17.5.2017

Es geschah mitten in der Eichstätter Innenstadt. Die Frau war nur kurz noch mal mit dem Hund raus gewesen. Sie hatte dann laut um Hilfe geschrien. Vergeblich. Die 60-Jährige wurde im vergangenen Sommer in einem Gebüsch nahe des Herzogsstegs an der Altmühl vergewaltigt.

Seit gestern muss sich deshalb ein 26-Jähriger am Landgericht Ingolstadt verantworten. Er gestand zum Prozessauftakt. Sein Verteidiger Sascha Loth trug eine Erklärung vor, die die Anklage von Staatsanwalt Jürgen Staudt bestätigte. Sein Mandant gab zu, die Frau am 11. August gegen 23 Uhr in ein Gebüsch gezerrt und sich dort an ihr vergangen zu haben. Ein Bekannter soll dabei zugeschaut haben. Was der Mann genau getan oder unterlassen hat, wird das Gericht noch klären.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Frau, nachdem diese erneut hatte schildern müssen, was ihr widerfahren war. Er wisse, er könne ihre seelischen und körperlichen Schmerzen nicht wieder gutmachen, aber er wolle sich entschuldigen und um Vergebung bitten. Sie erwiderte: „Ich weiß nicht, was mit Ihnen passiert. Ich hoffe, dass Sie eine Strafe bekommen und keine anderen Frauen mehr unter Ihnen leiden müssen.“ Die Frau war danach für zehn Wochen in die Psychiatrie gekommen. Sie sagte, sie versuche zu verdrängen, was war, schaffe es aber nicht. Sie nimmt Medikamente. Sie sagte fragend: „Ich habe geschrien wie am Spieß. Es hätte mich doch jemand hören müssen.“

Die kleine Universitätsstadt im Altmühltal war nach der Vergewaltigung aufgeschreckt worden. Der Tatort am Fluss liegt dort, wo sich abends Studenten und Asylsuchende zum Bier am Flussufer treffen. Der Angeklagte ist vor Jahren aus Afghanistan geflüchtet und über Griechenland nach Deutschland gekommen. Er entschuldigte sich, andere Flüchtlinge durch seine Tat in eine schwierige Lage gebracht zu haben.

Er behauptet, an jenem Augusttag viel Alkohol getrunken zu haben. Seine Freunde hätten ihn „süchtig“ gemacht. Er sei „sehr, sehr kaputt“ gewesen. Dass er Zeugenangaben zufolge noch hatte Fahrrad fahren können, scheint dem zu widersprechen. Das rechtsmedizinische Gutachten steht aus. Ein Urteil fällt am Freitag.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Mann-gesteht-Vergewaltigung-einer-60-Jaehrigen-in-Eichstaett-id41484556.html


19.05.2017

Fünf Jahre Haft für 26-jährigen Alkoholiker

Im Fall der Vergewaltigung einer 60-Jährigen am Eichstätter Altmühlufer ist ein 26-jähriger Afghane zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ingolstadt begründete das relativ milde Urteil mit der Geständnisbereitschaft des Mannes.

Das Gericht blieb damit etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre und acht Monate plädiert. Das umfangreiche Geständnis des Angeklagten sei zwar strafmildernd, sagte der Vorsitzende Richter. „Allerdings ist das Gericht davon überzeugt, dass Sie zu jedem Zeitpunkt wussten, was Sie taten“, sagte der Richter zum Angeklagten, der zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war.

Der inzwischen abgelehnte Asylberber war zuvor vom ärztlichen Gutachter für voll schuldfähig erklärt worden. Der Sachverständige hatte ihm allenfalls – wie dann auch das Gericht – eine gewisse alkoholbedingte Enthemmung bei seiner brutalen Tat im August 2016 am Eichstätter Altmühlufer zugebilligt.

Bereits zum Prozessauftakt räumte der Mann ein, dass er die 60-jährige Rentnerin nach einem ausgiebigen Barbesuch auf einer Parkbank gesehen und sexuell begehrt habe. Als die Frau ihn abwies, zerrte er die Rentnerin ins Gebüsch und zwang sie trotz heftiger Gegenwehr zum Geschlechtsverkehr. Um die Hilfeschreie der Frau zu unterdrücken, hielt er ihr den Mund zu.

Bei der Tat sei er massiv alkoholisiert gewesen, lies er im Geständnis verlesen. Wieder nüchtern sei er am nächsten Morgen ins Saarland geflohen, wo ihn die Polizei einige Wochen später aufgegriffen habe. Er trinke regelmäßig zwei Flaschen Schnaps. Falsche Freunde hätten ihn in die Abhängigkeit geführt.

