08.08.2017, 12:10 Uhr

In Erfurt läuft die Suche nach einem Sexualstraftäter weiter auf Hochtouren. Der Mann soll am Montagvormittag in Erfurt eine 56-jährige Frau, die mit ihrem Hund spazieren war, vergewaltigt haben und ist seitdem auf der Flucht. Bisher konnte die Polizei trotz Einsatz eines Großaufgebots den Täter nicht finden.

Frau nach Attacke in Erfurt im Krankenhaus
Einzelheiten, was die Einsatzkräfte weiter unternehmen, um dem Unbekannten auf die Spur zu kommen, wollte die Staatsanwaltschaft Erfurt gegenüber Thüringen24 nicht nennen. Ein Sprecher verwies auf die laufenden Ermittlungen. Die 56-Jährige, die zwischen der Wartburgstraße und dem Erfurter Messegelände Opfer des brutalen Übergriffs wurde, liegt den Angaben zufolge derzeit im Krankenhaus.
So wird der gesuchte Mann beschrieben
Am Dienstagmittag veröffentlichte die Polizei nähere Angaben zu dem gesuchten Täter. Der Mann soll zwischen 30 und 40 Jahren alt, sehr schlank und 1,75 bis 1,80 Meter groß sein. Er hat glatte, dunkle und kurze Haare, dunkelbraune Augen sowie einen dunklen Teint. Laut den Beamten ist der Gesuchte ausländischer Herkunft, er spricht Deutsch mit einem Akzent.

Welche Kleidung er zur Zeit der Tat trug, ist nicht bekannt. Die Polizei weist aber daraufhin, dass Schmutz und Blut auf den Kleidungsstücken zurückgeblieben sein könnten. Die Beamten gehen außerdem davon aus, dass der Mann in „verwirrtem Zustand“ ist.

https://www.thueringen24.de/erfurt/article211511937/Brutaler-Uebergriff-auf-Frau-in-Erfurt-Taeter-auf-der-Flucht.html


18. August 2017 / 12:53 Uhr

Erfurt. Das Amtsgericht Erfurt hat heute einen am 14. August erlassenen Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Iraker wegen Vergewaltigung verkündet. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Ihm wird vorgeworfen am 7. August gegen 10 Uhr in der Wartburgstraße in Erfurt eine 56-jährige Frau zunächst mit einem Tatwerkzeug verletzt, sie dann in ein Gebüsch gezerrt und dort vergewaltigt zu haben.

Der zunächst unbekannte Beschuldigte konnte durch umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Erfurt namhaft gemacht werden. Er wurde am Donnerstag durch Beamte der Zielfahndung des Thüringer Landeskriminalamtes in Staßfurt in Sachsen-Anhalt festgenommen.

Ausgewertete Spuren führten zum Verdächtigen

Laut Polizei ergibt sich der dringende Tatverdacht aus den bisherigen Ermittlungen, insbesondere den ausgewerteten Spuren. Der Beschuldigte hat im Rahmen der Haftbefehlsverkündung den Tatvorwurf nicht eingeräumt.

Gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr.

Er befindet sich seit 2009 in Deutschland, ist anerkannter Asylbewerber und hielt sich zuletzt in Magdeburg auf.

Vergewaltigung wird gemäß § 176 Abs. 8 Nr. 1 Strafgesetzbuch bei Verwendung gefährlicher Werkzeuge mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, d.h. mit Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bestraft.

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/Vergewaltigung-in-Erfurt-Tatverdaechtiger-gefasst-und-in-Untersuchungshaft-907787818


15. Februar 2018 / 03:47 Uhr

Erfurt. Am 7. August 2017 wurde eine Frau in Erfurt bei einem brutalen Überfall schwer verletzt. Offenbar mit einem Stock niedergeschlagen, war sie hilflos ihrem Angreifer ausgeliefert.

