• Vater des Opfers klagt Merkel an
  • Bonner Polizei reagierte nicht angemessen
  • Legt Feuer in der Untersuchungshaft und verletzt JVA-Mitarbeiter
  • Am 14.02.2018 zweiter Versuch, das Gefängnis abzufackeln. Liegt jetzt im Koma.

03.04.2017

Bonn (ots) – In den Nachtstunden zum 02.04.2017 ereignete sich im Bereich der Siegaue in Höhe Bonn-Geislar ein Sexualdelikt: Zur Tatzeit zeltete eine 23-jährige Frau zusammen mit ihrem 26-jährigen Freund auf einer Wiese unterhalb der Landstraße 269 in der Nähe der Siegfähre. Gegen 00:30 Uhr näherte sich eine noch unbekannte männliche Person dem Zeltplatz und attackierte schließlich die beiden im Zelt befindlichen Personen. Er bedrohte die beiden Camper massiv unter Vorhalt eines größeren Messers forderte er die 23-Jährige auf, das Zelt zu verlassen. Vor dem Zelt kam es schließlich zu einem Sexualdelikt – der Täter flüchtete im schließlich in Richtung Rhein. Der 26-Jährige, der von dem bewaffneten Täter ebenfalls massiv bedroht worden war, alarmierte schließlich über Handy die Notruf Polizei- und Rettungskräfte.

Die intensiven polizeilichen Fahndungsmaßnahmen, in die neben einem Polizeihubschrauber auch ein Maintrailer mit eingebunden war, führten bislang nicht zur Festnahme des brutalen Sexualtäters, zu dem auf der Grundlage von Zeugenangaben folgende Beschreibungsmerkmale vorliegen:

Die Polizei richtete für die Bearbeitung des geschilderten Falles eine Ermittlungsgruppe ein. Auf der Grundlage von Zeugenangaben erstellten Spezialisten des Landeskriminalamtes NRW ein Phantombild des Tatverdächtigen, zu dem zusätzlich folgende Beschreibungsmerkmale vorliegen:

20 – 30 Jahre alt ca. 180 cm groß dunkelhäutig schmale Statur

sprach „gebrochenes Englisch“

führte ein größeres Messer (ähnlich Machete) bei sich

trug u.a. helle Jeans und kurze Sommerjacke

Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass die beschriebene Person möglicherweise in den Bereichen

Beueler Rheinufer – Nordbrücke – Siegaue

beobachtet wurde.

Mögliche Zeugen, die Angaben zur Identität und/oder zum Aufenthaltsort des auf dem gezeigten Phantombild dargestellten Tatverdächtigen machen können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0228 – 150 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/3603580


08.04.2017

Bonn (ots) – Im Zusammenhang mit dem Sexualdelikt, das sich in den Nachtstunden zum 02.04.2017 in der Siegaue bei Bonn-Geislar ereignet hatte, nahm die Bonner Polizei am heutigen Vormittag (08.04.2017) am Beueler Rheinufer einen Tatverdächtigen fest: Gegen 08:00 Uhr waren Fußgänger mit ihren Hunden im Bereich des Von-Hobe-Damms in Bonn-Schwarzrheindorf unterwegs, als sie eine Person bemerkten, die eine Ähnlichkeit mit dem aktuell veröffentlichten Phantombild zu dem oben genannten Fall aufwies. Die Zeugen alarmierten unverzüglich die Einsatzleitstelle der Bonner Polizei, die daraufhin entsprechende Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Streifenwagen koordinierte. Hierbei stand die Einsatzleitstelle in ständigem Kontakt zu den Zeugen. Die beschriebene Person, die auch einen Rucksack bei sich führte, wurde kurze Zeit später im Bereich der Beueler Rheinaue festgestellt. Als der Mann die Polizei wahrnahm, warf er den Rucksack weg und versuchte davonzulaufen. Er wurde jedoch kurze Zeit später in der Rheinaue auf Höhe der Werdstraße gestellt und überprüft. Der Rucksack, auf den die bekannten Beschreibungsmerkmale in dem aktuellen Fahndungsfall passen, wurde sichergestellt. Der Beschuldigte, ein 31-jähriger Mann aus dem Raum Siegburg, wurde vorläufig festgenommen und zur weiteren Überprüfung in das Polizeigewahrsam verbracht. Unter anderem stellten die Ermittler Übereinstimmungen mit den bekannten Personenbeschreibungsmerkmalen und auch dem veröffentlichten Phantombild fest. Die Ermittlungsgruppe unter Leitung von KHK Michael Bornemann hat die erforderlichen, weitergehenden Überprüfungen und Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft übernommen. Die Ermittlungen dauern an.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/3608359


09.04.2017

Nach der Festnahme eines Mannes im Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer jungen Camperin in Bonn hat ein DNA-Abgleich den Tatverdacht nach Angaben der Ermittler erhärtet.

Der 31-Jährige solle noch am Sonntag dem Haftrichter vorgeführt werden, teilten die Polizei und die Staatsanwaltschaft Bonn mit. Wissenschaftler des Landeskriminalamtes hätten eine Übereinstimmung der am Tatort gesicherten Spuren mit dem Genmaterial den Verdächtigen festgestellt.

Es handele sich um einen Mann aus Ghana, der zuvor mit einem Phantombild gesucht worden war. Er habe die Tat bislang nicht eingeräumt.

