Bisherige Fakten:

  • Mostafa J. oder K.
  • 41 Jahre
  • geboren in Kabul/Afghanistan, 8 Geschwister, der Clan zieht von Kabul nach Iran um
  • abgelehnter Asylbewerber
  • als Geduldeter registriert
  • 2004 Mostafas Cousine Nesima wird im Iran (wohin der Clan umgesiedelt war) mit seinem Bruder Zafar zwangsverheiratet. Nesima ist in Deutschland aufgewachsen.
  • 2005: Mostafa J. reist nach Deutschland ein und heiratet am 12. Mai 2005 eine Afghanin, 6. Juni 2006: Aufenthaltserlaubnis für Mostafa
  • 2008 kommt Mostafas Bruder Zafar als Asylbewerber über die Türkei nach München und behauptet gegenüber seiner Cousine Nesima R., mit ihr immer noch nach islamischem Recht verheiratet zu sein. Aus der Zwangsehe gibt es eine Tochter Sahar, die zu diesem Zeitpunkt 2 Jahre alt ist und die bei einem Besuch Nesimas ihres Zwangsehemanns im Iran gezeugt wurde. Nesima R. lebt allerdings in München bereits mit einem anderen Cousin zusammen, kann auch sein, dass er der Vater ist. Ihr Zwangsehemann Zafar ist Lackierer, arbeitet nicht und lebt in einer Asylbewerber-Unterkunft. Er sah die Familienehre beschmutzt.
  • 11. Dezember 2008 Nach einem Familienstreit zündet Mostafa seine Wohnung in einem Münchener Wohnblock mit 64 Parteien an und versucht, die Tat dem Cousin, der mit Nesima zusammenlebt, in die Schuhe zu schieben. Um die Familienehre wieder herzustellen! Er hat dafür die Wohnung angezündet, in der sich seine schwangere Frau befand, denn am 13. März 2009 wird Mostafars Tochter geboren.
  • Der Schwachsinn mit der Brandstiftung brachte nicht den gewünschten Erfolg, deshalb haben Mostafa und sein Vater dem Bruder Zafar dazu geraten, Nesima umzubringen, um endlich die Familienehre herzustellen. Zum Schein wird trotzdem ein islamischer Scheidungstermin angesetzt, damit der Ehrenmord mehr nach Totschlag aussieht.
  • 20. Juli 2009 Mostafas Bruder Zafar bringt seine Zwangsbraut Nesima R. mit 24 Messerstichen vor den Augen der gemeinsamen Tochter Sahar um, die zu dem Zeitpunkt 3 Jahre alt ist.
  • 23. Juli 2009 für diesen Tag war die religiöse Scheidung von Nesima und Zafar geplant
  • 29.10.2009 Verurteilung von Mostafa J. zu 5 Jahren + 10 Monaten Haft wegen schwerer Brandstiftung, NICHT wegen Beteiligung an einem Ehrenmord.
  • Laut Staatsanwaltschaft durfte er sich seiner Frau nicht mehr nähern, weil „die Gefahr der Begehung einer weiteren ähnlich schweren Tat“ bestanden habe. Das Gericht attestierte ihm „hohe kriminelle Energie“, ging von Wiederholungsgefahr aus.
  • Im April 2010 beginnt der Prozess gegen seinen Bruder Zafar, der in der Zwischenzeit versucht hat, sich in der JVA Stadelheim das Leben zu nehmen. Er wird nach 4 Verhandlungstagen zu lebenslanger Haft verurteilt und müsste demzufolge noch irgendwo in Bayern in einer JVA sitzen – falls er nicht abgeschoben wurde, wie man es bei seinem Bruder Mostafa vergeblich versucht hat.
  • Während der Haftzeit von Mostafa:
    • 13. Juli 2011: Während der Haft weist die Stadt München J. aus. Er soll aus der Haft abgeschoben werden. Dagegen klagt er.
    • 24. Januar 2012: Mostafa J. stellt einen Asylantrag. Der wird ein halbes Jahr später abgelehnt, auch dagegen klagt er.
    • 5. Dezember 2012: Der Afghane verliert die Klage gegen seine Ausweisung.
    • 2014: J. erwirkt vor dem Verwaltungsgericht ein Abschiebeverbot, erhält eine Duldung. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (60, CSU): „Er hat in seinem Antrag geltend gemacht, dass er zum Christentum übergetreten sei.“ Als Christ, so das Gericht, drohe ihm in Afghanistan der Tod. Herrmann: „Diese Entscheidung war für die Behörden bindend.“
    • 2014: Das Münchner Verwaltungsgericht warnt explizit vor dem Afghanen. Laut Gerichtsbeschluss ist der Afghane „eine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit“. Es sei wahrscheinlich, dass er nach seiner Haftentlassung weitere Straftaten begehen werde. Mostafa K. saß zu dieser Zeit in Landsberg am Lech. Nicht nur vom Münchner Verwaltungsgericht, sondern auch von der JVA Landsberg am Lech gab es eine negative Prognose: In Zukunft drohte ernsthaft eine Gefahr für die Allgemeinheit durch neue vergleichbare Straftaten. Zudem wurde dem Afghanen eine „Sucht- und Gewaltproblematik“ bescheinigt. Während der Haft sei Mostafa K. „erheblich und wiederholt in disziplinarisch relevanter Weise“ aufgefallen. Auch das Landgericht Augsburg warnte vor dem hohen Gefährdungspotenzial des Mannes.
    • Dass sich der Afghane taufen und firmen ließ, war letztlich auch der Grund, weshalb er nach Ende seiner Haft doch in Deutschland bleiben durfte.
  • 1/2015 Haftentlassung
  • Einzug ins Asylbewerberheim in Arnschwang
  • stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht
  • durfte sich nur im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufhalten
  • trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung („elektronische Fußfessel“).
  • 2015 und 2016: Mostafa J. stellte laut Regierungsbezirk Anträge auf Unterbringung in einer anderen Stadt. Behörden boten ihm eine Unterkunft in Bad Kötzting an. Dies lehnte Mostafa J. ab.
  • Weil der Mann während seiner Haft zum Christentum konvertierte, sei zudem „nur die Unterbringung in der nicht überwiegend muslimisch geprägten Unterkunft in Arnschwang in Frage“ gekommen.
  • 2015 soll er einen Suizidversuch unternommen haben und im Anschluss in einem Bezirksklinikum stationär behandelt worden sein.
  • 2/2016 Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren“) bei einer Bahnfahrt
  • Hat sich mehrfach über Kinderlärm in der Asylunterkunft beschwert. Die Regierung der Oberpfalz teilt aber mit, dass die Streitigkeiten „jeweils einvernehmlich befriedet wurden“.
  • 3.6.2017 ersticht er einen 5-jährigen russischen Jungen im Asylwohnheim, weil er sich durch  Kinderlärm gestört fühlt, zunächst griff er  dabei die Mutter mit einem Messer an
  • die Obduktion des Jungen ergibt tödliche Gewalteinwirkung mit einem Messer gegen den Hals
  • Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter acht Schüsse auf den Mann ab, der tödlich getroffen wurde. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Nothilfesituation der Beamten aus.
  • 9.6.2017: Innenminister Hermann: „Jedes Urteil, das einen Asylbewerber betrifft, ist in seine Ausländerakte aufzunehmen, damit hat jede weitere Behörde, die später mit dem Ausländer zu tun hat, automatisch alle entsprechenden Vorgänge in den Akten“, sagt Herrmann. Die Regierung der Oberpfalz teilt dazu mit, dass ihr die Ausländerakte in der Regel nicht vorliege. Es gebe kaum einen Datenaustausch. Man habe nur gewusst, dass K. eine elektronische Fußfessel tragen musste, da er seine Ex-Frau in München bedroht habe. Von einer Gefahr für andere sei man nicht ausgegangen.
  • Insgesamt gebe es in Bayern noch vier Flüchtlinge mit Fußfesseln, die nicht abgeschoben werden können. Sie begingen laut Herrmann erhebliche Straftaten wie Totschlag. Einer, der wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, befinde sich in einer Asylunterkunft nur für Männer.

Quellen siehe die nachfolgende Dokumentation und http://www.pi-news.net/mostafa-j-die-chronik-eines-staatsversagens/


VORGESCHICHTE!!!

20.07.2009   18:35

München – Die Attacke ereignete sich in der Wohnung eines gemeinsamen Bekannten, in einer Apartmentanlage in München-Obersendling. Eine Nachbarin hatte am Montag gegen 0.15 Uhr eine lautstarke Auseinandersetzung gehört und die Polizei alarmiert.

Streifenbeamte versuchten noch, die 24-jährige Hausfrau nach dem Messerangriff zu reanimieren. Doch sie starb wenig später in einem Münchner Krankenhaus. Der Täter flüchtete zunächst, konnte jedoch kurz darauf festgenommen werden.

Der 27-Jährige habe nach der Bluttat am Montag ein umfassendes Geständnis abgelegt, teilte die Polizei mit. Die Frau habe schon längere Zeit eine Beziehung zu einem gemeinsamen Cousin unterhalten und die dreijährige Tochter bei Verwandten untergebracht.

„Unter Berufung auf eine Stelle im Koran verbot ihr der Täter dies zunächst und forderte sie auf, wieder zu ihm zurückzukommen.“ Als sie dies ablehnte und in der Nacht zum Montag ausgehen wollte, habe der 27-Jährige plötzlich ein Messer gezogen und ihr mehrere Male in die Brust gestochen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wegen Mordes. Der Mann gab laut Polizei an, mit dem Opfer nach afghanischem Recht verheiratet zu sein. Die Frau dagegen hatte in einem anderen Fall bestritten, mit dem 27-Jährigen verheiratet zu sein.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mutmasslicher-ehrenmord-afghane-ersticht-frau-und-beruft-sich-auf-koran-a-637192.html


Die Tatwaffe beim Ehrenmord

21.07.2009 – 14:20 Uhr

Die kleine Sahar (3) sitzt in der Wohnung einer Verwandten im Münchner Stadtteil Obersendling. Still spielt sie mit Knete, formt bunte Kugeln und Figuren. Doch der Blick aus ihren Kinderaugen ist apathisch, abwesend.