Spaziergänger fanden später das Opfer, alarmierten Hilfe. Bis zum Abend suchte die Bereitschaftspolizei nach Bekanntwerden der Vergewaltigung die Region rund um den Tatort zwischen Messe und Erfurt-Hochheim weiträumig ab – ergebnislos. Keine wirklich brauchbaren Spuren oder Hinweise auf den Täter wurden entdeckt.

Die Ermittler wissen, dass der Täter seinem Opfer das Handy abgenommen hat, dass es offenbar niedergeschlagen wurde. Also rücken mehrere Tage hintereinander die Beamten immer wieder rund um den Tatort aus, um doch noch etwas Brauchbares zu finden, dass bei der Suche nach dem Täter weiterhelfen kann. Das Handy oder vielleicht ein Stock, mit dem die Frau niedergeschlagen wurde, müssen doch zu finden sein.

Unterstützt werden die Polizisten vom Polizeihubschrauber und Hunden. Trotzdem verläuft der Einsatz weiterhin erfolglos.

Diese Pleite beschäftigt einen der jungen Polizisten auch nach dem Ende seines Einsatzes weiter. Er beschließt, es noch einmal zu versuchen. Der Kollege kenne sich in der betreffenden Gegend sehr gut aus, erklärt ein Polizeisprecher der Thüringer Allgemeinen das damalige Vorhaben. Die Bereitschaftspolizei habe zuvor andere Bereiche abgesucht und war deshalb nicht fündig geworden.

Dem Beamten hilft bei seiner erneuten Suche seine Ortskenntnis, sodass er auch Areale wie ein Waldstück überprüft, in denen die Hundertschaften zuvor nicht eingesetzt waren.

Seine Mühe wird belohnt. In einem Waldstück entdeckt er gemeinsam mit seinem Bruder tatsächlich Teile eines Mobilfunkgerätes und einen angebrannten Ausweis. Die Ermittler werden über den Fund informiert. nach der kriminaltechnischen Untersuchung besteht Gewissheit: Das entdeckte Handy hat dem Opfer gehört.

Weitere Untersuchungen zeigen einen Fingerabdruck auf dem Fundstück, der sichergestellt werden kann. Die Ermittler folgen der seit Tagen erhofften Spur. Denn der Fingerabdruck ist gespeichert und gehört einem damals 32-jährigen Mann aus dem Irak.

Dieser ist laut Staatsanwaltschaft Erfurt 2009 in die Bundesrepublik gekommen und wurde als Asylbewerber registriert. Dabei wurden auch seine Fingerabdrücke gespeichert. Später erfolgte seine Anerkennung.

Nachdem die vorliegenden Erkenntnisse so erdrückend sind, dass sich die Staatsanwaltschaft sicher ist, dem Tatverdächtigen auf der Spur zu sein, wird Haftbefehl beantragt. Es besteh ein dringender Tatverdacht, erklärt die Anklagebehörde.

Die Zielfahndung beim Landeskriminalamt (LKA) erhält den Auftrag, den Mann zu finden. Immerhin drohen ihm laut Staatsanwaltschaft für die Vergewaltigung „bei Verwendung gefährlicher Werkzeuge“ mindestens fünf Jahre Gefängnis.

Binnen weniger Tage spüren die Fahndungsexperten den Gesuchten auf. Sieben Tage nach dem Verbrechen kann ein Haftrichter in Erfurt dem Verdächtigen den Haftbefehl verkünden. Denn der Polizei gelingt auch mithilfe der Zielfahndung die Festnahme des mutmaßlichen Täters in der Region Magdeburg. Dabei soll sich der 32-jährige heftig gewehrt haben.

In einer Erklärung der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 14. August des Vorjahres heißt es, dass der Mann im Rahmen der Verkündung des Haftbefehls den Tatvorwurf nicht eingeräumt habe.

Morgen soll nun am Landgericht Erfurt der Prozess gegen den Angeklagten beginnen.