Der Mann war laut Polizei am Samstag rund einen Kilometer vom Tatort entfernt am Beueler Rheinufer festgenommen worden. Der Mann aus dem Raum Siegburg soll am Wochenende zuvor in der Bonner Siegaue ein junges Paar beim Zelten überfallen und die 23-jährige Frau vergewaltigt haben. Er hatte das Paar in der Nacht überfallen, es mit einer Astsäge bedroht und sich an der Frau in Anwesenheit ihres Freundes vergangen.

https://www.welt.de/vermischtes/article163550653/DNA-Abgleich-erhaertet-Verdacht-gegen-Festgenommenen.html


19.05.2017

Vater klagt an: Asylbewerber vergewaltigt 23-Jährige aus dem Enzkreis

Enzkreis/Bonn. Eine junge Frau aus dem Enzkreis wurde im April nahe Bonn vergewaltigt. Der mutmaßliche Täter war ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana.

Die Nacht auf den 2. April hat alles verändert. Eine junge Frau, 23 Jahre alt, und ihr 26-jähriger Freund zelten in der Siegaue bei Bonn. Sie schlafen, als ein Mann ins Zelt eindringt. Er bedroht den 26-Jährigen mit einer Axtsäge, er vergewaltigt die junge Frau brutal. Dann flüchtet er.

Fünf Tage später nimmt die Polizei den Mann fest. Er ist 31 Jahre alt, stammt aus Ghana. Er war im Februar aus Italien – wo er als Asylbewerber abgelehnt worden war – nach Deutschland eingereist, sollte abgeschoben werden und war zuletzt in der Zentralen Flüchtlingsunterkunft Sankt Augustin untergebracht. Der Asylantrag des Mannes war nach Angaben der Bezirksregierung wenige Tage vor der Tat abgelehnt worden. Dagegen habe er direkt am nächsten Tag geklagt. Das Verfahren sei daher noch anhängig gewesen, heißt es.

„Anhängiges Verfahren“ – so klingt das im Juristendeutsch. In den Ohren der Opfer und ihrer Angehörigen klingt es wie Hohn. Der Vater der jungen Frau hat sich an die „Pforzheimer Zeitung“ gewandt. Die Familie stammt aus dem Enzkreis, sie lebte das, was man ein normales Leben nennt.

Bis zur Tatnacht. Seither: Verzweiflung. Trauer. Wut. Der Vater hat einen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (beide CDU) geschrieben. Wirft ihnen vor, Hunderttausende Flüchtlinge unkontrolliert ins Land gelassen zu haben, beklagt, dass abgelehnte Asylbewerber nicht bis zum Tag ihrer Abschiebung in Abschiebehaft kommen. Er sagt, mit anderen Gesetzen hätten seine Tochter und ihr Freund nicht so Schreckliches erleben müssen.

Es sind Fälle wie dieser, die die Politik dazu veranlasst haben, Gesetze zu verschärfen. Fälle auch wie jener aus dem vergangenen Oktober in Freiburg, wo eine Studentin aus dem Enzkreis ermordet wurde. Dringend tatverdächtig ist ein Flüchtling, der über Griechenland eingereist war.

Die Regeln sind in den vergangenen Monaten mehrfach verschärft worden. Erst am Donnerstagabend hat der Bundestag beschlossen, dass Asylsuchende ohne Aufenthaltsrecht mit Bewegungseinschränkungen rechnen müssen, die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird auf zehn Tage verlängert. Handydaten von Asylbewerbern ohne gültige Papiere dürfen ausgewertet werden. Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände und die Opposition sind empört, sie sprechen von einem Angriff auf die Grundrechte von Schutzsuchenden.

Gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger aus Ghana wurde am Freitag Anklage erhoben. Er bestreitet die Tat. Die beiden Opfer sind tief traumatisiert. „Dieses Ereignis“, schreibt der Vater, „wird unsere Familien und alle, die uns nahe stehen, unser Leben lang verfolgen.“

http://www.pz-news.de/region_artikel,-Vater-klagt-an-Asylbewerber-vergewaltigt-23Jaehrige-aus-dem-Enzkreis-_arid,1166066.html


19.05.2017, 16:39

Rund zwei Monate nach der Vergewaltigung einer 23-jährigen Camperin in den Siegauen hat die Staatsanwaltschaft am Freitag (19.05.2017) einen 31-jährigen Flüchtling aus Ghana angeklagt.
Dem mutmaßlichen Täter werden Vergewaltigung im besonders schweren Fall sowie schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Anfang April soll er gegen Mitternacht das Zelt, in dem die Studentin und ihr 26-jähriger Freund schliefen, mit einer Astsäge aufgeschlitzt und sie bedroht haben. Anschließend erst soll er die junge Frau wenige Meter weiter vergewaltigt haben. Dabei soll der Angeklagte sie mit der Astsäge so bedroht haben, dass der Freund sich nicht traute, ihr zu helfen. Der Angeklagte konnte fünf Tage später mit Hilfe eines Phantombildes festgenommen werden.

Der Angeklagte, der im Februar illegal aus Italien eingereist war, sollte abgeschoben werden und war in der Zentralen Flüchtlingsunterkunft Sankt Augustin untergebracht gewesen. Der 31-jährige bestreitet, in der Nacht am Tatort gewesen zu sein. Die DNA-Spuren jedoch belasten ihn eindeutig.

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/anklage-vergewaltigung-siegaue-100.html


Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Vergewaltigung und schwere räuberische Erpressung. Der 31-Jährige soll das Zelt des Pärchen mit einer Astsäge aufgeschnitten und das Paar damit bedroht haben.