Denn Sahar hat noch gar nicht registriert, wie die letzten Stunden ihr ganzes Leben verändert haben. Sahar ist das überlebende Opfer eines grausigen Gemetzels. Das überlebende Opfer eines „Ehrenmordes“ – begangen im Namen des Korans.

Es war in der Nacht zum Montag, kurz vor Mitternacht. Seit Monaten liegt Nesima mit ihrem Mann Zafar (27) im Streit. Beide stammen aus Afghanistan. Nesima aber wuchs in München auf.

2004 wurde sie in ihrer Heimat mit Zafar zwangsverheiratet, Tochter Sahar kam zur Welt. Doch als Zafar Ende 2008 als Asylbewerber zu ihr nach München kam, liebte Nesima längst einen anderen Landsmann – ihren Cousin.

Jetzt die Bluttat im Apartment von Nesimas Nichte Sayenab (20). Beide wohnen im selben Wohnblock. Nesima war zu Besuch, als ihr Mann plötzlich an die Tür hämmerte und schrie: „Mach auf!“

Als Nesima glaubte, dass er weg sei, verließ sie mit ihrer Tochter die Wohnung. Doch da kam plötzlich ihr Mann aus dem dunklen Gang auf sie zu.

„Ich hab die Polizei gerufen, die schmeißen dich raus“, sagte Nesima noch. Dann packte Zafar sie am Handgelenk, stach mit einem Messer auf sie ein – immer und immer wieder.

Augenzeugin Sayenab: „Sie hat so fürchterlich geschrien. Er hat sie in die Wohnung gezerrt, ins Bad.“ Vor der Badewanne brach Nesima blutend zusammen, doch ihr Mann stach weiter wie von Sinnen.

„Dabei hat er seiner Tochter in die Augen geschaut. Da hab ich die Kleine weggerissen und bin auf den Balkon geflüchtet.“

Nesima stirbt kurz später in der Klinik, als sich ihr Mann der Polizei stellt. Er gesteht die Tat sofort, ohne Reue, sagt: „Der Koran erlaubt mir, meine Frau zu töten, wenn sie einen anderen liebt.“

http://www.bild.de/news/2009/mein-papa-hat-meine-mama-erstochen-9096056.bild.html

http://www.bild.de/news/2009/in-muenchen-9091456.bild.html


21.07.2009   18:26 Uhr

Die Polizei geht davon aus, dass Nesima R. mit dem Täter zwangsverheiratet war, die beiden gebürtigen Afghanen haben eine dreijährige Tochter. Die Frau hatte in einem anderen Fall bestritten, mit dem 27-Jährigen verheiratet zu sein.

Der arbeitslose Lackierer R. kam erst im vergangenen Jahr nach Deutschland, Nesima lebte bereits hier – und soll eine Beziehung zu einem Cousin unterhalten haben. Mohammed Zafar R. forderte sie daraufhin auf, zu ihm zurückzukehren. Vergebens.

Dann die Bluttat im Münchner Stadtteil Sendling. Nesima R. war gerade in der Wohnung ihrer Nichte, kurz vor Mitternacht stand R. vor der Tür. Im Hausflur attackierte er Nesima mit dem Messer. Tochter und Nichte sollen die Tat mitangesehen haben.

Es wäre nicht der Ehrenmord in der bayerischen Hauptstadt: Im Oktober 2006 attackierte ein Iraker seine damals ebenfalls 24-jährige, geschiedene Frau erst mit dem Messer, übergoss sie dann mit Benzin und ließ sie dann bei lebendigem Leib verbrennen. Das sechsjährige Kind der beiden musste zuschauen. Der Täter später im Gerichtssaal: „Für mich war das richtig, Sie können es so verstehen, wie Sie wollen. Ich bin sehr froh, dass ich die Tat begangen habe.“

Der Koran als Rechtfertigung für Ehrenmorde? Experten weisen das natürlich zurück. „Im Koran wird nicht die Todesstrafe, sondern es werden hundert Peitschenhiebe für den Ehebruch gefordert. Allerdings hat darüber nach der Vorstellung muslimischer Rechtsgelehrter ein Gericht zu entscheiden und nicht der Ehemann oder ein Verwandter“, erklärt Johanna Pink, Islamwissenschaftlerin an der Freien Universität Berlin.

Religiöse Begründungen für solche Morde spiegelten „oft weniger islamische Normen als kulturell verwurzelte Moralvorstellungen wider“, so Pink gegenüber SPIEGEL ONLINE. Zu bedenken seien auch tiefsitzende Vorstellungen von Männlichkeit und Ehre.

Auch der Leiter der afghanisch-muslimischen Gemeinde in München-Sendling, Imam Sidigullah Fadai, zeigte sich schockiert von der Bluttat und deren Begründung. „Es gibt im Koran keine Stelle, die Gewalt gegen Frauen rechtfertigt.“ Immer wieder werde die Religion in Familiendramen instrumentalisiert, so Fadai im „Münchner Merkur“: „Wenn Probleme anders nicht zu lösen sind, wird der Islam vorgeschoben.“ Doch der Islam erlaube die Scheidung von Mann und Frau, wenn deren Gemeinschaft nicht funktioniere.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mutmasslicher-ehrenmord-letzte-ausflucht-religion-a-637307.html


23.07.2009   07:24 Uhr

Frankfurt/Main – Der sogenannte „Ehrenmord“ von München hat nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ eine tragische Vorgeschichte: Nesima R., eine 24-jährige Afghanin, hatte Anfang Januar bereits einmal Anzeige wegen Körperverletzung gegen den späteren Täter Mohammed Zafar R., einen 27-jährigen Landsmann, erstattet. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München sagte, zog die junge Frau die Anzeige zwei Wochen später zurück, weil sie sich mit dem Mann „ausgesöhnt“ habe.

Die Staatsanwaltschaft hätte die Ermittlungen dennoch fortführen können, stellte sie aber ein. Die Verletzungen seien „zu geringfügig“ und deshalb „kein besonderes öffentliches Interesse“ gegeben gewesen, begründete der Sprecher dies jetzt. Nesima R. war Anfang der Woche von R. erstochen worden. Er warf ihr vor, dass sie ihn mit einem anderen Mann betrügt, und rechtfertigte seine Tat mit dem Koran.

Ein Sprecher der Münchner Polizei sagte, die Polizei sei im vergangenen halben Jahr mehrfach in das Wohnhaus des Opfers gerufen worden. Dort wohnen auch zahlreiche ihrer Verwandten. „Der Clan hat uns öfter beschäftigt“, so der Polizeisprecher. Weitere Gewaltdelikte seien aber nicht bekannt.

Das Sozialreferat der Stadt München sagte, man habe bis zum Mittwochabend nicht abschließend klären können, ob die afghanische Großfamilie bei städtischen Stellen bekannt gewesen sei – oder nicht.

„Es war ein Ehrenmord, dabei bleiben wir“, hatte Polizeisprecher Andreas Ruch SPIEGEL ONLINE gesagt. Die Aussage des Täters sei eindeutig. Der 27-jährige Mohammed Zafar R. ging in der Nacht zum Montag mit einem Messer auf seine frühere Partnerin los. Mehrere Male stieß R. der 24-Jährigen die Waffe in die Brust, traf das Herz. Nesima R. starb wenig später im Krankenhaus.

Der schon kurz darauf gefasste Mohammed Zafar R. habe die Tat vollständig eingeräumt, so die Polizei. Dabei habe er sich auf den Koran bezogen und damit den Mord zu rechtfertigen versucht: „Der Koran erlaubt mir, meine Frau zu töten, wenn sie einen anderen liebt“, zitiert ihn die „Bild“-Zeitung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-ehrenmord-hatte-tragische-vorgeschichte-a-637708.html

https://www.welt.de/vermischtes/article4174079/Muenchner-Ehrenmord-hatte-eine-Vorgeschichte.html


Ehrenmorde 2009

Nesima R.

geboren: 1985
erstochen: 19./20. Juli 2009
Wohnort: München
Herkunft: Afghanistan
Kinder: eine Tochter (zur Tat 3 J.)
Täter: Mohammed Zafar (28 J.), Vater ihrer Tochter

Nesima lebt seit vielen Jahren in München. 2008 kommt ein Mann aus Afghanistan, der behauptet, mit ihr nach dortigem Recht verheiratet zu sein. Möglicherweise wurde sie in einem Familienurlaub mit dem Cousin zwangsverheiratet. Das Paar hat eine gemeinsame Tochter (möglicherweise aus der erzwungenen Hochzeitsnacht). Der Mann ist wohl Lackierer, arbeitet aber nicht und lebt in einer Asylbewerber-Unterkunft.

Nesima ist in München mit einem anderen Cousin liiert. Im Juli 2009 ist sie mit ihrer kleinen Tochter bei einer Verwandten zu Besuch. Nachts hämmert ihr angeblicher Ehemann an die Wohnungstür. Sie müsse wieder zu ihm zurückkehren. Die Frauen öffnen nicht. Als Nesima denkt, Zafar ist verschwunden, wagt sie sich in den Hausflur. Dort packt er sie und tötet sie mit 24 Messerstichen vor den Augen ihrer Tochter.

Eine Anwohnerin hört die Schreie kurz nach Mitternacht und ruft die Polizei. Nesima kann zunächst reanimiert werden, stirbt aber im Krankenhaus. Wenig später wird der Täter festgenommen. Bei seiner Vernehmung behauptet er, er habe nach dem Koran das Recht, seine Frau zu töten. Die Tatwaffe findet die Polizei im Keller.

Mindestens einmal vor dem Mord war die Polizei bereits wegen einer Auseinandersetzung in die gemeinsame Wohnung des Paars gerufen worden. Auch bei diesem Vorfall bestritt Nesima mit ihm verheiratet zu sein.