Mit der schnellen Festnahme konnte im Vorjahr auch die Erfurter Bevölkerung wieder etwas beruhigt werden. Denn die Suche nach dem Täter erfolgte auch mit einer Öffentlichkeitsfahndung. Zudem bemerkte die Bevölkerung das sich wiederholende Absuchen bestimmter Regionen durch die Bereitschaftspolizei. Die Tat hatte sich in der Stadt schnell herumgesprochen und teilweise zu Verunsicherung geführt.

Der junge Polizeibeamte wird vergangenen September zum Polizeiobermeister befördert. Die Chefin der Bereitschaftspolizei, Polizeidirektorin Heike Langguth, spricht ihm zudem eine Belobigung aus. Letztlich hat seine Eigeninitiative zur schnellen Aufklärung des Falls entscheidend beigetragen.

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Thueringer-Polizist-klaert-mutmassliche-Vergewaltigung-in-seiner-Freizeit-auf-2096761024


16. Februar 2018 / 12:50 Uhr

Erfurt. Sollte der Angeklagte voll schuldfähig sein, dann drohen dem 32-Jährigen mehr als fünf Jahre Haft. Die Staatsanwaltsachaft Erfurt wirft dem Mann Vergewaltigung im besonders schweren Fall sowie schwere Körperverletzung und Widerstand gegen Polizisten vor.

Er soll im August des Vorjahres eine Frau am hellichten Tag in Erfurt zwischen der Messe und Hochheim mit einem Stock brutal niedergeschlagen und danach in ein Gebüsch gezerrt haben, um sie anschließend zu vergewaltigen. Die Frau, die mit ihrem Hund spazieren war, konnte nach der Tat fliehen. Passanten hatten sie entdeckt und Hilfe alarmiert.

Der Angeklagte soll das Handy seines Opfers an sich genommen haben. Tage später entdeckte ein Polizeibeamter Teile des Mobiltelefons in einem Waldstück in der Nähe der Straßenbahnwendeschleife hinter der Messe. Kriminaltechniker konnten einen Fingerabdruck sichern, der die Ermittler auf die Spur des Angeklagten führte.

Laut Staatsanwaltschaft befindet sich dieser seit 2009 in Deutschland. Er stammt aus dem Irak und ist annerkannter Asylbewerber und lebte bis zu seiner Verhaftung in Magdeburg. Im Zuge des Asylverfahrens wurden auch die Fingerabdrücke des Mannes abgenommen, so dass der Abgleich einen Treffer in der Datenbank erbrachte.

Laut Anklage wehrte sich der 32-Jährige bei der Verhaftung gut zehn Tage nach der Tat in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) so heftig, dass drei erfahrene Polizisten eine halbe Stunden benötigten, bis sie ihn fixiert hatten.

Bisher habe sich der Angeklagte nicht zur den Tatvorwürfen eingelassen, sagte nach dem Ende des ersten Verhandlungstages die Staatsanwältin. Sein Verteidiger, Stephan Rochlitz, erklärte, dass er kommenden Dienstag noch einen Termin bei seinem Mandanten im Gefängnis habe, erst da werde sich entscheiden, ob dieser vor Gericht Angaben mache.

Der Anwalt verwies zudem darauf, dass das Gericht zu seinem Mandanten ein psychiatrisches Gutachten hat anfertigen lassen. Der Angeklagte habe angegeben, sich nicht an die Tat zu erinnern, so der Verteidiger.

Auf die Spur des 32-Jährigen war nach einer bundesweiten Suche die Erfurter Zielfahdung gekommen.

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Prozess-gegen-mutmasslichen-Vergewaltiger-von-Erfurt-hat-begonnen-859633462


16. Februar 2018, 19:48 Uhr

Er ist fast nicht zu verstehen, als er die Fragen des Vorsitzenden Richters nach seinen persönlichen Verhältnissen beantwortet. Geboren vor 33 Jahren im Irak, seit 2009 in Deutschland, anerkannter Asylbewerber, letzte Wohnanschrift in Magdeburg, getrennt lebend. Ganz leise sagt er das. Dann verliest die Staatsanwältin die Anklageschrift. Vergewaltigung im besonders schweren Fall, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wirft sie dem 33-Jährigen vor.