Nach der Vergewaltigung klaute er sechs Euro Bargeld und eine Lautsprecherbox.

https://www.derwesten.de/region/nach-vergewaltigung-in-der-bonner-siegaue-so-lautet-die-anklage-der-staatsanwaltschaft-id210628133.html


Samstag, 27.05.2017, 10:45

Der Einsatz mit der Kennziffer 479 wird der Bonner Polizei noch länger im Gedächtnis bleiben. In jener Nacht des 2. April hatte Eric Kwame Andam X., ein Asylbewerber aus Ghana, mit einer machetenähnlichen Astsäge ein Camperpärchen in der Bonner Siegaue überfallen.

Gegen 0.15 Uhr hatte der 31-Jährige die Zeltwand aufgeschnitten. Anfangs verlangte er nur Geld, musste sich aber mit nur sechs Euro zufrieden geben. Daraufhin ließ er eine JBL-Musik-Box mitgehen.

Anschließend zwang er die Studentin Dagmar W. (Name geändert) mit vorgehaltener Astsäge aus dem Zelt: „Come out bitch, I want to fuck you“. Die Studentin musste sich draußen dem Angreifer hingeben. Das große Messer hatte der Täter griffbereit daneben gelegt. Patrick B. (Name geändert), der Freund des Opfers, verharrte indes panisch vor Angst im Zelt und alarmierte die Polizei.

Der Fall erregte enormes Aufsehen. Mit einem Phantombild fahndete die Kripo tagelang nach dem Vergewaltiger. Der Boulevard sprach vom „Machetenmann“.

Sechs Tage später ging der Gesuchte der Polizei nach einem Hinweis einer Passantin am Rheinufer in Bonn-Beuel ins Netz. Inzwischen wurde der Sohn eines Plantagenbesitzers aus Takoradi, der drittgrößten Stadt seines Heimatlandes, wegen Vergewaltigung und räuberischer Erpressung in einem schweren Fall angeklagt. Im September soll er sich voraussichtlich vor Gericht verantworten.

In den sozialen Netzwerken hatte das Geschehen heftige Kritik hervorgerufen. Viele User konnten nicht verstehen, warum der Freund des Opfers nicht eingegriffen und Dagmar W. sich selbst überlassen hatte. Die Polizei hatte sich vor Patrick B. gestellt. Er habe alles richtig gemacht, hieß es.

Wohlweislich verschwiegen die Bonner Ordnungshüter allerdings die eigene unrühmliche Rolle in dieser Causa. Denn als Patrick B., ein Student aus Remchingen in Baden Württemberg, in jener Nacht den Polizeinotruf wählte, erlebte er nach FOCUS-Online-Recherchen eine Gleichgültigkeit, die zum Skandal taugt. 

Die Beamtin der Polizeileitstelle in Bonn glaubte in jener Nacht erst an einen Fake. „Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt“, flüsterte Patrick B., „von einem Schwarzen. Und zwar in der Siegaue unter einer Brücke“. Misstrauisch erkundigte sich die Polizistin: „Und da geht jemand ihre Freundin an oder wie?“ Aus dem Hintergrund drang das Wimmern einer Frau durch den Hörer, begleitet von einer männlichen Stimme.

„Er hat eine Machete“, antwortete der Gesprächspartner. „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“, hakte die Polizistin nach. Nein, nein, erwiderte der Student, der Täter habe eine Riesen-Machete dabei.     

„Hm“, entgegnete die Ordnungshüterin zweifelnd. Panisch versicherte ihr der junge Mann, er hege Todesängste. Er fürchte, dass der Angreifer seine Freundin gleich umbringen werde. Die Polizistin erkundigte sich nach seinem Namen, versprach ihm, die Kollegen zu schicken und verabschiedete sich mit „Danke, tschö“. Dann hängte sie ein.

Das nüchterne Protokoll aus der Bonner Polizeinotrufzentrale kurz nach Mitternacht des 2. April findet sich nach Recherchen von FOCUS Online in den Akten dieses höchst bizarren Falles wieder.

Die Notrufzentrale überließ Patrick B. sich selbst. Was sollte er jetzt tun? Raus dem Zelt? Den Sex-Täter angreifen? Oder sich ruhig verhalten und warten, bis die Streife kommt? Die Polizei jagte zwar gleich Streifenwagen los. Danach aber herrschte Funkstille, niemand versuchte, den Anrufer nochmals zu kontaktieren. Niemand erkundigte sich, ob Patrick B. oder seine Freundin verletzt waren oder überhaupt noch lebten.

Als der Täter von seinem Opfer abgelassen hatte und geflüchtet war, rafften Patrick B. und seine Freundin alles zusammen und begannen zu laufen. Nur weg von hier, nur hin zur Straße. Vielleicht durfte man dort auf Hilfe hoffen.

Wieder wählte der Student die 110 der Notrufzentrale: „Hallo hier ist Patrick, ich habe gerade angerufen bei der Kollegin.“ Leitstelle: „Worum geht’s denn?“ Ein Schnaufen klang durch den Äther: „Es geht darum, dass meine Freundin vergewaltigt wurde.“ Das sei doch im Bereich Siegaue, nicht wahr? „Genau und da sind wir weggerannt, weil wir Angst hatten“, erwiderte der Student.

Wer jetzt aber Mitgefühl oder gute Ratschläge erwartetet hatte, sah sich getäuscht: Die Leitstellenbeamtin übermittelte dem Anrufer einfach eine Nummer der Polizei in Siegburg. Dort solle sich das Paar hinwenden. „Die können das richtig koordinieren“, lautete die Begründung. Pflichteifrig versuchte Patrick B., sich die Nummer während der Flucht einzuprägen. Dann endete das Gespräch.