Im April 2010 beginnt der Prozess. Dabei kommt heraus, dass ein Bruder des Angeklagten bereits verurteilt wurde. Er hatte einen Brand gelegt, den er Nesimas Freund in die Schuhe schieben wollte. Dadurch sollte die Beziehung beendet und die Familienehre wieder hergestellt werden.

Die gemeinsame Tochter lebt im Heim und ist im Prozess als Nebenklägerin zugelassen. Nach einem kurzen Prozess verurteilt das Schwurgericht München den Täter zu lebenslanger Haft. Eine besondere Schwere der Schuld wird nicht festgestellt, unter anderem – so die Urteilsbegründung – weil Bruder und Vater des Opfers dem Täter geraten hätten, seine untreue Ehefrau umzubringen.

http://www.ehrenmord.de/doku/neun/2009_Nesima_R.php


12. April 2010 – 15:58 Uhr

MÜNCHEN – Wieder ein Ehrenmord vor Gericht: Mohamad R. (27) ist wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt. Die Tat hatte er bei der ersten Vernehmung als „gerechtfertigt“ dargestellt.

Mit einem schwarzen Aktenordner vor dem Gesicht lässt sich Mohamad R. (27) von der Polizei in den Münchner Schwurgerichtssaal 101 führen. Schon wieder muss das Gericht über einen so genannten „Ehrenmord“ verhandeln. Der gebürtige Afghane ist wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt. Bei der ersten polizeilichen Vernehmung hatte der Angeklagte gesagt: „Die Tat ist durch den Koran gerechtfertigt.“

Die Ehefrau sei fremdgegangen und habe die Scheidung nach islamischem Ritus von ihm verlangt. Er sollte seine Zustimmung zur Scheidung geben. Das Einreichen der Scheidung nach islamischem Recht ist für die Frau nur mittels Gründen möglich. Zum Beispiel: mangelnder Unterhalt durch den Gatten. Der Mann hingegen muss keine Gründe angeben. Er darf sich einfach so scheiden lassen. Der arbeitslose Asylbewerber lebte zuletzt mit Ehefrau Nesima R. (24) und einer Tochter (3) in München-Obersendling. Durch die Schwestern der Ehefrau erfuhr der Angeklagte, dass sie nebenbei einen Freund hatte. „Ich habe sie gebeten, dass sie sich von ihm trennt“, sagte der Angeklagte.

Aber Nesima R. wollte die Trennung. Laut Anklage habe Mohamad R. einer Scheidung bereits zugestimmt. In der Nacht zum 20. Juli 2009 eskalierte die Situation: Nesima R. wollte noch ein paar Sachen abholen, kam kurz nach Mitternacht mit der Tochter zum Angeklagten. Mohamad R., der immer noch eifersüchtig war, sah auf dem Handy von Nesima R. die Telefonnummer des neuen Freundes und rastete plötzlich aus, holte eine 31 Zentimeter langes Küchenmesser und stach 24 Mal auf die völlig überraschte Ehefrau ein. Wenig später verstarb sie in einer Klinik. Der Prozess dauert an.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-die-tat-ist-durch-den-koran-gerechtfertigt.3f4e4c5c-6470-495d-bc47-29135f8c60cf._amp.html


12. April 2010, 18:26 Uhr Mordprozess in München Das Kind war Augenzeuge

Mit 24 Messerstichen tötete ein in München lebender Afghane seine Frau, die dreijährige Tochter beobachtete den Mord. Vor Gericht hat er nun gestanden.

Er wirkt in sich gekehrt und sucht nicht nach Ausreden. „Ich hasse mich selbst“, sagt Zafar R., 27. Dann bricht er auf der Anklagebank im Schwurgericht kurzzeitig in Tränen aus, fängt sich aber schnell wieder. Zafar R. ist wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt.

Vor den Augen der dreijährigen Tochter hat er seine drei Jahre jüngere Frau Nesima in Obersendling mit 24 Messerstichen regelrecht niedergemetzelt. Der Koran erlaube ihm dies, hatte er sich direkt nach der Tat gerechtfertigt. Davon war am Montag zum Prozessauftakt keine Rede mehr.

Sogenannte Ehrenmorde hat das Münchner Schwurgericht in der Vergangenheit schon einige verhandelt. In der Anklage der Staatsanwaltschaft am Montag kommt dieses Unwort erst gar nicht vor. Staatsanwältin Elisabeth Ehrl redet vielmehr Klartext: Zafar R. habe das Lebensrecht seiner Ehefrau „rücksichtslos“ und in „krassester Weise“ missachtet, sagt sie. Seine Motive seien eine Mischung aus „unduldsamer Selbstgerechtigkeit“, „übersteigertem personalen Besitzdenken“ und „Eigensucht“.

Zafar R. ist in Kabul in Afghanistan geboren. Acht Geschwister hat er insgesamt, einige davon leben heute in München. Die Verwandtschaftsverhältnisse sind weit verzweigt, so dass selbst den Ermittlern der Durchblick manchmal schwerfällt.

Seine spätere Ehefrau Nesima soll eine Cousine von ihm gewesen sein, sie lernte er nach eigenen Angaben schon als Kind auf dem elterlichen Anwesen kennen. Als Zafar R. mit 21 Jahren seine Mutter bat, ihm eine „gute“ Frau auszuwählen, fiel deren Wahl jedenfalls sofort auf die Cousine Nesima.

2004 erfolgte die Heirat der beiden nach „islamischem Ritus“, ob aus Sicht der Frau freiwillig oder nicht, ist unklar. Viel zusammen waren die beiden aber offenbar nicht: Zafar R., der als Kfz-Lackierer im väterlichen Betrieb mitarbeitete, flüchtete in den Kriegswirren nach Iran, seine Frau kam nach München.

Dorthin folgte ihr der Angeklagte Anfang 2009 als Asylbewerber, seiner Schilderung nach führten sie gleichwohl eine „glückliche Ehe“. Seine Ehefrau dürfte dies wohl anders gesehen haben. Sie war über die Jahre eine Beziehung mit einem anderen Cousin eingegangen und wollte sich von Zafar R. trennen.

In der Nacht zum 20. Juli vorigen Jahres stellte dieser Nesima im Hausflur vor ihrer Wohnung in der Boschetsrieder Straße. Im Ärmel verborgen führte er ein 31 Zentimeter langes Küchenmesser mit sich. „Ich bat sie, zu mir zurückzukehren“, sagt der Angeklagte.

„Sie hat gesagt, sie macht, was sie will.“ Daraufhin habe er mit dem Messer auf sie eingestochen, „mir war gar nicht bewusst wie oft“. Nesima R. versuchte noch, in das Appartement ihrer Schwester zu flüchten, doch der Angeklagte setzte ihr bis in den Flur nach und stach weiter auf sein Opfer ein, bis es zusammenbrach.

Die gemeinsame dreijährige Tochter will er dabei gar nicht bemerkt haben. Das Kind wurde Augenzeuge der Bluttat, welches Trauma dies auslöste, lässt sich nur erahnen. Die Dreijährige ist mittlerweile bei Pflegeeltern untergebracht. Im Prozess tritt das Kind formal als Nebenkläger auf, vertreten von Rechtsanwalt Claus-Peter Gantert.

Direkt nach der Tat hatte sich Zafar R. bei der Polizei auf den Koran berufen. Dieser gebe ihm das Recht, so zu handeln, wie er gehandelt habe. Im Gericht lässt er sich dazu zunächst nicht mehr ein. „Ich bedauere sehr, was ich getan habe“, erklärt er. „Ich schäme mich sehr für die unmenschliche Tat. Ich hätte mir nie vorstellen können, so etwas zu tun.“

Ob wirkliche Einsicht hinter diesen Worten steckt oder lediglich prozessuales Taktieren, ist schwer zu beurteilen. „Ich war mir gar nicht bewusst, was ich tue“, sagt er dann noch. Seit der Tat sitzt er in Untersuchungshaft. Als „gläubiger Moslem“ bete er dort jeden Tag fünfmal, erzählt er.

Erst vor wenigen Tagen hat das Schwurgericht drei türkische Brüder wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hatten 1986 den türkischen Ehemann ihrer Schwester erdrosselt, weil dieser eine außereheliche Beziehung geführt hatte. Der Mord war erst nach 23 Jahren aufgedeckt worden. Im aktuellen Fall hat das Schwurgericht insgesamt vier Prozesstage angesetzt.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mordprozess-in-muenchen-das-kind-war-augenzeuge-1.14121


12.04.10 19:10

München – Der Afghane Zafar R. (27) hat vor den Augen seiner Tochter (3) deren Mutter Nesima (24) mit 24 Messerstichen umgebracht. Erst hat er die Tat mit dem Koran gerechtfertigt. Jetzt zeigt er vor Gericht Reue.

Er halte seine Tat für gedeckt durch den Koran, hatte er sich bei seiner Festnahme am 20. Juli 2009 verteidigt. Vor dem Landgericht sprach er am Montag hingegen von einem „unmenschlichen Verbrechen“, für das er sich selbst hasse.

Der Angeklagte wuchs in Kabul auf, siedelte später in den Iran über. Dort arrangierten die Mütter die Heirat mit der Cousine Nesima nach islamischem Ritus. Die junge Frau reiste 2004 nach Deutschland aus, jahrelang traf sich das Paar nur bei Besuchen Nesimas. Zafar beantragte Asyl und wurde in eine Unterkunft gewiesen. Nach deutschem Recht war er nicht verheiratet. Nesima war inzwischen eine Verbindung mit einem Cousin eingegangen.

Ihr Mann stimmte einer ­religiösen Trennung zu. Drei Tage vor dem Termin kam es zu der Gewalttat an der Boschetsrieder Straße, wo die Schwester des Opfers wohnt.

Ihr Mann erwartete sie im Hausflur, forderte sie zur Rückkehr auf, sie wies das zurück. Völlig überraschend zog er das im Ärmel verborgene Messer heraus und stach immer wieder auf sein Opfer ein, während das Kind hilflos daneben stand. Nesima brach am Eingang der Wohnung vor den Augen ihres Kindes zusammen. Sie wurde noch ins Krankenhaus gebracht, hatte aber zu viel Blut verloren.

