16.02.2018 Hochtaunus.

Versuchte Tötung in zwei Fällen, Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung – sollten sich die vor dem Frankfurter Schwurgericht erhobenen Vorwürfe bestätigen, dürfte den 38-jährigen Angeklagten eine längere Haftstrafe erwarten. Beim gestrigen Prozessauftakt sagte er erst einmal nichts.

Vor der 21. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts muss sich seit gestern ein 38-jähriger Syrer aus Oberursel wegen des Verdachts der versuchten Tötung, der Vergewaltigung, der Körperverletzung sowie der Bedrohung verantworten. Opfer waren seine 30-jährige Ehefrau, eine Marokkanerin, sowie der Vermieter des Paares.

Der Mann machte beim gestrigen Prozessauftakt von seinem Schweigerecht Gebrauch. Zunächst sind drei Verhandlungstage angesetzt. Ob die Schwurgerichtskammer damit auskommen wird, erscheint nach dem gestrigen ersten Prozesstag allerdings fraglich. Die Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten gestaltete sich sehr schwierig. Sowohl bei ihrer ersten Befragung bei der Polizei, als auch gestern im Gerichtssaal gab es Probleme mit der Übersetzung. Den von der Polizei hinzugezogenen Dolmetscher habe sie kaum verstanden, den gestern „ein bisschen“. Immer wieder verwickelte sich die Frau bei der Schilderung ihres Mannes, von dem sie getrennt lebt, gegen den sie aber aussagen will, in Widersprüche was das Tatgeschehen anbelangt.

Laut der von der Frau im wesentlichen aber bestätigten Anklageschrift, begannen die Vorfälle am 22. September 2016, als sie mit den drei Kindern noch in Wehrheim wohnte, ihr Mann aber bereits auf Anordnung des Jugendamtes in eine Gemeinschaftsunterkunft nach Oberursel verlegt worden war. Immer wieder habe er sich Zutritt zur Wohnung verschafft, unter anderem sei er mangels Haustürschlüssel durchs Fenster der Erdgeschosswohnung gekommen.

Am Tattag habe er wieder einmal versucht, mit Gewalt in die Wohnung einzudringen, was ihm auch gelungen sei. In ihrer Angst habe sie sich in einer Kammer verschanzt, die Tür von innen verschlossen und einen leichten Metallschrank vor die Tür gerückt. Dennoch habe er die Tür öffnen können, um mit einem Küchenmesser – Klingenlänge zwölf Zentimeter – auf sie loszugehen. Dabei habe er mehrfach gedroht, sie zu töten. Die Frau, die bei dem Angriff zum Glück nur leicht verletzt wurde, will laut um Hilfe gerufen und versucht haben, sich den Mann, der mit dem Messer auf ihren Oberbauch gezielt habe, vom Leibe zu halten.

Als dann, von den Hilferufen aufgeschreckt, der Vermieter hinzukam, wurde auch der mit dem Messer angegriffen. Auch ihm soll der Syrer gedroht haben, ihn und seine Familie zu töten. Aufgrund der Gegenwehr habe der Mann dann aber von den beiden abgelassen.

Wenige Tage später soll es dann zum nächsten Vorfall gekommen sein. Der Angeklagte hat laut Anklage auf der Straße den Vermieter seiner Ehefrau getroffen und ihm mit einer unmissverständlichen Geste – er soll beide Hände um den eigenen Hals gelegt und ein Erwürgen angedeutet haben – gedroht haben, dass er ihn töten werde.

Die Ehefrau des Angeklagten war nach den Vorfällen in Wehrheim in eine Gemeinschaftsunterkunft nach Glashütten umgezogen. Dort soll ihr Mann sie in der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 2017 vergewaltigt haben, wobei er ihr wieder mit einem Messer – die Klingenlänge betrug diesmal 30 Zentimeter – gedroht habe, sie zu töten.

Die Geschädigte berichtete von einer schwierigen Ehe mit dem Angeklagten. Sie hätten sich in Marokko kennengelernt, wo der Mann auf einer Baustelle arbeitete. Ihre Eltern hätten sie zur Ehe gezwungen. Die sei aber schon bald zerbrochen, spätestens als sie mit dem ersten Kind schwanger gewesen sei und sich seiner Forderung nach einer Abtreibung widersetzt habe. Danach habe er sie dann, trotz der gemeinsamen Flucht nach Deutschland mit inzwischen drei Kindern fortwährend geschlagen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

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