Bald darauf trafen die Camper auf die entsandte Funkstreife. Erst von da an sprang der Bonner Polizeiapparat tatsächlich an. Detailliert schilderte Dagmar W. (Name geändert), eine Studentin aus Freiburg, den Überfall. Mit ihrer Hilfe erstellte man ein Phantombild.

Bei den Nachforschungen stellte sich heraus, dass der Gesuchte häufig die Siegaue durchstreifte. Erst zwei Wochen vor der Tat hatte er einer jungen Frau nahe der Norddrücke am Rhein ein unsittliches Angebot gemacht und sich einen Korb geholt. Einen Tag vor dem Überfall hatte der Unbekannte einem Bogenbauer einen Rucksack nebst einer Astsäge entwendet – der späteren Tatwaffe.
Die Spurensuche führte die Ermittler in ein großes Flüchtlingsheim in Sankt Augustin in der Alten Heerstraße. In der Unterkunft leben 340 so genannte „Dublin-Flüchtlinge“. Dabei handelt es sich um Zuwanderer, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben und somit abgeschoben werden können.

In den vergangenen Monaten häuften sich Beschwerden der Anwohner über Unrat und übermäßigen Alkoholkonsum rund um die Einrichtung. Häufig wurde die Polizei gerufen. „Beängstigend“ sei die Situation für Frauen, „vor allem in den Dämmerungszeiten“, klagte Bürgermeister Klaus Schumacher.

Die Polizei kannte das Problem zur Genüge. Mit dem Phantombild führten die Fahnder Befragungen in der Notunterkunft durch. Dabei nahmen sie zunächst den falschen Täter fest. Der Mann, offenbar psychisch krank, hatt e sich verdächtig gemacht, weil er während seines Aufenthalts in einer Nervenklinik eine Pflegerin attackiert hatte. Ein DNA-Abgleich entlastete ihn, somit ging die Suche nach dem Phantom von der Siegaue weiter. Und wieder einmal half der Zufall der Polizei.

Am 8. April war Eric X. erneut am Rheinufer in Höhe von Bonn-Beuel unterwegs. Einen Rucksack geschultert, traf er auf eine Spaziergängerin. Unbehagen überkam die Frau. Irgendetwas stimmte nicht mit dem Mann. Dann erinnerte sie sich an die Medienberichte und an das Phantombild. Per Handy alarmierte sie die Polizei. Als die Sirenen erklangen, sprang Eric X. auf: „Why did you call the police?“, zürnte er und rannte davon. Die Beamten aber konnten den Flüchtigen stellen.

Nach der Festnahme entdeckten die Verfolger die gestohlene JBL-Box vom Freund des Opfers. Der Flüchtige hatte das Gerät ins Gebüsch geworfen. Ferner förderte die Durchsuchung seines Zimmers im Wohnheim weitere Beweismittel zu Tage. Ein vorläufiges DNA-Gutachten überführte den Verdächtigen schließlich als mutmaßlichen Täter.

Trotz der erdrückenden Beweislage, bestreitet Eric X. die Vorwürfe. Zur Tatzeit will der 31-Jährige demnach in seiner Unterkunft Joints geraucht haben. Sein Verteidiger Martin Mörsdorf will „nun die Aktenlage prüfen und die endgültige DNA-Analyse abwarten, ehe wir uns zum weiteren Gang des Verfahrens äußern werden.“

Die Vita des Angeklagten, die er im Verhör schilderte, erinnert an eine schlechte Räuberpistole. Demnach zählte sein Vater zu den größten Kakaoproduzenten Ghanas. Dessen erste Frau habe neun Töchter geboren, aber keinen Sohn. Also habe sein Vater mit einer Zweitfrau einen männlichen Nachkommen gezeugt, sein Name: Eric.

Nach dem Tod seines Erzeugers hätten Erbstreitigkeiten zu einem Kampf mit seinem Schwager geführt. Mit einem Knüppel habe er ihn erschlagen, gab der Angeklagte zu Protokoll. Vor der Rache seiner Stiefschwestern sei er über den halben afrikanischen Kontinent geflohen und über Libyen in Italien gelandet. Neun Monate habe er dort in einem Flüchtlingslager verbracht.

Mit einer Betreuerin hatte er  ein kurzes Verhältnis, ehe es ihn weiter trieb – gen Norden. In Rom stieg er in einen Zug und landete am 10. Februar in einer Aufnahmeeinrichtung in Frankfurt/Main. Von da aus ging es nach Sankt Augustin. Gut einen Monat später lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag ab, weil er schon in Italien um Aufnahme gebeten hatte.

Seit jenem 17. März hätte Eric X. abgeschoben werden können. Nichts dergleichen geschah. Vielmehr schaltete der Angeklagte einen Anwalt ein, der gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht klagte. Wegen Überlastung sahen sich die Richter außer Stande, den Fall zeitnah zu entscheiden.

Die Bonner Leitstellen-Protokolle aus der Nacht des 2. April werfen viele Fragen auf. Wie viel Empathie müssen Polizisten aufbringen, wenn der Anrufer meldet, seine Freundin werde gerade draußen vor dem Zelt vergewaltigt?  Was, wenn die Beamten solche Hilferufe dann so behandeln, als ginge es nur um eine Ruhestörung und nicht um Tod oder Vergewaltigung

Frank Piontek, Sprecher der Bonner Polizei, räumte auf Anfrage ein, dass die „aufnehmende Beamtin in der Leitstelle nach unseren Feststellungen die Umstände des ersten Anrufs zunächst nicht richtig eingeordnet und sprachlich unangemessen reagiert hat“. Auch der zweite Anruf sei im Sinne des Opfers nicht sachgerecht gehandhabt worden.