Zafar R. (Anwältin Birgit Schwerdt) hat diese Tatschilderung bestätigt. „Mir war nicht bewusst, was ich tue“, sagte er. Dass die Tochter daneben stand, habe er nicht gesehen. Ein Selbstmordversuch in Stadelheim („aus Hass auf mich selbst“) scheiterte. Seine Tochter lebt im Heim.

https://www.tz.de/muenchen/stadt/afghane-erstach-ehefrau-ich-hasse-mich-711934.html


13.04.2010

Sie verblutete an 24 Stichwunden: Gestern hat ein Moslem vor dem Münchner Schwurgericht den Ehrenmord an seiner Frau gestanden. Die Bluttat spielte sich vor den Augen des gemeinsamen dreijährigen Kindes ab. „Ich bedaure es sehr“, sagte der 27-jährige Afghane Zafar R. vor Gericht. „Ich war so aufgeregt, ich wusste nicht, was ich tue.“ Dass die Tochter neben der Mutter stand, habe er nicht gesehen. Der Angeklagte war nach eigenen Angaben mit dem 24 Jahre alten Opfer nach islamischem Ritus verheiratet, jedoch stand die Scheidung des Paares bevor. Er habe seine Frau mehrmals gebeten, zu ihm zurückzukehren, sagte Zafar R. Sie habe aber immer wieder gesagt, sie mache, was sie wolle. Da habe er auf sie eingestochen.

Der Angeklagte ist des Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt. Er hatte bei seiner Festnahme gesagt, die Tat sei nach dem Koran gerechtfertigt. Die Frau hatte eine Beziehung zu einem Cousin. Ein Bruder des Angeklagten hatte bereits früher versucht, diese „Schande auszulöschen“. Er hatte zu diesem Zweck ein Feuer gelegt und die Brandstiftung dem Geliebten seiner Schwägerin angelastet, um ihn zu „strafen“ und die Affäre zu beenden. Der Versuch scheiterte. Der Bruder wurde wegen Brandstiftung und falscher Anschuldigung verurteilt.

https://www.welt.de/welt_print/regionales/article7158600/Moslem-gesteht-Ehrenmord-an-Ehefrau.html


13.04.10 09:37
Ehrenmord vor den Augen der eigenen Tochter
München – Zafar R. hat seine Frau Nesima im Sommer bestialisch ermordet – ihre dreijährige Tochter musste dem Ehrenmord zusehen. Jetzt steht R. vor Gericht. Und gibt sich als reuiger Sünder.

Mit 24 Messerstichen hat Zafar R. im Juli 2009 seine Frau Nesima hingerichtet. Wie damals berichtet, lauerte er ihr in einem Hausflur in Obersendling auf. Die gemeinsame Tochter musste mit eigenen Augen ansehen, wie ihre Mutter von ihrem Vater ermordet wurde. Nach der Festnahme gab der Täter an, der Koran habe seine Bluttat gerechtfertigt. Ein halbes Jahr später, beim gestrigen Prozessauftakt, klingt das alles ganz anders. R. spricht selbst von einem „unmenschlichen Verbrechen“. Und: „Ich trauere sehr.“

Die Heirat war vor einigen Jahren von R.s Eltern arrangiert wurden. Das Paar, Nesima war R.s Cousine, wurde nach islamischem Ritus vermählt. Doch bald folgte die Trennung: Die junge Frau reiste 2004 ohne Zafar nach Deutschland, jahrelang traf sich das Paar nur bei Besuchen Nesimas. Das im Mai 2006 geborene Töchterchen sah der Vater erstmals, als er 2008 über die Türkei nach Deutschland kam. Er beantragte Asyl und kam in eine Unterkunft.

Nach deutschem Recht war die beiden nicht verheiratet. Auch Nesima R. fühlte sich an die religiös geschlossene Ehe nicht gebunden. Zeugen berichteten nach ihrem Tod, die junge Frau habe den Angeklagten immer wieder zurückgewiesen. Sie war inzwischen eine Verbindung mit einem gemeinsamen Cousin eingegangen.

Laut Anklage wollte sich die junge Frau nach islamischem Ritus scheiden lassen. Ihr Mann stimmte schließlich zu, für den 23. Juli 2009 war die religiöse Trennung geplant. Drei Tage vor dem Termin kam es zu der Gewalttat.

Der Anklage zufolge vermutete Zafar R., dass sich seine Frau an diesem Abend mit ihrem Liebhaber treffen wollte. Er beschloss, dies zu verhindern. Der Angeklagte hielt sich in ihrem Appartement an der Boschetsrieder Straße in Obersendling auf, als Nesima anrief: Sie wolle bei ihrer Schwester im gleichen Haus übernachten und ein paar Sachen für die Nacht holen.

Ihr Mann erwartete sie im Hausflur, es kam zum Streit. Völlig überraschend zog er ein Messer aus dem Ärmel und stach immer wieder auf sein Opfer ein, während das Kind hilflos daneben stand. Dann umklammerte Zafar R. die Hand der flüchtenden Frau, stieß ihr das Messer noch einige Male in die Brust. Nesima brach an der Wohnungstür ihrer Schwester zusammen. Sie wurde noch ins Krankenhaus gebracht, hatte aber schon zu viel Blut verloren.

Er hat in Stadelheim versucht, sich das Leben zu nehmen („aus Hass auf mich selbst“). Seine Tochter lebt im Heim, im Prozess gegen ihren Vater ist sie Nebenklägerin.

Der Prozess dauert an.

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/ehrenmord-afghane-bereut-seine-712757.html


2017

03.06.2017, 22:18

Bei einem dramatischen Zwischenfall in einem Asylbewerberheim in der Nähe von Regensburg (Bayern) hat es am Samstag zwei Tote gegeben.

Die Polizei bestätigte am Abend Medienberichte. Ein 41 Jahre alter Mann aus Afghanistan brachte demnach einen fünfjährigen Jungen aus Russland in seine Gewalt und verletzte ihn tödlich. Der Täter fügte auch der Mutter des Kindes schwere Verletzungen zu. Die herbeigerufenen Beamten schossen auf den Afghanen. Sie trafen ihn tödlich.

Der Fünfjährige und der 41-Jährige starben noch an Ort und Stelle. Die Mutter überlebte. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes musste die Szene in einer Unterkunft in Arnschwang bei Cham miterleben und erlitt einen schweren Schock. Mehrere weitere Menschen – darunter einer der Polizisten – wurden wegen Schocks behandelt. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.

Ein Großaufgebot von Polizei und Rettungskräften war im Einsatz, darunter auch Hubschrauber, wie die „Mittelbayerische“ berichtet. Schaulustige, die mit Fahrrädern und Autos zum Tatort kamen und Fotos machen wollten, mussten von der Polizei abgefangen werden. Das Gelände wurde abgesperrt, sogar Bewohner der Asylbewerberunterkunft wurden nicht durchgelassen.

http://www.focus.de/panorama/welt/drama-in-asylunterkunft-geiselnehmer-und-fuenfjaehriger-sterben_id_7212358.html


03.06.2017

Bei einer Auseinandersetzung in einer Asylbewerberunterkunft in Arnschwang im Landkreis Cham ist heute Nachmittag ein fünfjähriger Junge tödlich verletzt worden. Ein 41-jähriger Afghane hatte das wahrscheinlich russische Kind in seine Gewalt gebracht, dabei war er mit einem Messer bewaffnet.

Auch die 47-jährige Mutter hatte er angegriffen und schwer verletzt. Die hinzugerufene Polizei konnte den Mann offenbar nicht zur Besinnung bringen, ein Polizist erschoss ihn. Als die Beamten anrückten, hatte der fünfjährige Junge bereits so schwere Schnittverletzungen, dass jede Hilfe zu spät kam. Ein weiteres, sechsjähriges Kind der Frau blieb unverletzt, erlitt aber einen Schock.

Der genaue Hergang und die Hintergründe der Auseinandersetzung sind noch unklar, die Kriminalpolizei Regensburg ermittelt. Auch das Landeskriminalamt ist eingeschaltet, dessen Beamten überprüfen den Einsatz der Schusswaffe. Die Asylbewerberunterkunft wurde nach dem Vorfall geräumt, die Bewohner wurden vorerst auf andere Unterkünfte verteilt.

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/arnschwang-asylbewerberunterkunft-tote-kind-afghane-100.html


3. Juni 2017, 21:54 Uhr

Bei einer Auseinandersetzung in einer Asylbewerberunterkunft im bayerischen Arnschwang wurde ein fünfjähriger Junge tödlich verletzt. Ein 41-jähriger Afghane griff das Kind mit einem Messer an, bestätigt ein Polizeisprecher. Der Junge starb noch am Unfallort. Auch die Mutter des Kindes wurde verletzt, befindet sich aber nicht in Lebensgefahr. Der Angreifer wurde von den herbeigerufenen Polizisten erschossen.

Die genauen Umstände sind noch unklar, ebenso die Beziehung des 41-Jährigen zu dem Jungen und seiner Mutter. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes musste den Vorfall miterleben und erlitt einen schweren Schock.

Die Kriminalpolizei Regensburg und das Landeskriminalamt ermitteln. Auch der Einsatz der Schusswaffe wird überprüft. Die Asylbewerberunterkunft wurde nach dem Vorfall geräumt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/auseinandersetzung-kind-in-asylbewerberunterkunft-in-arnschwang-getoetet-1.3533858


03.06.2017 19:40 Uhr

Dramatischer Vorfall in der Asylunterkunft Wöhrmühle (ehemals „Waldcafe“) bei Arnschwang: Gegen 17 Uhr gerät ein 41-jähriger Afghane mit einer 47 Jahre alten Russin in Streit. Dabei verletzt er eines der Kinder (einen fünfjährigen Buben) mit einem Messer tödlich.