Nüchterne juristische Formeln, die ein brutales Verbrechen und einen aggressiven Täter beschreiben. Im August 2017 soll er eine ihm völlig unbekannte Frau in einem kleinen Waldstück im Erfurter Süden vergewaltigt, gewürgt und verprügelt haben. Es ist eine lange Liste von Verletzungen, die die Staatsanwältin aufzählt. Dennoch gelang es der Frau, als der Täter kurz von ihr abließ, zu fliehen.
Die 56-Jährige ist mit im Gerichtssaal. Sie sitzt dem Angeklagten gegenüber, schaut ihn an. Das schaffen nicht viele. Dass dieser Mann überhaupt im Schwurgerichtssaal des Erfurter Landgerichts sitzt, ist dem Engagement eines Erfurter Polizeibeamten verdanken. Dass die aufwendige Suche am Tatort erfolglos bleib, ließ dem Mann keine Ruhe. Er kennt sich gut aus in dem kleinen Waldgebiet, weiß um Abkürzungen und Schleichwege, um von einem Ende zum anderen zu kommen. In seiner Freizeit suchte er selbst noch einmal alles ab.

Und tatsächlich – er fand das Handy der Frau, das ihr der Täter weggenommen hatte. Auf dem Handy fanden die Kriminaltechniker einen fremden Fingerabdruck. Der Abdruck war in der Datenbank registriert – und führte die Ermittler zu dem 33-jährigen Iraker.

Der allerdings hielt sich nicht Magdeburg auf, wo er gemeldet ist, sondern in Staßfurt. Das fanden die Zielfahnder des Thüringer Landeskriminalamtes schnell heraus. Als sie den Mann zehn Tage nach der Vergewaltigung festnehmen wollten, wehrte der sich mit Fußtritten und Schlägen. Es dauerte ein paar Minuten, bis er sich fügte. Es ist derselbe Mann, der in seinem Prozess so schüchtern spricht. Mehr als Name, Alter und Anschrift erfährt man am ersten Prozesstag nicht. Gleich nach der Anklageverlesung ist schon wieder Schluss. Grund: Der psychiatrische Sachverständige, der in diesem Prozess eine große Rolle spielen wird, hat andere Termine. Er muss aber zwingend dabei sein, wenn der Angeklagte aussagt. In seinem schriftlichen Gutachten hatte der Psychiater eine schwere psychische Erkrankung des Angeklagten festgestellt, so der Verteidiger. Worum es dabei geht, kam am Freitag noch nicht zur Sprache.

Dass das Gericht mit drei statt zwei Berufsrichtern verhandelt, ist ein Indiz dafür, dass es sich hier nicht um ein einfaches Verfahren handelt. Als der Angeklagte zurück in seine Zelle geführt wird, setzt er sich nicht nur seine Kapuze auf, er zeigt den Umstehenden auch sekundenlang den ausgestreckten Mittelfinger.

https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/erfurt/vergewaltigungs-prozess-erfurt-102.html


16.02.2018 – 22:05 Uhr
Erfurt – Der Mann im langen Parka reckt seinen Mittelfinger in die Höhe, während Justizbeamte ihn aus dem Gerichtssaal führen. Minuten zuvor hat ihn Staatsanwältin Claudia Polz (35) eines schweren Verbrechens beschuldigt: Ali D. (33) soll am 7. August 2017 am Ega-Park in Erfurt eine Frau (56) vergewaltigt haben.

Der Fall beschäftigte damals ganz Thüringen. Denn die Polizei hatte tagelang mit Hundertschaften nach dem Täter gesucht.