Der Angeklagte erklärte zudem über seinen Anwalt, dass ihm seine Tat leid tue, dass ihm bewusst sei, dass er seinem Opfer „großes seelisches und körperliches Leid zugefügt“ habe. Ihm sei bewusst, dass er „sein Recht auf Asyl missbraucht und auch das Vertrauen der Menschen ausgenutzt“ habe. Wie es mit dem Mann weitergeht, liegt in den Händen der zuständigen Behörden. Möglicherweise, so der Richter, werde er nach der Hälfte der Strafe abgeschoben.

http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/vergewaltigung-eichstaett-urteil-100.html


19.05.2017 um 22:37

„Sie können sich bei Ihrem Anwalt bedanken“, machte Vorsitzender Thomas Denz dem Mann auf der Anklagebank am Freitagmittag gleich zu Beginn der Urteilsbegründung klar, dass das Gericht dem umfangreichen Geständnis des abgelehnten Asylbewerbers am ersten Prozesstag vorigen Mittwoch große Bedeutung beigemessen hat. Mit der offenbar auf Einwirken des Rechtsbeistandes zustandegekommenen Erklärung, in der der Angeklagte den bizarren Vorfall vom 11. August vorigen Jahres am Eichstätter Altmühlufer eingeräumt hat, war dem Opfer eine detaillierte Befragung vor Gericht erspart worden – bei Sexualdelikten immer ein Umstand, der strafmildernd berücksichtigt wird.

Auch ohne dass die 5. Strafkammer der inzwischen 61-jährigen Frau eine beklemmende ausführliche Vernehmung zumuten musste, sind im Verfahren genug Einzelheiten zur Sprache gekommen, die die Schwere der Tat verdeutlicht haben. Dass es dafür irgendeine akzeptable Entschuldigung geben könne, mochte im Gerichtssaal niemand glauben – wohl nicht einmal der Angeklagte, der mehrfach beteuerte, sich für sein Handeln tief zu schämen. Vorsitzender Denz zum Verurteilten: „Es gibt Werte, die weltweit anerkannt werden – auch in Ihrem Heimatland. Diese Werteordnung haben Sie erheblichst verletzt.“

War es der Alkohol, der beim dramatischen Vorfall in jener Sommernacht als Katalysator gewirkt hat? Wahrscheinlich, aber nicht ausschließlich, wie der medizinische Gutachter meint. Der Psychiater, der den Angeklagten schon vor Monaten untersucht und jetzt den zweitägigen Prozess begleitet hat, zeigte sich in der Erläuterung seiner Expertise sicher, dass der Angeklagte in jenen entscheidenden Minuten, als er sich an der arglosen Spaziergängerin verging, zwar alkoholbedingt enthemmt, aber keineswegs steuerungsunfähig war. Der Mann gilt deshalb aus juristischer Sicht als voll schuldfähig.

Dass der Angeklagte in seiner Erklärung schwere Ausfallerscheinungen nach Konsum von mindestens zwei großen Flaschen Wodka geltend gemacht hatte, sei völlig unglaubwürdig, stellte der Gutachter fest. Er hatte dem Gericht zuvor vorgerechnet, dass der Mann bei einem tatsächlich so exzessiven Schnapskonsum zur Tatzeit einen derart hohen Alkoholpegel gehabt hätte, dass zweifelsfrei bei ihm festgestellte Verhaltensweisen – er war mit dem Fahrrad zum Tatort gekommen, hatte nach der Tat noch mit klarer Sprache Handybotschaften an einen Bekannten abgesetzt – gar nicht möglich gewesen wären.

Dass er wohl immer wieder ordentlich Schnaps konsumiert hat, war von dem 26-jährigen Afghanen mehrfach betont worden. Dass es dabei über die Monate in Eichstätt auch vor jener schlimmen Augustnacht Eskapaden gegeben hat, belegen einige Polizeiprotokolle von Ordnungseinsätzen gegen den Asylbewerber. Stets war der Flüchtling dabei aber bei gemessenen Alkoholwerten zwischen einem und eineinhalb Promille geblieben – eine Größenordnung, die auch für die Tatnacht denkbar erscheint. Wegen seiner Flucht aus Eichstätt und der erst Wochen später erfolgten Festnahme gibt es hierfür aber keine belastbaren Anhaltspunkte.

Erörtert werden musste im Prozess natürlich auch der Werdegang des jungen Mannes, der eigener Darstellung nach mit 17 Jahren aus Afghanistan geflohen ist. Seine Familie habe sich gesorgt, dass er als junger Erwachsener nun von den Taliban rekrutiert werden könne, hatte der Angeklagte dem Gutachter offenbart. Sein Vater sei einst verschleppt worden und nie wieder aufgetaucht, im Heimatdorf habe es Exekutionen durch Aufständische gegeben. Das alles, so der Gutachter, habe der Angeklagte allerdings merkwürdig emotionslos erzählt: „Eine persönliche Erschütterung war nicht herauszuhören; das hat mich verwundert.“

Das Gericht konnte und musste nicht klären, wie viel von den Schilderungen des Mannes aus Afghanistan zu glauben ist. Die Ablehnung seines Asylantrages legt allerdings nahe, dass die hierfür zuständigen Behörden so ihre Zweifel hatten. Richter Denz hatte den Angeklagten immerhin bereits am ersten Prozesstag gefragt, was denn wohl bei seinen muslimischen Glaubensbrüdern daheim von seinem Alkoholkonsum gehalten werde. Antwort: „Wenn die Leute in meinem Dorf das erfahren, werden sie mich abschlachten.“

http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Ingolstadt-Vergewaltigung-Eichstaett-2016-DKmobil-Eine-Tat-gegen-jegliche-Werteordnung;art599,3389277


Sexualtäter vor Gericht