Den eintreffenden Polizeibeamten bleibt offensichtlich nichts anderes übrig, als ihre Schußwaffe einzusetzen, da der Täter genau in diesem Augenblick anscheinend auf die 47-Jährige einstach. Ein weiteres Kind der Russin musste alles mit ansehen und erlitt einen schweren Schock. Zudem erlitten laut Rettungsdienstleiter Michael Daiminger vier weitere Bewohner der Asylunterkunft sowie der Polizeibeamte, der den Schuss abgefeuert hatte, einen Schock.

Wie von Marco Müller, Pressesprecher der Kriminalpolizei Regensburg, vor Ort zu erfahren war, hatte dieses Drama gegen 17 Uhr ihren Lauf genommen. Mehrere Bewohner der Asylunterkunft hatten den Notruf gewählt. Nach bisherigem Ermittlungsstand war ein 41 Jahre alter Asylsuchender aus Afghanistan mit einer 47-jährigen Russin sowie deren beiden Buben, fünf und sechs Jahre jung, in Streit geraten. Was die Ursache war und in welcher Beziehung die Beteiligten zueinander standen, konnte Müller am Samstagabend noch nicht sagen.

Als die erste von zwei Polizeistreifen der PI Furth im Wald ein Einsatzort eintraf, war das Kind bereits sehr schwer durch Messerstiche verletzt. Der Täter hatte im Flur des ersten Obergeschosses der Unterkunft die Mutter in seiner Gewalt, ebenso den zweiten Jungen. Beim Eintreffen der Polizeibeamten war der Afghane laut Kripo-Sprecher gerade dabei, auf die Frau einzustechen. Aus diesem Grund gaben die Polizisten in dieser Notsituation („er hatte auf die Frau eingewirkt; um ihn zu stoppen, haben sie von der Schusswaffe Gebrauch gemacht“) einen Schuss ab. Dieser traf den Täter tödlich. Die Russin hatte zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Messerverletzungen erlitten, so Müller. Das LKA wurde verständigt, um die Rechtmäßigkeit dieses Schusswaffeneinsatzes zu dokumentieren beziehungsweise zu prüfen.

Neben starken Polizeikräften wurde auch ein Großaufgebot an Rettern des Bayerischen Roten Kreuzes zusammengezogen, da die Lage zunächst unklar war. Wie von Rettungsdienstleiter Michael Daiminger zu erfahren war, mussten – neben den beiden Verstorbenen – insgesamt sechs weitere Personen medizinisch versorgt werden. Sie wurden in die Krankenhäuser von Cham und Bad Kötzting eingeliefert. Dabei handelt es sich zum einen um die schwer verletzte Mutter, die laut Daiminger zum Glück nicht in Lebensgefahr schwebt. Zudem erlitt der sechsjährige Bub einen schweren Schock. Ebenso fünf Bewohner der Asylunterkunft, die Zeugen dieser Tragödie wurden, und der Polizeibeamte, der den Schuss abgeben musste.
Allein das Bayerische Rote Kreuz war mit 18 Einsatzfahrzeugen vor Ort. Zudem hatte man zwei Rettungshubschrauber angefordert, von denen jedoch einer noch auf dem Anflug abbestellt wurde. Auch der zweite Helikopter musste nach rund einer Stunde ohne einen Patienten wieder den Nachhauseweg antreten. Neben Polizei und BRK war die Notfallseelsorge eingebunden.

Die Polizei hatte über zwei Stunden lange eine Nachrichtensperre verhängt. Warum, das erläuterte Marco Müller auf Nachfrage wie folgt: „Das sind die Richtlinien bei uns, da es eine Sache der Kriminalpolizei ist. Natürlich kann der Leiter der Polizei-Inspektion das machen, aber ob er es macht, liegt in seiner Entscheidung…“

Aufgrund des massiven Polizei- und Rettungsdienstaufgebots sowie nicht zuletzt der Nachrichtensperre verbreiteten sich schnell die wildesten Gerüchte, unter anderem in den sozialen Netzwerken des Internets. Auch viele Arnschwanger zeigten sich aufgrund der Ungewissheit verunsichert. Bürgermeister Michael Multerer, der durch einen Bekannten auf die Vorgänge aufmerksam gemacht worden war, kam ebenfalls zum Tatort. Ihm war es zu verdanken, dass ein heimkehrender Asylsuchender, dem der Zugang zum Gebäude versperrt wurde, überhaupt eine Auskunft darüber erhielt, ob seine Frau und seine Kinder betroffen waren. Erst auf Nachdruck von Bürgermeister Multerer („ihr könnt doch den Mann so nicht stehen lassen“) fragte ein Beamter nach und konnte diesen beruhigen, dass seine Familie nicht betroffen ist. „Das ist bedauerlich“, kommentierte Müller später diesen Vorgang.

Vorerst bleibt das Gelände abgesperrt. Im Gebäude werden durch Experten die Spuren gesichert. Zudem schaltete BRK-Rettungsdienstleiter Michael Daiminger Landrat Franz Löffler ein, um für die restlichen Bewohner eine Notunterkunft zu finden, damit die Polizei in Ruhe ihre Arbeit machen kann. Das Rote Kreuz kümmerte sich um die Betreuung der Bewohner. Zudem war eine Dolmetscherin vor Ort, um den Asylsuchenden die weitere Vorgehensweise zu erläutern.

http://www.idowa.de/inhalt.arnschwang-zwei-tote-und-eine-schwerverletzte-bei-streit-in-asylunterkunft.8787a6fb-90c6-438e-b4b9-bac2575b1c58.html


03. Juni 2017 19:41 Uhr

Arnschwang. Bei einer Auseinandersetzung in der Asylbewerber-Unterkunft in Arnschwang/Wöhrmühle sind am späten Samstagnachmittag ein 41-jähriger Afghane und ein fünfjähriges russisches Kind ums Leben gekommen. Das teilte Polizei-Pressesprecher Marco Müller mit. Gegen 17 Uhr sind bei der Polizeiinspektion in Furth im Wald mehrere Anrufe aus der Unterkunft eingegangen. Es wurde von einer „unklaren Gefährdungslage unter Einsatz von Waffen“ ausgegangen. Als die ersten Beamten eintrafen, stellten diese fest, dass ein 41-jähriger Afghane im ersten Obergeschoss des Gebäudes mit Hilfe eines Messers eine 47-jährige russische Frau und deren fünf und sechs Jahre alte Kinder in seine Gewalt gebracht hatte.

Der fünfjährige Junge war bereits verletzt, der Mann habe weiter auf die Frau und beide Kinder eingewirkt. Deshalb hätten die Polizisten von ihren Schusswaffen Gebrauch gemacht, wobei der Afghane tödlich verletzt wurde. Auch der Fünfjährige erlag noch an Ort und Stelle seinen Verletzungen.

Die Frau erlitt schwere, aber nicht lebensgefährliche Messer-Verletzungen, teilte Rettungsdienstleiter Michael Daiminger mit. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Der sechsjährige Junge blieb unverletzt, erlitt aber einen schweren Schock. Ein Polizist und drei weitere Bewohner der Unterkunft kamen ebenfalls aufgrund eines Schocks in die Krankenhäuser nach Cham und Bad Kötzting.

Der Afghane und die russische Familie waren alle Bewohner der Unterkunft, zu den Hintergründen der Tat konnten die Polizisten vor Ort aber noch keine Angaben machen. Die Kriminalpolizei war ebenfalls vor Ort. Beamte des Landeskriminalamtes wurden hinzugerufen, um die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs zu überprüfen. Es seien aber alles erfahrene Polizisten gewesen, betonte Müller.

Das Gelände ist derzeit noch weiträumig abgesperrt, das Heim wurde geräumt. Die Polizei ist in Kontakt mit dem Landrat, um die 18 Bewohner der Unterkunft, darunter drei Kleinkinder, vorübergehend anders unterbringen zu können. Mitarbeiter der Notfallseelsorge waren vor Ort, um die Leute zu versorgen und zu betreuen. Auch eine Dolmetscherin wurde hinzugerufen.

Ein Großaufgebot von Polizei und Rettungskräften war im Einsatz, berichtete Daiminger, darunter sieben Rettungswagen und die Unterstützungsgruppe. Zwei Hubschrauber waren angefordert, einer dann wieder abbstellt worden.

Schaulustige kamen auf Fahrrädern und mit dem Auto an den Einsatzort und versuchten zum Teil, Fotos zu machen. Polizisten mussten sich an mehreren Stellen positionieren, um das Gelände absperren zu können.

Die Aufregung in der Bevölkerung vor Ort war groß, in den sozialen Netzwerken kochte die Gerüchteküche. Von der Polizei war aber zunächst etwa eineinhalb Stunden lang keine Auskunft zu bekommen. Besorgte Bewohner der Asylbewerberunterkunft, die während des Vorfalls auswärts gewesen waren und zurückkamen, wurden nicht durchgelassen. Erst auf Drängen von Bürgermeister Michael Multerer, der ebenfalls zum Einsatzort kam, erklärten sich die Polizisten bereit, sich nach dem Wohlergehen ihrer Angehörigen zu erkundigen.

Der Bürgermeister ist erschüttert von dem Vorfall. Bislang habe es keine Probleme gegeben in der Asylbewerber-Unterkunft, sagt er im Gespräch mit unserem Medienhaus. Am Anfang seien nur immer wieder mal Gerüchte laut geworden, und die Polizei sei ab und zu vor Ort gewesen. Und als einmal ein Mann hinverwiesen wurde, habe es kurzzeitig Schlägereien unter den Volksgruppen gegeben. Aber das jetzt sei ein brutales Verbrechen, dem er sprachlos gegenüberstehe, sagt Multerer. Er habe die beiden russischen Buben gekannt. Sie wohnten bereits zwei/drei Jahre zusammen mit ihrer Mutter in der Unterkunft und hätten sehr gut deutsch gesprochen. Erst in dieser Woche habe man in der Gemeindeverwaltung darüber gesprochen, wie schön man sich mit ihnen unterhalten könne. Die Mutter sei eine nette, ruhige Frau.

