21. Oktober 2016 um 11:22 Uhr

Die Suche nach dem 35-Jährigen, der am Dienstag den neuen Freund seiner Expartnerin angefahren und dabei schwerst verletzt hatte, ist beendet. Die Kantonspolizei Zürich konnte den Mann am Donnerstag in seiner Wohnung festnehmen. Nach einem Hinweis fuhr eine Streife an die Adresse und der Mann ergab sich widerstandslos. Woher der Tipp kam und weitere Details zur Fahndung wollte Polizeisprecher Dietmar Ernst aus ermittlungstaktischen Gründen nicht nennen. „Wenn ein Täter nicht bei Freunden oder Familie Unterschlupf findet, ist es immer möglich, dass er nach Hause geht. Irgendwo muss er ja unterkommen“, so Ernst. Der 35-Jährige befindet sich nun in Untersuchungshaft, er soll nach Deutschland ausgeliefert werden. Dazu muss ein Rechtshilfeersuchen gestellt werden. Dem 43-jährigen Opfer geht es besser, allerdings ist es noch nicht vernehmungsfähig.

Wie berichtet, war der 35-Jährige am Dienstagnachmittag mit seinem Fiat gezielt auf das Paar zugesteuert, als dieses gerade aus seinem Auto stieg. Die Frau konnte sich noch in Sicherheit bringen, der 43-Jährige wurde erfasst und einen Kellerabgang hinab geschleudert. Der Täter flüchtete zu Fuß und die Polizei suchte mit vielen Einsatzkräften und einem Hubschrauber nach ihm. Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Exfreundin ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt und ein Annäherungsverbot erwirkt hatte.

http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/auto-attacke-polizei-nimmt-fluechtigen-fest–128878713.html


05.04.2017 23:59
Aus Eifersucht soll ein 35-Jähriger in Rheinfelden mit seinem Auto einen zweifachen Mordversuch begangen haben. Nun steht er in Freiburg vor Gericht.

Was am Mittag des 18. Oktober 2016 im Mundiweg unweit der Goetheschule in Rheinfelden zunächst wie ein Verkehrsunfall mit einem Auto und zwei Passanten aussah, stellte sich für die Staatsanwaltschaft Lörrach nach Abschluss der Ermittlungen als versuchter Mord in zwei Fällen heraus. Sie erhob deshalb Anklage gegen den 35-jährigen Fahrer zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Freiburg. Am Mittwoch hat dort der Prozess begonnen.

Folgt man der vom leitenden Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering verlesenen Anklage, dann hat der Angeklagte bei seiner Fahrt aus übersteigertem Besitztrieb und Eifersucht Kurs auf seine ehemalige Lebensgefährtin und ihren neuen Partner genommen, als diese gegen 14.10 Uhr den Arbeitsplatz der Frau verließen. Beide hätten ihr Lebensrecht verwirkt, soll der Angeklagte gedacht haben, als er seinen Wagen mit einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 Stundenkilometer auf das Paar zulenkte. Dabei fuhr er von der Straße links auf den Bürgersteig direkt auf den Zugang des Personaleingangs zu.

Dort wartete bereits seit einigen Minuten der neue Partner der Frau. Als sie aus der Tür kam, ging er einige Schritte auf sie zu. Sie begrüßten sich, und er drehte sich um und wollte mit ihr zu seinem am Straßenrand geparkten Auto gehen. In dem Moment hörte er ein lautes beschleunigendes Motorengeräusch. Dann sah er das Auto direkt auf sie zukommen und realisierte, dass es keine Möglichkeit mehr zum Reagieren gab. Dennoch gab er der rechts neben ihm gehenden Frau einen kräftigen Stoß zur Seite. „Dann“, so erinnerte er sich als Zeuge, „gingen bei mir die Lichter aus.“

Die Rekonstruktion ergab, dass der Wagen den Mann erfasste, ihn auf die Motorhaube lud und er mit dem Kopf gegen die Frontscheibe aufschlug. Dann wurde er über ein Geländer an der Hauswand geschleudert, die einen Kellerabgang sicherte. Dort stürzte er noch 2,80 Meter die Treppe hinab. Er wurde so schwer verletzt, dass er auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Eva Kleine-Cosack, welche Verletzungen er erlitten habe, antwortete: „Am besten ich sage, was nicht kaputt war, das geht schneller.“

Mit einem Rettungshubschrauber, der auf dem Schulhof landen konnte, wurde er nach Basel in die Klinik geflogen. Fünf Tage lag er im Koma, zuerst bestand akute Lebensgefahr. Rippen waren serienweise gebrochen, was massiv die Atmung beeinflusste. Dazu kamen zwei Wirbelbrüche, drei Nasenbeinbrüche, ein gebrochenes Sprunggelenk. Psychisch, so der Zeuge, habe er keine Probleme. Er ist sicher: „Wenn ich ihr keinen Schubs gegeben hätte, dann hätte das Auto auch sie erwischt, davon bin ich überzeugt.“ Tatsächlich war die Ex-Freundin des Angeklagten nicht vom Wagen erfasst worden. Die Anklage geht deshalb von einem zweifachen Mordversuch aus. Heimtückisch, die Arg- und Wehrlosigkeit des Paares ausnützend sei er begangen worden, aus niedrigen Beweggründen unter völliger Pervertierung des Gebrauchs eines Autos.