„Eine andere Bearbeitung dieser Notrufe in der Leitstelle hätte das Verbrechen gleichwohl nicht mehr verhindern können“, führte Piontek weiter aus. Schon mit Bekanntwerden der näheren Umstände der Notrufbearbeitung habe die Bonner Polizei „eine interne Nachbereitung eingeleitet, um die Prozesse zu verbessern.“

http://www.focus.de/panorama/welt/verbrechen-in-der-bonner-siegaue-camperin-vergewaltigt-der-panische-anruf-ihres-freundes-liess-die-polizei-kalt_id_7183073.html


27. Mai 2017 | 07.14 Uhr

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/ueberfall-auf-ein-camper-paerchen-polizei-raeumt-fehler-ein-aid-1.6846182


29. Mai 2017 | 19.29 Uhr

Bonn. Eine Privatperson hat Strafanzeige gegen die Polizistin gestellt, die Zweifel zeigte, als ein Student die Vergewaltigung seiner Freundin in der Siegaue bei Bonn meldete. Ein Strafverfahren wird es aber nicht geben. Es drohen jedoch Disziplinarmaßnahmen.

Die Anzeige liege seit Montagmorgen vor, sie laute auf Strafvereitelung im Amt, sagt Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Prüfung ist bereits abgeschlossen. „Es liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor“, sagt Buß. Daher werde aufgrund des Sachverhaltes kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Aus dem Protokoll der Bonner Polizeinotrufzentrale geht hervor, dass die Polizistin den Anruf des Freundes des Opfers zunächst nicht ernst genommen hatte. „Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt“, hatte der Anrufer am Telefon geflüstert, „von einem Schwarzen“. Misstrauisch erkundigte sich die Polizistin: „Und da geht jemand Ihre Freundin an oder wie?“ Mit den Worten „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“ reagierte sie auf die Aussage des Mannes, der Vergewaltiger habe eine Machete dabei.

Die Beamtin habe nach dem Anruf reagiert und Streifenwagen in die Siegaue geschickt, sagt Buß von der Staatsanwaltschaft. Alles andere, wie der Ton und die Wortwahl der Polizistin, zögen mögliche disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich, „die der Polizei obliegen“.

Wie die aussehen könnten, steht indes noch nicht fest. Derzeit prüft die Bonner Polizeibehörde den Vorgang, in den nicht nur die Beamtin, sondern auch ein männlicher Kollege involviert ist. Dieser hatten den zweiten Anruf des Studenten entgegen genommen und ihm die Nummer der Siegburger Polizei genannt mit dem Hinweis, diese sei zuständig, er solle sich dort melden.

Nach Informationen des „General-Anzeigers“ müssen die Leitstellen-Beamten mit Konsequenzen rechnen. So wie es aussieht, sollen sie versetzt werden. Ein Polizeisprecher wollte sich nicht zu den Konsequenzen äußern und verwies auf Gespräche, die noch anstehen. Nur so viel: Die Reaktionen seien nicht in Ordnung, die Sprache sei nicht adäquat gewesen.

„Allerdings hätte die Straftat nicht verhindert werden können.“ Es sei ein schwerwiegender Fehler gewesen. „Wir entschuldigen uns bei den beiden Opfern.“

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/camperin-in-bonn-vergewaltigt-anzeige-gegen-polizistin-nach-fehlverhalten-bei-notruf-aid-1.6851847


29.05.2017 um 16:39 Uhr

Bonn. Eric X. soll eine Frau brutal vergewaltigt und ihren Freund mit einer Baumsäge bedroht haben. Nun sitzt Eric X. in Untersuchungshaft. Dem 31-Jährigen droht jetzt möglicherweise die Sicherungsverwahrung.

Denn das Landgericht Bonn hat einen psychiatrischen Gutachter beauftragt. Das bestätigte ein Sprecher gegenüber DER WESTEN. Der Facharzt für Psychiatrie und Neurologie soll herausfinden, ob X. schuldfähig ist – und wie gefährlich er ist.

Wenn das Gutachten ergibt, dass der 31-Jährige gefährlich voll schuldfähig ist, droht ihm bei der anstehen Verhandlung eine Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Vergewaltigung und schwere räuberische Erpressung. Der Mann soll das Zelt des Pärchen mit einer Astsäge aufgeschnitten und das Paar damit bedroht haben.

Nach der Vergewaltigung klaute er sechs Euro Bargeld und eine Lautsprecherbox.

Der 31-Jährige ist wegen eines positiven DNA-Abgleichs mit Spuren vom Tatort dringend tatverdächtig. Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber DER WESTEN bestätigt, streitet er die Tat aber bisher ab.

https://www.derwesten.de/region/gericht-beantragt-gutachten-gegen-mutmasslichen-bonner-siegauen-vergewaltiger-mit-vielleicht-schweren-folgen-fuer-den-angeklagten-31-id210732515.html


Dienstag, 06.06.2017, 19:46

Sie haben viel an jenem Abend gesprochen, haben Zukunftspläne geschmiedet, haben gelacht, chillten ein wenig, begleitet von der Musik aus ihrer JBL-Box.
Während draußen vor dem Zelt langsam die Sonne über der Bonner Siegaue versank, sprach Dagmar S. (Name geändert) ein Thema an, das sie sehr beschäftigte: Kürzlich erst hatte die Polizei an ihrem Studienort Freiburg den mutmaßlichen Mörder gefasst, der eine Kommilitonin vergewaltigt und getötet hatte. Die Geschichte ließ die junge Frau nicht los. Eine diffuse Angst trieb sie um. Die Furcht, dass ihr dasselbe geschehen könne. Ihr Freund Patrick W. (Name geändert) versuchte, sie zu beruhigen. Bald schon schien die Episode vergessen.