Er habe bislang keine schlechten Erfahrungen mit den Asylbewerbern gemacht, sagt der Bürgermeister. Nun müsse man schauen, wie es weitergeht. Es sei bislang ja überhaupt nicht nachvollziehbar, was passiert sein könnte.

http://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/zwei-tote-in-asylbewerberheim-20909-art1526637.html


03.06.2017, PP Oberpfalz

41-Jähriger verletzt Kind tödlich mit Messer in Asylbewerberunterkunft in Arnschwang – Angreifer stirbt nach polizeilichem Schusswaffengebrauch

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Polizeipräsidiums Oberpfalz.

ARNSCHWANG, LKR. CHAM. Ein 41jähriger Mann attackierte in einer Asylbewerberunterkunft einen fünfjährigen Jungen und dessen Mutter mit einem Messer und verletzt den Jungen dabei tödlich. Der 41jährige Angreifer wurde durch zu Hilfe eilende Polizeibeamte bei einem Schusswaffeneinsatz getötet.

In einer Asylbewerberunterkunft in Arnschwang ist es gegen 16:50 Uhr zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Bewohnern gekommen. Dies wurde der Polizei über Notruf mitgeteilt.

Sofort zum Einsatzort beorderte Einsatzkräfte trafen wenige Minuten nach der Mitteilung in der Unterkunft auf einen 41jährigen Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit, der einen fünfjährigen Jungen in seiner Gewalt hatte und auf diesen mit einem Messer einwirkte.

Im weiteren Verlauf kam es dann durch die zu Hilfe eilenden Einsatzkräfte zum polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen den 41jährigen Mann, der dabei tödlich verletzt wurde.

Der 41-Jährige fügte dem Kind schwerste Verletzungen mit einem Messer zu, an denen der Junge noch am Einsatzort verstarb.

Im Gesamtgeschehen erlitt zudem die 47jährige Mutter des Kindes schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen, durch den 41jährigen Angreifer.
Die Frau mit russischer Staatsangehörigkeit wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.
Ein weiteres, sechsjähriges Kind der Frau blieb körperlich unverletzt.

Die Ermittlungen zum Geschehensablauf und warum es zu der Auseinandersetzung und dem Angriff gegen das Kind kam, hat die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg vor Ort aufgenommen.

Die Untersuchung des Schusswaffengebrauchs übernimmt das Bayerische Landeskriminalamt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg. Der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Regensburg sowie Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes begaben sich ebenfalls umgehend zum Einsatzort.

Angaben zum Motiv des Mannes und in welcher Beziehung die Personen zueinander standen können derzeit nicht gemacht werden. Die Ermittlungen stehen ganz am Anfang.

Die Mutter und ihr sechsjähriges Kind werden unter anderem von einem Kriseninterventionsteam im Krankenhaus betreut.

https://www.polizei.bayern.de/news/presse/aktuell/index.html/262065


05.06.2017 08:33 Uhr

Interessante neue Erkenntnisse im Mordfall Arnschwang: So eben hat Kirpo-Sprecher Marco Müller der Chamer Zeitung auf Nachfrage ein Gerücht bestätigt, das bereits am Sonntag in Arnschwang die Runde gemacht hat: Der Afghane, der am Samstag einen fünfjährigen Buben erstochen und dessen Mutter schwer verletzt hat, war amtsbekannt. Er trug eine elektronische Fußfessel. Er war ein verurteilter Straftäter, der bereits in Deutschland eine knapp sechsjährige Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung abgebüßt hat. Zudem ergab die Obduktion, dass ihn aus der Waffe des Polizisten, der aus Notwehr gehandelt habe, acht Kugeln getroffen haben.

In der Pressemitteilung heißt es wörtlich: Am Sonntag, 04.06.2017 fand im Institut für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg eine Obduktion der getöteten Personen statt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass der 5-Jährige durch Gewalteinwirkung mit einem Messer gegen den Hals zu Tode kam. Es steht damit fest, dass der 41-Jährige den 5-Jährigen getötet hat. Der Junge wurde durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch nicht getroffen.

Die Obduktion des 41-jährigen Täters ergab, dass dieser von acht Projektilen aus der Waffe eines Polizeibeamten getroffen wurde, wobei ein Schuss in den Brustbereich todesursächlich gewesen ist.

Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus. Die Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Bayerische Landeskriminalamt.

Der 41-jährige Afghane war als sog. geduldeter Asylbewerber registriert. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber.

Der 41-Jährige Täter wurde im Oktober 2009 durch das Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren 10 Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang und stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht, weil er die Strafe vollständig verbüßt hatte. Er wurde durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung („elektronische Fußfessel“). Seit dem Beginn der Führungsaufsicht kam es zu einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen („Schwarzfahren“) bei einer Bahnfahrt im Februar 2016; dabei wurde eine Geldstrafe verhängt.

http://www.idowa.de/inhalt.arnschwang-mord-afghane-trug-elektronische-fussfessel.a0f2af6e-e08f-41b6-a217-72822cd5e8d2.html


05.06.2017

Bereits im Oktober 2009 hatte das Landgericht München den 41-Jährigen wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahre und zehn Monaten verurteilt. Bis Januar 2015 saß er in Haft. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang.

„Er wurde durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung (elektronische Fußfessel).“

Bei einer Bahnfahrt im Februar 2016 wurde der Mann beim Schwarzfahren erwischt. Eine Geldstrafe wurde verhängt.

Der Afghane hatte am Samstagnachmittag eine 47-jährige russische Mutter und ihre zwei Söhne in seine Gewalt gebracht. Einem der beiden, einem fünfjährigen Jungen, fügte er tödliche Schnittverletzungen zu. Das bestätigte inzwischen auch die Obduktion. Das zweite, sechsjährige Kind blieb unverletzt, erlitt aber einen Schock.

Auch die Mutter der beiden Kinder wurde verletzt und konnte bislang nicht befragt werden. Daher ist noch unklar, in welchem Verhältnis sie zu dem Mann stand und wie es zu der Auseinandersetzung kam. Die herbeigerufene Polizei gab acht Schüsse auf den Mann ab, er starb bei dem Einsatz durch einen Schuss in die Brust.

Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, das Bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Regensburg ermitteln weiter zu den Hintergründen. Was den Schuss aus der Polizeiwaffe betrifft, geht die Staatsanwaltschaft derzeit von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus. Die Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Bayerische Landeskriminalamt.

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/arnschwang-asylbewerberunterkunft-tote-kind-afghane-102.html


05.06.2017 – 23:01 Uhr

Wegen schwerer Brandstiftung wurde Mostafa J. (41) zu fast sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht attestierte ihm „hohe kriminelle Energie“, ging von Wiederholungsgefahr aus. Deswegen wollten die bayerischen Behörden ihn abschieben. Doch der Afghane klagte dagegen.
Immer wieder. Mit Erfolg. Und nun tödlichen Folgen!

Dabei stand er seit seiner Entlassung im Januar 2015 unter Aufsicht: Der Afghane durfte sich nur im Umfeld seiner Unterkunft in Arnschwang (Bayern) bewegen, musste Fußfessel tragen.
Hier stach er am Sonnabend einem russischen Jungen (5) ein Messer in den Hals. Das Kind starb. Auch dessen Mutter (47) wurde schwer verletzt. Polizisten erschossen den Killer. Die Hintergründe der Tat werden noch ermittelt. Laut Mitteilung des Regierungsbezirks Oberpfalz hatten sich der Afghane und die Familie öfter wegen Lärmbelästigung gestritten.

► 29. Oktober 2009: Das Landgericht München verurteilt J. wegen schwerer Brandstiftung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft.
► 13. Juli 2011: Während der Haft weist die Stadt München J. aus. Er soll aus der Haft abgeschoben werden. Dagegen klagt er.
► 24. Januar 2012: Mostafa J. stellt einen Asylantrag. Der wird ein halbes Jahr später abgelehnt, auch dagegen klagt er.
► 5. Dezember 2012: Der Afghane (noch immer in Haft), verliert die Klage gegen seine Ausweisung. Aber weil noch keine gerichtliche Entscheidung zu seinem Asylantrag gefallen ist, kann er wieder nicht abgeschoben werden.
► 2014: J. erwirkt vor dem Verwaltungsgericht ein Abschiebeverbot, erhält eine Duldung.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (60, CSU): „Er hat in seinem Antrag geltend gemacht, dass er zum Christentum übergetreten sei.“ Als Christ, so das Gericht, drohe ihm in Afghanistan der Tod. Herrmann: „Diese Entscheidung war für die Behörden bindend.“
► 2015 und 2016: Mostafa J. stellte laut Regierungsbezirk Anträge auf Unterbringung in einer anderen Stadt. Behörden boten ihm eine Unterkunft in Bad Kötzting an. Dies lehnte Mostafa J. ab.

http://www.bild.de/news/inland/mord/warum-wurde-dieser-afghane-nicht-laengst-abgeschoben-52053926.bild.html


Da fragt man sich: Welcher Gefängnispfarrer hat diesen verhängnisvollen Fehler gemacht?


6.6.2017 17:09 Uhr

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Jungen in der Flüchtlingsunterkunft von Arnschwang scheint nun das Motiv festzustehen: Nach Angaben der Mutter fühlte sich der Täter durch Kinderlärm gestört.

Kinderlärm als Mordmotiv? Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Regensburg mitteilten, scheint das Motiv für den tödlichen Angriff eines Asylbewerbers auf ein Kind in einer Flüchtlingsunterkunft in der Oberpfalz wiederholte Ruhestörung gewesen zu sein. Dies habe die Mutter des Jungen ausgesagt. Die Frau war bei der Tat am Samstag schwer verletzt worden.

Nach ihren Angaben habe sich der 41-jährige Afghane durch die spielenden Kinder in seiner Ruhe gestört gefühlt. Deshalb habe er in Arnschwang im Kreis Cham zunächst die Mutter und dann den Jungen angegriffen. Die 47-Jährige erlitt schwere Schnittverletzungen.

Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter acht Schüsse auf den Mann ab, der tödlich getroffen wurde. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Nothilfesituation der Beamten aus.