Dem widerspricht der Angeklagte. Er habe niemanden töten wollen, er habe noch mal mit seiner Ex-Freundin sprechen wollen. Er habe wissen wollen, warum sie ihn belogen habe, warum sie nicht im Krankenhaus sei, sondern einen neuen Freund habe, wie er über Facebook recherchiert hatte. Der Angeklagte stammt aus Rumänien, arbeitet seit Jahren in Zürich als Logistiker. Über das Internet hatte er 2015 die Frau kennengelernt, die wie er aus Rumänien stammt. Sie lebte damals in Holland bei Verwandten. Er besuchte sie mehrfach, die beiden wurden ein Paar. Da sie einen kranken Sohn hat, der bei ihrer Mutter in Rumänien lebt, fuhr sie mehrfach dorthin. Dennoch entschied sie sich, zu ihm nach Zürich zu ziehen.

Die Beziehung muss nicht einfach gewesen sein, folgt man den sehr detailreichen Beschreibungen des Angeklagten. Von viel Streit ist die Rede, davon, dass er alles für sie getan habe und sie nur wenig für ihn. Sie habe im Streit Gegenstände nach ihm geworfen, er habe sie deshalb geschlagen. 2016 zog die Frau nach Rheinfelden, weil sie dort Arbeit gefunden hatte. Er erzählt, dass er bei ihr gewohnt habe, bis sie ihn rausgeworfen habe. Am 9. September 2016 sei ihm die Sicherung durchgegangen, als sie ihm erklärt habe, dass sie schlafen könne, mit wem sie wolle. Da habe er sie geschlagen. Verbrieft ist, dass die Frau Angst vor ihm hatte, dass das Familiengericht Lörrach am 13. September 2016 ein Annäherungsverbot erließ.

Am 18. Oktober dann die fast tödlich endende Fahrt. Der Angeklagte gibt nur zögernd zu, dass er gezielt auf das Paar zugefahren ist. Er sei traurig gewesen, habe zuvor etwa 300 Gramm Whisky getrunken. Er sagt, dass er die Kontrolle über das Auto verloren habe, als er über den Bordstein fuhr. Da war er rund zwei Meter vor dem Paar. Er habe nicht gedacht, damit ihn oder sie umzubringen. Bei dem Zeugen entschuldigt er sich für „das was passiert ist“. Und fügt an, dass fast alles, was seine Ex-Freundin ihm erzählt habe und was er dem Gericht wiedergegeben habe, nicht stimme: „Das werden Sie noch erfahren.“

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Mordversuch-aus-Eifersucht-Angeklagter-hat-Freund-seiner-Ex-Partnerin-angefahren;art372615,9206229


13.4.2017, 9.47 Uhr

Weil er seine Ex-Freundin und dessen neuen Partner aus Eifersucht beinahe zu Tode gefahren hätte, muss ein 35-Jähriger mehr als fünf Jahre ins Gefängnis.

Der Mann hatte das Paar in Rheinfelden im vergangenen Oktober mit seinem Auto angefahren und war danach gegen eine Hauswand gerast. Der 43-jährige Partner der Ex-Freundin war durch die Attacke lebensgefährlich verletzt worden. Die Frau hatte sich gerade noch in Sicherheit bringen können.

Das Landgericht Freiburg verurteilte den 35-Jährigen am Mittwoch wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Vor der Haftstrafe wird er zunächst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. In seinem Plädoyer sprach der Staatsanwalt von einer tragischen Liebesgeschichte. Der Angeklagte habe das Ende der Beziehung zu seiner Ex-Freundin nicht akzeptieren können. Am Tag der Tat hatte er sie nach der Arbeit noch einmal zur Rede stellen wollen. Als er sie zusammen mit ihrem neuen Freund sah, sei er aus Wut und Enttäuschung mit dem Auto auf das Paar zugerast, folgerte die Richterin.

Der Angeklagte leide unter einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung, befand das Schwurgericht. Deshalb seien bei ihm keine Mordmerkmale und nur eine verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen. Als weitere mildernde Umstände wurden dem Angeklagten sein Geständnis und seine Reue gegenüber dem Opfer zugute gehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft für den Mann gefordert.

https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/eifersuchtsdrama-in-rheinfelden-gefaengnisstrafe-nach-auto-attacke/-/id=1552/did=19361294/nid=1552/oedmsh/index.html


18.02.2018

Wer hat Petru Daniel Bogdan (36) gesehen? Der Psychiatrie-Ausbrecher wird als gewalttätig eingestuft.

Der Rumäne Petru Daniel Bogdan wollte seine Ex-Freundin und ihren neuen Partner totrasen. Jetzt ist der gefährliche Mann aus der Psychiatrie geflohen!

Emmendingen – Die Polizei fahndet mit Hochdruck nach dem wegen versuchten Totschlags verurteilten Petru Daniel Bogdan. Der 36-Jährige war bereits am vergangenen Sonntag aus dem Psycho-Knast in Emmendingen bei Freiburg ausgebrochen. Es gebe noch keinerlei Hinweise auf seinen Aufenthaltsort. Die Ermittler seien auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Ein am Abend eingegangener Hinweis wird nach Polizeiangaben derzeit geprüft. Demnach hatte Bogdan einen genehmigten Ausgang „innerhalb der Mauern“ der Klinik genutzt, um auszubüchsen. Vorsicht: Der Straftäter ist als gewalttätig eingestuft!

Die Polizei beschreibt den Ausbrecher wie folgt: 1,76 Meter groß, schlank, blaue Augen, kurze, blonde Haare, Brillenträger. Zuletzt trug er dunkle Kleidung.

Im Oktober 2016 war Bogdan im badischen Rheinfelden (Kreis Lörrach) mit dem Auto auf seine Ex-Freundin und deren neuen Partner zugerast. Die Frau konnte sich in Sicherheit bringen. Ihr Begleiter wurde von dem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt. Das Landgericht Freiburg verurteilte den Straftäter zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Aufgrund einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung musste er zusätzlich in die Psychiatrie.

http://www.bild.de/regional/stuttgart/gefaengnisausbruch/psychiatrie-raser-54839728.bild.html