Dass sich die dunkle Ahnung der Freiburger Studentin in der Nacht zum 2. April bewahrheiten sollte, zählt zu den traurigsten Kapiteln der neueren Bonner Kriminalgeschichte. Kurz nach Mitternacht stürmte mutmaßlich ein 31-jähriger Ghanaer mit einer machetenähnlichen Astsäge das Zelt der beiden Camper, zwang Dagmar S. nach draußen und vergewaltigte die Frau. Sechs Tage später fassten die Ermittler den Tatverdächtigen: Es handelt sich um Eric X., einen abgelehnten Asylbewerber.

Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen. Vor allem in den sozialen Netzwerken übten viele User Kritik an dem Freund des Opfers, der im Zelt verharrte, via Handy die Polizei alarmierte und nicht eingriff, um die Vergewaltigung seiner Freundin zu verhindern. Die Polizei stellte sich vor Patrick W.. Demnach hatte der Masterstudent alles richtig gemacht.

Bis heute ist nicht klar, was sich in jener schrecklichen Nacht tatsächlich abgespielt hat. Anhand umfangreicher Recherchen und Vernehmungsprotokolle kann FOCUS Online den Tatablauf rekonstruieren.

Das Geschehen nahm kurz nach Mitternacht seinen Lauf: Das Studentenpaar wollte sich bald schlafen legen, als von draußen eine Stimme zu hören war. Plötzlich fuhr ein machetenähnliches Messer durch die Zeltwand, ein großer Mann lugte herein. Er schimpfte, brüllte laut. Der Unbekannte verlangte Geld, dann die Musikbox. Dabei fuchtelte er wie wild mit seinem Riesenmesser herum.

Die beiden Camper standen Todesängste aus. Immer wieder flehten sie auf Englisch um ihr Leben. Doch der Angreifer ließ sich nicht beruhigen. Dagmar S. forderte er nach draußen, beschimpfte sie unablässig als „bitch“ (Hündin/Schlampe).

Ihr Freund haderte mit sich selbst. Patrick W. wollte handeln. Was aber sollte er mit einem Schweizer Taschenmesser gegen die Riesenmachete ausrichten? Leise redete Dagmar S. auf ihren Partner ein. Er solle nichts gegen den Machetenmann unternehmen und sich nur ruhig verhalten. Sobald sie rausgehe, solle Patrick W. die Polizei anrufen. Er solle sich keine Sorgen machen, beruhigte sie ihn.

Ihr Freund aber versuchte sie umzustimmen. Besser wäre es, gemeinsam abzuhauen, lautete sein Vorschlag. Dagmar S. aber schüttelte nur den Kopf. Nein, womöglich würde der Täter sie dann beide töten, hielt sie dagegen. Einer von ihnen müsse aber der Polizei mitteilen, was sich hier abspiele. Danach schlüpfte die Studentin aus dem Zelt.

Ein Martyrium begann, in dem die junge Frau trotz aller Pein eisern ihre Nerven behielt. Weder rief sie um Hilfe, noch reagierte sie panisch oder aufgeregt, so wird sie es später bei der Polizei schildern.

Auf Befehl ihres Peinigers legte sie sich ins Gras. Der Mann fluchte unaufhörlich. Dennoch traute er sich nicht, die wehrlose Frau anzusehen. So als ob er jegliches Gefühl für die Studentin auszublenden suchte. Nach Erkenntnissen von Fachleuten wahren gerade viele Gewaltverbrecher Distanz zu ihren Opfern, um eine persönliche Bindung zu vermeiden.

„Oft geht es nicht so sehr um Sex, sondern darum, dem anderen seine Macht aufzuzwingen, ihn vollkommen zu kontrollieren und ihn zu erniedrigen“, erläutert der Kriminalpsychologe Christian Lüdke. Sobald der Täter zu seinem Opfer eine Beziehung aufbaue, falle es ihm schwerer, eine wehrlose Frau nur noch als Objekt seiner Begierde zu betrachten und seine Gewaltphantasien auszuleben.

Dagmar S. wehrte sich nicht, sie schrie auch nicht auf. Wer sollte sie schon hören in dieser Einöde? Im Zelt hatte sie ihrem Freund versprochen: „Ich gehe raus, um uns zu schützen.“ Und das tat sie auch. Ihre Furcht, so zu enden wie das Mädchen in ihrer Heimatstadt Freiburg, verlieh ihr Überlebenswillen.

Während die Camperin sich hinlegte, versuchte sie mit Eric X. zu reden: Der aber reagierte zunächst barsch. Warum sie hier sei, wollte er wissen. Zwar hätte sie einen Mann, aber kein Heim. Warum? Wieso schlafe sie in einem Zelt? Erneut begann er zu pöbeln.

Dagmar S. aber blieb in ihrer Antwort umsichtig: Ihr Partner sei nicht irgendein Mann, sondern ihr Freund, den sie heiraten wolle. Später wird sie ihre Taktik folgendermaßen erklären: Sie habe den Verbrecher für sich einnehmen wollen, ihn für ihr Schicksal erweichen. Die ganze Zeit habe sie gedacht, „dass er uns töten würde“, gab Dagmar S. bei der Polizei zu Protokoll.