Der Mann war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel. Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz hätte der Mann abgeschoben werden sollen. Doch er hatte sich rechtlich dagegen gewehrt, sodass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen worden war. Als konvertierter Christ drohe ihm Gefahr in Afghanistan, erklärte er damals.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert nun eine genaue Prüfung von zum Christentum konvertierten Asylbewerbern. Der Täter habe sich als Konvertit im Falle einer Abschiebung in sein Heimatland Afghanistan bedroht gesehen, sagte Herrmann in Erlangen. Es müsse geprüft werden, ob es weitere Fälle gebe, in denen jemand angebe, zum Christentum übergetreten zu sein.

Herrmann ergänzte: „Klar ist auch, dass wir sowohl von den Kirchen als auch vom Verwaltungsgericht erwarten, … dass sie sich sehr genau anschauen, ob einer wirklich zum Christentum übertritt – was ich hier im Einzelfall noch nicht beurteilen kann – oder ob es vorgeschoben sein könnte, nur um einer Abschiebung zu entgehen.“

https://www.welt.de/regionales/bayern/article165267521/Fuenfjaehriger-wurde-erstochen-weil-er-zu-viel-Laerm-machte.html


6. Juni 2017, 19:08 Uhr

Nach dem Mord an einem fünfjährigen Buben in einer Asylunterkunft in Arnschwang (Landkreis Cham) wehren sich die Behörden gegen den Vorwurf, die Gefährlichkeit des Täters unterschätzt zu haben. Es habe „keinerlei Anhaltspunkte“ gegeben, „dass es zu einer solchen Eskalation“ kommen könne, teilte die Regierung der Oberpfalz am Dienstag in einer Presseerklärung mit. Zuvor hatte die Landtags-Grüne Christine Kamm kritisiert, dass die Bezirksregierung den 41-jährigen Täter aus Afghanistan trotz seiner kriminellen Vergangenheit in eine Unterkunft einquartiert hatte, in der auch alleinstehende Frauen und Kinder leben. „Man hätte eine andere Form der Unterbringung suchen müssen“, sagte Kamm.

Am Montag war bekannt geworden, dass der Mann, der am vergangenen Samstag den Bub mit einem Messer getötet und dessen Mutter schwer verletzt hatte, zuvor fast sechs Jahre wegen Brandstiftung in Haft gesessen hatte. Im Jahr 2009 hatte er in München ein Appartement angezündet, in dem er mit seiner damaligen Frau wohnte. Seit seiner Haftentlassung 2015 musste er eine Fußfessel tragen. Laut Staatsanwaltschaft durfte er sich seiner Frau nicht mehr nähern, weil „die Gefahr der Begehung einer weiteren ähnlich schweren Tat“ bestanden habe. „Man hat die Gewaltgefahr wohl nur gegen seine Frau gesehen. Eine Gefahr für andere wurde offensichtlich nicht in hinreichendem Maß gesehen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag.

Es müsse nun geprüft werden, ob es nicht doch ersichtlich war, dass der Afghane auch eine Gefahr für andere Menschen war. Der 41-Jährige war im Zuge des Polizeieinsatzes am Samstag erschossen worden. In der Zeit zuvor hatte er sich mehrfach über Kinderlärm in der Asylunterkunft beschwert. Die Regierung der Oberpfalz teilt aber mit, dass die Streitigkeiten „jeweils einvernehmlich befriedet wurden“. Man habe „keinerlei Hinweise“, dass der Mann vor der Bluttat gewalttätig wurde, sagt auch die Staatsanwaltschaft.

Nach SZ-Informationen wurde der Afghane aber mindestens einmal psychisch auffällig: Im Jahr 2015 soll er einen Suizidversuch unternommen haben und im Anschluss in einem Bezirksklinikum stationär behandelt worden sein. Danach durfte er nach Arnschwang zurückkehren. Diese Unterbringung begründet die Bezirksregierung damit, dass es in der Oberpfalz keine Asylunterkunft gebe, „in der ausschließlich Einzelpersonen oder kinderlose Ehepaare untergebracht werden“. Weil der Mann während seiner Haft zum Christentum konvertierte, sei zudem „nur die Unterbringung in der nicht überwiegend muslimisch geprägten Unterkunft in Arnschwang in Frage“ gekommen.

Dass sich der Afghane taufen und firmen ließ, war letztlich auch der Grund, weshalb er nach Ende seiner Haft in Deutschland bleiben durfte. Zwar wollte ihn die Stadt München abschieben, doch hatte der Mann beim Münchner Verwaltungsgericht argumentiert, dass ihm als Konvertit in Afghanistan der Tod drohe. Das Gericht folgte dieser Argumentation und setzte die Abschiebung aus. Seither lebte der Mann mit einer Duldung in Arnschwang.

Innenminister Herrmann fordert nun eine sorgfältige Prüfung von Asylbewerbern, die zum Christentum konvertieren. Man müsse genau hinschauen, ob eine Taufe „vorgeschoben sein könnte, nur um einer Abschiebung zu entgehen“. Im Fall des Täters von Arnschwang hielt das Verwaltungsgericht München dessen Übertritt zum Christentum für glaubwürdig. Das Gericht hatte ihn unter anderem zu Bibelinhalten befragt. „Wir werden noch mal darüber reden müssen, etwa mit den Kirchen“, sagte Herrmann mit Blick auf den Glaubensübertritt von Asylbewerbern zum Christentum. Zudem werde nun geprüft, ob es weitere Fälle gibt, in denen gewalttätige Asylbewerber nicht abgeschoben werden können.

Unterdessen wurde bekannt, dass der Täter von Arnschwang die Brandstiftung 2009 nur begangen hatte, um die Tat seinem Cousin in die Schuhe zu schieben, der mit der Frau seines Bruders eine außereheliche Beziehung hatte. Durch diese Affäre sah der Täter offenbar die Ehre seines Bruders beschmutzt. Der Racheplan am Cousin scheiterte, sein Bruder aber tötete die Frau ein halbes Jahr später, weil sie ihn verlassen wollte. Er sitzt inzwischen in Haft.

Neue Erkenntnisse gibt es auch zum Motiv für die Bluttat vom vergangenen Samstag. Den Aussagen der Mutter des getöteten Buben zufolge, habe der Angreifer sich einmal mehr durch Kinderlärm in seiner Ruhe gestört gefühlt. In der Folge sei es zum Streit und zur tödlichen Attacke gekommen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberpfalz-arnschwang-konnten-die-behoerden-wissen-wie-gefaehrlich-der-taeter-war-1.3535315


8.6.2017 13:51 Uhr

Ein Straftäter mit Fußfessel tötet in einer Flüchtlingsunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang den fünfjährigen Salim mit einem Messer, weil er sich von dem Spiel des Kindes gestört fühlte. Das Drama, das sich am Samstag ereignete, hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Jetzt geraten in dem Fall auch die Behörden immer stärker unter Druck. Ihre Versäumnisse sind offenbar größer als bisher bekannt.

So hatte bereits 2014 das Münchner Verwaltungsgericht explizit vor dem Afghanen gewarnt. In dem Beschluss bescheinigte das Gericht, dass von dem Mann „eine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit“ ausgehe. Es sei wahrscheinlich, dass er nach seiner Haftentlassung weitere Straftaten begehen werde.

Mostafa K. saß zu dieser Zeit in Landsberg am Lech eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten wegen Brandstiftung ab. Nach Verbüßung der Strafe hätte er abgeschoben werden sollen, doch in seiner Zeit im Gefängnis war der Afghane zum Christentum konvertiert. Er klagte gegen die Ablehnung seines Asylantrags und bekam recht. Die Richter hielten seinen Übertritt zum Christentum für echt. Und da ihm deswegen in seiner Heimat erhebliche Gefahr gedroht hätte, durfte der Afghane nicht abgeschoben werden.

Stattdessen wurde er nach seiner Haftstrafe in der Flüchtlingsunterkunft in Arnschwang untergebracht. Mit Fußfessel, aber ohne weitere speziellen Sicherheitsvorkehrungen. Verantwortlich für die Unterbringen waren der Freistaat und die Regierung der Oberpfalz. Die geraten angesichts der Bluttat jetzt in Erklärungsnot.

Es hätte keine Anhaltspunkte gegeben, dass es zu einer solchen Eskalation kommen könnte, teilte die Regierung der Oberpfalz mit. Doch es hat diese Warnungen gegeben. Nicht nur vom Münchner Verwaltungsgericht, sondern auch von der JVA Landsberg am Lech.

Die Prognose, die man dort für Mostafa K. ausstellte, war denkbar schlecht: In Zukunft drohte ernsthaft eine Gefahr für die Allgemeinheit durch neue vergleichbare Straftaten. Zudem wurde dem Afghanen eine „Sucht- und Gewaltproblematik“ bescheinigt. Während der Haft sei Mostafa K. „erheblich und wiederholt in disziplinarisch relevanter Weise“ aufgefallen. Auch das Landgericht Augsburg warnte vor dem hohen Gefährdungspotenzial des Mannes.

Alle Warnungen jedoch verhallten offenbar ungehört. Bayerns Sozialministerium erklärte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“, dass im Ministerium nichts darüber bekannt gewesen sei, dass Mostafa K. als allgemeingefährlich galt. Bei der Regierung der Oberpfalz heißt es: „Wäre eine Allgemeingefährdung festgestellt worden, hätte der Betroffene zwingend in Sicherheitsverwahrung genommen werden müssen.“

Das alles ist nicht passiert. Weil entweder die maßgebliche Informationen über den verurteilten Straftäter zwischen den Behörden nicht weitergegeben wurden. Oder weil sie nach Weitergabe ignoriert wurden. In beiden Varianten steht am Ende ein totes Kind einer russischen Familie, das nur gespielt hatte. Und das deshalb starb, weil sich Mostafa K. belästigt gefühlt hatte.

https://www.welt.de/regionales/bayern/article165330835/Verwaltungsgericht-warnte-schon-2014-vor-Mostafa-K.html


9. Juni 2017, 18:56 Uhr

Seit einer Woche ist Samir tot. Er wurde erstochen, weil er das tat, was Fünfjährige tun: Er hatte etwas lauter gespielt. Nur deshalb brachte der Täter, Mostafa K., Samir wohl um. In Bayern löste die Tat Entsetzen aus.