Das Opfer führte an diesem Tag sein Hund nahe dem Park aus. In der Wartburgstraße kam es dann zu der furchtbaren Tat. Laut Anklage war Ali D. der Frau entgegen gelaufen.

Plötzlich zog der Iraker einen drei Zentimeter dicken Ast hervor, prügelte auf sie ein. Anschließend soll er die Frau ins Gebüsch gezerrt, sich an ihr vergangen haben.

Tage später wurde damals das Handy des Opfers gefunden, das ihm der Täter abgenommen und anschließend weggeworfen hatte. Die Polizei stellte einen Fingerabdruck und DNA-Spuren sicher, kam so auf Ali D.

Die Staatsanwältin zu BILD: „Der Angeklagte war nach seiner Einreise als Flüchtling in die Bundesrepublik erkennungsdienstlich behandelt worden.“ Zielfahnder des LKA spähten ihn schließlich in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) auf. Bei seiner Festnahme leistete er erheblichen Widerstand.

Ali D. schwieg am Freitag zu den Vorwürfen. Der Prozess geht am 27.Februar weiter.

http://www.bild.de/regional/leipzig/vergewaltigung/zeigt-hier-ein-vergewaltiger-den-stinkefinger-54836926.bild.html


17. Februar 2018 / 03:38 Uhr

Erfurt. Nur wenige Minuten vor der beleidigenden Geste hat Staatsanwältin Claudia Polz die Anklage gegen den 32-Jährigen verlesen. Wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall, schwerer Körperverletzung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte muss sich der Mann verantworten.

Es ist eine brutale Tat, die er im August des Vorjahres begangen haben soll. Offenbar schon mit einem Stock bewaffnet, schlägt er laut Anklage sein Opfer nieder. Kopf, Oberkörper und Rücken werden von mehreren Schlägen getroffen.

Die Frau war an diesem Vormittag, also am helllichten Tag, zwischen Messe und dem Erfurter Ortsteil Hochheim mit ihrem Hund spazieren. Am Boden liegend, soll sie der Angreifer in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt haben. Staatsanwältin Polz zählt die Verletzungen auf. Der gesamte Körper der Frau war übersät mit Wunden, Abschürfungen und Blutergüssen. Als der 32-Jährige wieder von ihr abgelassen habe, sei ihr die Flucht gelungen, so die Staatsanwaltschaft.

Schweigend nimmt der 32-jährige Iraker die Anklage zur Kenntnis. Ein Dolmetscher übersetzt. Auch die Nebenklägerin lässt kaum eine Regung erkennen. Ihr Ehemann wirkt entsetzt. Erneut zu hören, was seiner Frau angetan wurde, nimmt ihn sichtlich mit.

Auf die Spur des Angeklagten führte die Ermittler sein Fingerabdruck auf Teilen des Handys seines Opfers. Ein Polizist hatte das Gerät bei einer privaten Suchaktion gefunden. Der 32-Jährige ist anerkannter Asylbewerber und lebt seit 2009 in Deutschland.

Für den gestrigen Tag ist nur das Verlesen der Anklage geplant. Auf die Frage von Richter Lars Schmidt erklärt Verteidiger Stephan Rochlitz, noch nicht sagen zu können, ob sein Mandant am kommenden Verhandlungstag eine Erklärung abgibt.

Nach der Verhandlung weist der Anwalt darauf hin, dass von einem Psychiater ein Gutachten erstellt wurde. Details wollte er nicht nennen. Darin könnte es auch um die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten gehen.

Das Gericht erklärt zuvor, dass am kommenden Verhandlungstag auch zwei Gutachter mit anwesend sein werden: Ein Psychiater und ein Experte der Rechtsmedizin. Aktuell sind noch zwei Prozesstage vorgesehen.

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Keine-Reue-Mittelfinger-im-Vergewaltigungsprozess-von-Erfurt-1272395459