Als der Täter sich ihr näherte, irritierte ihn das Geräusch eines Telefonats, das aus dem Zelt drang. „Dein Freund ruft die Polizei an“, zürnte er auf Englisch. Nein, nein, besänftigte Dagmar S. den Mann, ihr Freund habe einzig mit Bekannten gesprochen.

Qualvolle Minuten vergingen, ehe der Täter von ihr abließ. Flehentlich bat Dagmar S. um Gnade. Er möge sie nun beide in Ruhe lassen. „Gehen Sie bitte, und lassen Sie uns leben!“ Niemand werde etwas erfahren, versprach die Freiburgerin.

Kaum hatte sich der Vergewaltiger davon gemacht, erhob sich sein Opfer, eilte zum Zelt und forderte seinen Freund auf, das Nötigste mitzunehmen und wegzurennen. Das Paar lief um sein Leben, immer von der Furcht getrieben, der Machetenmann könne zurückkehren. Oben an der Straße schließlich trafen beide auf einen Streifenwagen – die Rettung.

Nach Ansicht des Kriminologen Lüdke „hat das Opfer alles richtig gemacht, weil sie dauernd Kontakt zu dem Täter gesucht hat. Sie hat alles getan, was er wollte, um ihr Leben und das ihres Freunde zu schützen, das zeugt von einer starken Persönlichkeit“.

Eric X., der mutmaßliche Vergewaltiger, wurde inzwischen angeklagt. Nach wie vor bestreitet er die Vorwürfe. Dabei hat das Landeskriminalamt NRW nun auch nach FOCUS-Online-Informationen das endgültige DNA-Gutachten übermittelt. Demnach liegt die Trefferquote bei 30 Millionen zu eins, dass es sich bei dem 31-jährigen Sohn eines ghanaischen Plantagenbesitzers um den Vergewaltiger von der Siegaue handelt. Sein Verteidiger Martin Mörsdorf will nun das psychiatrische Gutachten abwarten, „um die Frage einer etwaigen Schuldfähigkeit zu klären“.

Der Tatverdächtige zumindest scheint seine Lage noch nicht realisiert zu haben: Vor kurzem rastete der Angeklagte derart in seiner Zelle aus, dass er an Händen und Füssen gefesselt werden musste. Sein Opfer wird dies wenig kümmern. Die schreckliche Nacht auf den 2. April wird Dagmar S. wohl nie vergessen können.

http://www.focus.de/panorama/welt/ich-gehe-raus-um-uns-zu-schuetzen-camperin-in-bonn-vergewaltigt-protokolle-zeigen-was-in-der-nacht-geschah_id_7219698.html


12.06.17, 18:59 Uhr

Bonn – In der JVA Köln-Ossendorf soll der 31-Jährige, der in der Bonner Siegaue eine Frau vergewaltigt haben soll, zwei Wachleute angegriffen haben.

Die Anstaltsleiterin hat den Vorfall auf Anfrage des Bonner „General-Anzeiger“ bestätigt haben.

Ein Bediensteter soll verletzt worden sein, heißt es in dem Bericht.

Dem mutmaßlichen Täter werden Vergewaltigung im besonders schweren Fall sowie schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Anfang April soll der Angeklagte gegen Mitternacht das Zelt, in dem die Studentin und ihr 26-jähriger Freund schliefen, mit einer Astsäge aufgeschlitzt, sie bedroht und ihnen sechs Euro sowie eine Lautsprecherbox abgenommen haben.

Der Angeklagte, der im Februar illegal aus Italien eingereist war, sollte abgeschoben werden und war in der Zentralen Flüchtlingsunterkunft Sankt Augustin untergebracht gewesen.

http://www.rundschau-online.de/region/bonn/stadtbonn/vergewaltigung-in-der-siegaue-verdaechtiger-soll-wachleute-in-der-jva-angegriffen-haben-27782924


12.06.2017

Der 31-jährige Asylbewerber Eric X. aus Ghana, der Anfang April eine 23-jährige Studentin aus Süddeutschland in der Siegaue bei Geislar vergewaltigt haben soll, hat vor einigen Wochen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Köln-Ossendorf zwei Bedienstete angegriffen und einen von ihnen verletzt.

Anstaltsleiterin Angela Wotzlaw bestätigte den Vorfall auf Nachfrage. Sie habe gegen den Häftling Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet, sagte sie dem General-Anzeiger. Zu Details wollte sie sich nicht äußern. Aus gut informierten Kreisen erfuhr der GA, dass der 31-Jährige ein kleines Feuer in seiner Zelle auf dem Fußboden entfacht haben soll. Als die beiden JVA-Bediensteten das Feuer löschen wollten, habe der Häftling die Wachmänner angegriffen. Mithilfe von Kollegen sei es gelungen, den Ghanaer zu bändigen.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Nach-Siegauen-Vergewaltigung-Verd%C3%A4chtiger-greift-Wachleute-an-article3578461.html


07.07.2017

Wie Landgerichtssprecher Bastian Sczech auf Anfrage mitteilte, hat die für den Fall zuständige Strafkammer am Donnerstag auf die Haftbeschwerde des 31-jährigen Angeklagten entschieden: Es besteht nach wie vor dringender Tatverdacht, auch wenn der Angeklagte die Tat im Haftprüfungstermin erneut bestritten hat. Für die Täterschaft des Angeklagten sprechen dem Gericht zufolge jedoch vor allem die DNA-Spuren, die ihm nach einem Sachverständigengutachten des Landeskriminalamts zugeordnet werden können.