Und sie warf auch viele Fragen auf: Warum ein Gewaltverbrecher wie Mostafa K. zusammen mit Frauen und Kindern in einer Unterkunft lebte? Warum die Behörden davon nichts wussten? Am Freitag, beim Abschiedsgottesdienst in Arnschwang, überwiegt zunächst die Trauer. Kinder stehen in der Kirchenbank, Rosen und Gerbera in den Händen. Sie legen die Blumen vor ein regenbogenfarbenes Herz über dem Alter, auf dem der Name ihres toten Freundes steht. „Es wäre gelogen, wenn wir sagen, alles wird wieder gut“, sagt Pfarrer Joseph Kata. „Samir wird uns unendlich fehlen.“ Manche Erwachsene haben Tränen in den Augen, als sie die Kirche verlassen. „So eine schreckliche Tat erschüttert jeden“, sagt Bürgermeister Michael Multerer. An diesem Tag stehe die Trauer im Vordergrund. Danach müsse es eine Aufarbeitung geben. „Wenn die Gesetzeslage es hergibt, dass sich dieser Mann ohne unser Wissen unter uns aufhält, dann ist das ein Skandal“, sagt Multerer.

Dass man in der Oberpfalz über die Gefährlichkeit von Mostafa K. nicht Bescheid wusste, sei kein „Systemfehler“, sondern wohl ein „Bürofehler“, sagt Innenminister Joachim Herrmann am Freitag. Zuvor hatte die Regierung der Oberpfalz angegeben, ihr sei ein Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2014 nicht vorgelegen. Die Richter gingen davon aus, dass K. eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. „Jedes Urteil, das einen Asylbewerber betrifft, ist in seine Ausländerakte aufzunehmen, damit hat jede weitere Behörde, die später mit dem Ausländer zu tun hat, automatisch alle entsprechenden Vorgänge in den Akten“, sagt Herrmann.

Die Regierung der Oberpfalz teilt dazu mit, dass ihr die Ausländerakte in der Regel nicht vorliege. Es gebe kaum einen Datenaustausch. Man habe nur gewusst, dass K. eine elektronische Fußfessel tragen musste, da er seine Ex-Frau in München bedroht habe. Von einer Gefahr für andere sei man nicht ausgegangen. Täter, die eine Beziehungstat begingen, müssten nicht eine Gefahr für andere seien, sagt Herrmann. Trotzdem: Eine Fußfessel bekomme jemand, weil er gefährlich sei. Die Staatsregierung will nun als Konsequenz eine bessere Verzahnung der Sozialverwaltung, der Ausländerbehörden, der Polizei und der Justiz prüfen. Insgesamt gebe es in Bayern noch vier Flüchtlinge mit Fußfesseln, die nicht abgeschoben werden können. Sie begingen laut Herrmann erhebliche Straftaten wie Totschlag. Einer, der wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, befinde sich in einer Asylunterkunft nur für Männer. K. konnte nicht abgeschoben werden, weil er zum Christentum übergetreten war. Bei den anderen liege es an ihren Herkunftsländern: In einem Fall stelle das Heimatland in Westafrika keinen Pass aus. Drei der Straftäter kommen aus dem Irak, in den seit knapp zehn Jahren nicht mehr abgeschoben werde.

Das will Herrmann ändern. Nächste Woche werde er sich bei der Innenministerkonferenz dafür einsetzen, die Sicherheitslage im Irak neu zu überprüfen, damit Straftäter dorthin abgeschoben werden könnten.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/trauerfeier-ein-toedlicher-buerofehler-1.3540322


06.06.17 19:11

München – Mehrfach-Streit um Abschiebungen in Bayern: Der Einsatz gegen einen Afghanen (21) an einer Nürnberger Schule sorgte für Ärger über angeblich zu harsches Vorgehen der Behörden. Ein Fall in der Oberpfalz, als ein massiv vorbestrafter Flüchtling (41) ein Kind erstach, wirft hingegen die Frage auf: Was hatte der noch bei uns im Land zu suchen? Wir sprechen mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, CSU.

Es hakt bei den Abschiebungen. Flüchtlinge konvertieren, verlieren Pässe, bezichtigen sich fälschlich einer Straftat – um bleiben zu dürfen. Warum lässt sich der Staat auf der Nase herumtanzen?

Joachim Herrmann: Wir müssen jedenfalls zur Kenntnis nehmen, dass manche versuchen, dem Staat auf der Nase herumzutanzen. Deshalb müssen wir konsequent handeln: Den Rechtsstaat wahren und in jedem Fall genauestens prüfen, ob sich jemand durch falsche Angaben Vorteile erschleichen will. Die Behörden müssen alles kritisch hinterfragen. Wir müssen echten Flüchtlingen helfen, aber wir müssen auch immer an den Schutz unserer Bevölkerung denken.

Wurde das im Fall Oberpfalz versäumt? Der Afghane wurde, trotz fast sechs Jahren Strafhaft, nicht abgeschoben, tötete dann hier ein Kind.

Herrmann: Wenn ein Gericht urteilt, dass ein abgelehnter Asylbewerber nicht abgeschoben werden darf, habe ich das zu respektieren. In diesem Fall hieß es, für den zum Christentum konvertierten Mann bestehe in Afghanistan eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit. Solche Fälle gibt es. Ich erwarte allerdings von Kirchen und Verwaltungsgerichten, dass jeder einzelne Fall sehr genau daraufhin betrachtet wird, ob der Übertritt nicht vorgeschoben ist. So etwas ist schon eine außergewöhnliche Konstellation.

Eine Methode, um sich vor einer Abschiebung zu schützen, ist, sich fälschlich einer Straftat im Heimatland zu bezichtigen. Dann ermitteln deutsche Behörden. Das dauert…

Herrmann: Diese Fälle kommen derzeit vor allem bei Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan vor. Unsere Staatsanwaltschaft muss dann immer konsequent ermitteln. Das führt, auch wenn manche Betroffene das vielleicht nicht erwarten, zu Gerichtsverfahren. Jedem muss bewusst sein, dass beides zu Strafen führt – Taten begangen zu haben ebenso wie sich fälschlich zu bezichtigen.

Der Stammtisch sagt: Wer hier eine Straftat begeht, soll sofort rausfliegen – Punkt. Was sagt der Innenminister – erst Strafe absitzen, dann Abschiebung?

Herrmann: In der Regel ist das so. Bei Ländern, mit denen wir entsprechende Abkommen haben und auf deren Justiz wir uns verlassen können, überstellen wir auch zum Strafvollzug ins Heimatland. Wir haben es allerdings oft mit Staaten zu tun, die keine geordnete Verwaltung haben. Wenn wir Straftäter dorthin überstellen, die dann eine Woche später wieder frei herumlaufen, ist der abschreckende Effekt von Strafen weg. Deshalb müssen wir darauf achten, dass die Strafen bei schweren Straftaten auch hier vollzogen werden.

Trotzdem ist der Gesamteindruck schräg: Wir holen Kinder mit der Polizei aus der Schule, Straftäter bleiben aber hier.

Herrmann: Ein Polizeieinsatz in der Schule ist die absolute Ausnahme und wird die absolute Ausnahme bleiben. Bei Abschiebungen von Straftätern handeln wir konsequent. Der absolute Regelfall ist, dass nach Verbüßen der Strafhaft abgeschoben wird.

Herrmann: Manche Helfer zeigen Mittel und Wege zum Hierbleiben auf
Viele Flüchtlinge werden hier sehr genau über Rechtsmittel, Instanzenwege und Schlupflöcher informiert. Sehen Sie dahinter organisierte Strukturen in Deutschland?

Herrmann: Ganz klar: Ja. Hinter manchen Asylbewerbern stehen Helfer, die sich nicht nur in verdienstvoller Weise um die Integration kümmern, sondern auch Mittel und Wege zum Hierbleiben aufzeigen, wenn das Bundesamt einen Asylbescheid abgelehnt hat. Hier findet eine intensive Beratung statt…

…die Sie ärgert?

Herrmann: Nun, wir leben in einem Rechtsstaat. Solange die Grenzen des rechtlich Zulässigen oder gar Strafbaren nicht überschritten werden, ist das hinzunehmen. Deutschland gewährt Rechtsschutz in einem weit größeren Ausmaß als viele andere Länder. Eines erwarte ich aber: Wenn am Schluss die Ablehnung des Asylantrags steht und der Betreffende in sein Heimatland zurückkehren muss, ist das von allen Beteiligten zu respektieren. Dann einer Ausweisung entgegenzuwirken, sie zu blockieren, ist kein Zeichen von besonderer Courage, sondern schlichtweg rechtswidrig.

https://www.merkur.de/politik/joachim-herrmann-ueber-messerangriff-in-arnschwang-8382253.html


Unfassbar peinlich: „Der Wald ist bunt“

Darunter auch sechs junge Menschen, die spontan eine „Gegendemo“ unter dem Motto „Der Wald ist bunt – Pace“ inszenierten. Dieser „Botschaft“ schloss sich auch Arnschwangs Bürgermeister Michael Multerer sofort an und unterstützte die jungen Leute.

http://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/demo-nach-bluttat-im-asylbewerber-heim-20909-art1526806.html


Den Plakaten, Fahnen und Spruchbändern der Mitglieder von „Der dritte Weg“ hielten sie eine regenbogenfarbige Fahne, das weltweite Zeichen für Toleranz und Akzeptanz, mit der Aufschrift „Pace“ (Friede) entgegen. Zudem war auf einem Plakat der kleinen Gruppe „Der Wald ist bunt“ zu lesen. Bürgermeister Michael Multerer gesellte sich spontan zu diesen jungen Arnschwangern, ebenso sein Gemeindegeschäftsführer Hermann Steinsdorfer.

http://www.idowa.de/inhalt.arnschwang-nach-mord-rechte-demo-in-arnschwang.114043b4-0ebd-4678-af08-213b6d4dfc5f.html