55 Jahre alter Radfahrer prallte gegen die Tür und starb am Mittwochmittag im Krankenhaus an seinen Kopfverletzungen. Er trug nach Polizeiangaben keinen Helm.

Normalerweise würden nach einem solchen Unfall Ermittlungen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung aufgenommen, sagte ein Polizeisprecher. In diesem Fall gebe es aber nur eine Verkehrsunfallermittlung für Versicherungszwecke. Auch Zeugen würden befragt. Der Verursacher selbst könne nicht geladen werden. Ein Strafverfahren ist wegen der Immunität ausgeschlossen.

Diplomaten seien uneingeschränkt vor Strafverfolgung geschützt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Strafverfahren gegen Diplomaten würden normalerweise sofort eingestellt. Diplomaten stehen unter besonderem Schutz, um nicht aus politischen Gründen belangt werden zu können.

Das Auswärtige Amt versicherte aber, dass es Einzelfällen immer wieder nachgehe. Das Amt weise einzelne Botschaften regelmäßig auf die Pflicht zur Beachtung inländischer Gesetze hin. Auch Diplomaten seien „ungeachtet ihrer Privilegien verpflichtet, die im Empfangsstaat geltende Rechtsordnung zu beachten“.

Im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen etwa wegen Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Körperverletzung schöpfe das Amt je nach Schwere des Falles auch die zur Verfügung stehenden Mittel des Gesandtschaftsrechts aus – etwa ein Antrag auf Aufhebung der Immunität oder die Aufforderung zur Abberufung.

Die Zahl der in Berlin gezählten Verkehrsdelikte von Diplomaten steigt seit Jahren. Allein 2016 wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts 22.880 Delikte gezählt. 2006 waren es noch 10.181 gewesen, im Jahr davor 6908.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club hatte in Gedenken an den toten Radfahrer zu einer Mahnwache am Donnerstagabend an der Unfallstelle aufgerufen. Der 55-Jährige ist der 13. Verkehrstote in diesem Jahr. Bisher sind drei Motorradfahrer, drei Autoinsassen, vier Fußgänger, zwei Radfahrer und ein weiterer Mensch gestorben. Im vergangenen Jahr starben in der Hauptstadt 56 Menschen bei Verkehrsunfällen, darunter 17 Radfahrer.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/mit-sportwagen-im-halteverbot-saudischer-diplomat-verursacht-toedlichen-radunfall-15062690.html


Das sogenannte „Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen“ trat im April 1964 in Kraft. Diplomaten können in dem Land, in dem sie zu Gast sind (Empfangsstaat), im Grunde genommen machen, was sie wollen, aufgrund ihrer juristischen Immunität.

Durch diese Immunität sollen sie vor staatlicher Willkür geschützt werden. Doch wer schützt uns dann noch vor den Diplomaten?! Die Liste ihrer Vergehen ist schier unendlich!

Durch ihre Immunität, können sie viele Rechnungen umgehen (Symbolbild).
Diplomaten schulden der australischen Stadt Canberra umgerechnet rund 350.000 Euro, wegen unbezahlter Strafzettel. In London sind es sogar 600.000 Pfund. Aber den Vogel schießt mal wieder New York ab: UN-Diplomaten schulden der Stadt, die niemals schläft, 14 Millionen Dollar!

Bei Strafzetteln mag der eine oder andere ja noch ein Auge zudrücken. Aber wie dreist einige Diplomaten ihre Macht missbrauchen, zeigt sich gerade auch in Berlin.

Rechtsexperte Klaus Bertelsmann berichtet: „Autohändler, die sich auskennen, verkaufen Autos an Diplomaten nur gegen Cash. Zu oft war es vorgekommen, dass Diplomaten die Wagen sonst einfach nicht bezahlten. Denn gerichtlich können sie dafür nicht belangt werden.“

Bertelsmann hatte 2011 die Haushaltsangestellte eines saudischen Diplomaten aus Berlin, mit einem Kollegen, vertreten. „Diese Frau war total geknechtet worden von ihrem Dienstherrn, das war wirklich das volle Programm. Aber die deutschen Gerichte wiesen unsere Klagen mit der Begründung auf diplomatische Immunität ab“, erklärt der Hamburger Anwalt.

Eine Möglichkeit die Diplomaten in ihre Schranken zu weisen, gibt es wenigstens doch noch: „Die Erklärung zur ‚unerwünschten Person‘ könnte ein Mittel sein, um den Diplomaten zu zeigen, dass selbst sie hier und anderswo nicht alles machen können, was sie wollen“, so Bertelsmann. Im Zweifel kommt ein Diplomat jedoch sogar mit einem Mord davon!

https://www.tag24.de/nachrichten/berlin-diplomaten-mord-radfahrer-todesfall-betrug-missbrauch-273491