Auch spreche, so die Kammer, gegen ihn, dass bei ihm Gegenstände gefunden wurden, die der Tat zugeordnet werden können – zum Beispiel ein entwendeter Rucksack, in dem der Täter die Astsäge mit zum Tatort genommen haben soll. Außerdem bejahte das Gericht den Haftgrund der Fluchtgefahr.

Wie berichtet, hatte der 31-jährige Asylbewerber, der abgeschoben werden sollte, vor der Tat im Ausreisezentrum der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes NRW in Sankt Augustin gelebt. GA-Informationen zufolge soll er nach seiner Verhaftung im Gefängnis Bedienstete angegriffen und verletzt haben und inzwischen in einen Hochsicherheitstrakt verlegt worden sein. Der Angeklagte muss sich aller Voraussicht nach ab September vor der 10. Großen Bonner Strafkammer verantworten.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/beuel/Mutma%C3%9Flicher-Siegauen-Vergewaltiger-bleibt-in-Haft-article3599176.html


14.02.2018 – 15:00 Uhr

Köln – Bei einem Brand im Knast in Köln sind in der Nacht zum Mittwoch (14.02.2018) drei Menschen verletzt worden, einer davon schwer.
Nach BILD-Informationen wurde der Brand absichtlich gelegt. Täter soll der Siegauen-Vergewaltiger Eric X. (31) gewesen sein. Er liegt im künstlichen Koma.
Das Feuer brach gegen 1.45 Uhr aus. Die beiden anderen Verletzten sind Wärter der JVA Ossendorf. Sie erlitten Rauchgasvergiftungen.

Wie der stellvertretende Leiter der JVA Köln, Wolfgang Schriever, sagte, war in der Nacht Rauch aus der Zelle des Ghanaers bemerkt worden.
Bei dem Feuer in der Zelle sei der Mann so schwer verletzt worden, dass er am frühen Morgen operiert werden musste. Nach Angaben Schrievers sind 30 Prozent seiner Haut verbrannt. Die erheblichen Verletzungen seien ersten Informationen zufolge aber nicht lebensbedrohlich.
Wie ein Sprecher der Polizei am Morgen sagte, konnten die Flammen gelöscht werden. Die Brandermittler der Polizei sollen nun den Brandort untersuchen. Nach Angaben von Schriever hatte der Mann bereits nach Haftantritt versucht, einen Brand zu legen.
Eric X. wurde im vergangenen Jahr nach der Vergewaltigung einer Touristin vom Landgericht Bonn zu elfeinhalb Jahren Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung verknackt.
Er hatte im April ein junges Paar überfallen, das in der Siegaue in Troisdorf zeltete. Der Angeklagte schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus dem Raum Freiburg mit einer Astsäge und vergewaltigte die Frau (23).
Im Prozess bestritt Eric X. die Tat. Er hat Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf DNA-Spuren.

http://www.bild.de/regional/koeln/gefaengnis/brand-im-knast-in-koeln-54802414.bild.html


15.02.18, 20:46 Uhr

Köln – In einer Spezialklinik für Schwerstverbrannte liegt Eric X. (31) im künstlichen Koma. 30 Prozent seiner Haut sind verbrannt, nachdem er selbst Feuer in seiner Zelle in der Kölner JVA legte. Der abgelehnte Asylbewerber fiel im Knast auf, griff Bedienstete an und saß im Hochsicherheitstrakt. Aber warum nicht in der Psychiatrie?

Eric X. hat eine junge Frau in der Siegaue vergewaltigt. Schon damals zeigte er seine ganze Brutalität – bedrohte das Opfer und ihren Freund mit einer Astsäge, ehe es zu der schrecklichen Tat kam. Er stritt trotz erdrückender Beweislage wie DNA-Nachweis und Zeugen die Tat stets ab. Ging sogar in Berufung, nachdem er elf Jahre und sechs Monate Haft kassierte.

In der JVA Köln zündelte er damals kurz nach seiner Festnahme, griff JVA-Beamte an. Er landete im Hochsicherheitstrakt (Haus 4). „Kontakt mit anderen Häftlingen hatte er einmal, als er in die Küche durfte. Doch das wollten die beiden anderen Insassen auf keinen Fall mehr. Der hat sich hier total asozial benommen“, erklärt ein JVA-Insider dem EXPRESS.

Der kräftige Ghanaer hielt sich nie an Regeln und war so aggressiv, dass er zeitweise mit Hand- und Fußfesseln in seiner Zelle saß – zum Schutz vor weiteren Angriffen gegen Mitarbeiter. Warum er nicht in einer forensischen Klinik sitzt, ist nur mit einem Gutachten eines LVR-Arztes zu erklären.

Denn der hatte Eric X. für voll schuldfähig erklärt. „Das bedeutet aber nicht, dass möglicherweise eine große Gefahr von ihm ausgeht und er aufgrund einer dissozialen Persönlichkeitsstörung in eine Forensik gehört hätte“, so ein Fachmann einer LVR-Klinik. Dort hätte Eric X. auch kein Feuerzeug mit in sein Zimmer nehmen dürfen.

Als abgelehnter Asylbewerber erhält Eric X. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für seinen Krankenhausaufenthalt, Folgekosten und Reha kommt also der Steuerzahler auf. Pro Tag belaufen sich die Kosten in einer solchen Spezialklinik auf über 5000 Euro. Die Wahrscheinlichkeit, dass er jemals abgeschoben werden kann, tendiert nun gegen null.

https://www.express.de/koeln/brand-in-jva-koeln-warum-sass-der-siegauen-vergewaltiger-nicht-in-der-psychiatrie–29711150