Wegen zweifacher Vergewaltigung muss sich ein 37-Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis demnächst vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Mazedonien stammenden Mann vor, am 9. Oktober vergangenen Jahres in der Nähe von Ulm zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Der Verdächtige, laut Staatsanwaltschaft ein verheirateter Familienvater, bestreitet die Taten.

Das erste Opfer war eine ausländische Studentin, die am frühen Morgen des 9. Oktober in der Ulmer Innenstadt auf ein Taxi wartete. Obwohl der Wagen bereits bestellt war, stieg sie zu dem Fremden ins Auto, der ihr angeblich eine Mitfahrgelegenheit anbot. Doch der Mann fuhr mit der arglosen Frau an einen abgelegenen Ort außerhalb der Stadt.

Dort schlug der Verdächtige nach den Erkenntnissen der Ermittler auf die junge Frau ein, um sie gefügig zu machen, dann habe er die Studentin auf der Rückbank des Autos vergewaltigt. Nach wenigen Minuten soll er von seinem Opfer abgelassen haben und mit ihr wieder zurück nach Ulm gefahren sein.

Ähnlich spielte sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die zweite Tat am Abend des selben Tages ab. Demnach bot der 37-Jährige in der Ulmer Weststadt einer am Straßenrand stehenden jungen Frau an, sie nach Hause zu fahren. Doch erneut fuhr der Beschuldigte zu einer abgelegenen Stelle und vergewaltigte sein Opfer. Anschließend brachte er die Frau, eine Deutsche, in die Stadt zurück.

Noch am 9. Oktober, einem Sonntag, nahmen Polizeibeamte den Verdächtigen fest. Beide Frauen waren nach der Tat zur Polizei gegangen und beschrieben den Täter. Eine hatte sich auch das Kennzeichen seines Autos gemerkt. Als die Beamten an der Wohnung des seit drei Jahren legal in Deutschland lebenden Mannes eintrafen, sei die Motorhaube seines Wagens noch warm gewesen, sagt Michael Bischofberger, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ulm. Seit seiner Festnahme sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft, er weist aber die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Bischofberger zufolge ist der 37-Jährige bisher in Deutschland strafrechtlich nicht auffällig geworden. Der Vater mehrerer Kinder wohne im Alb-Donau-Kreis und sei bis zur Festnahme einer geregelten Arbeit nachgegangen.

Wohin der Täter mit ihnen gefahren war, wissen die Frauen nicht. „Wir können den Tatort nicht benennen“, räumt Bischofberger ein. Trotzdem ist die Staatsanwaltschaft sicher, genügend Beweise zu haben: die Aussagen der Opfer samt Täterbeschreibung, das Kennzeichen des Tatfahrzeugs und nicht zuletzt die DNA-Spuren, die an den Opfern und im Auto des Verdächtigen sichergestellt worden waren.

Aus welchem Grund die beiden Frauen zu einem ihnen unbekannten Mann ins Auto gestiegen waren, dazu möchte Oberstaatsanwalt Bischofberger nichts sagen. Ebenso hält er sich mit Angaben zu den Opfern zurück. Die Umstände der Taten werden Gegenstand der Hauptverhandlung vor dem Ulmer Landgericht sein, sagt er. Wann der Prozess stattfindet, steht noch nicht fest. Bischofberger geht aber von einem Beginn des Verfahrens innerhalb weniger Wochen aus.

https://www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/taeter-soll-zwei-frauen-an-einem-tag-vergewaltigt-haben-14281551.html


Es klirrt. In Handschellen und Fußfesseln wird der Angeklagte in den Sitzungssaal des Landgerichts Ulm geführt. Ein eher schmächtiger, blasser  Mann mit graumeliertem Haar. Gestern war vor der 1. Großen Strafkammer, unter Vorsitz von Richter Peter Philipp, Auftakt im Prozess gegen einen 37-jährigen Mazedonier: Diesem werden zweifache Vergewaltigung und Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchte Körperverletzung vorgeworfen.  Er sitzt in Untersuchungshaft. Der Angeklagte lebt seit drei Jahren legal in Deutschland. Der Fliesenleger wohnt mit seiner Familie – Frau und zwei Kindern – in einer Kommune im Alb-Donau-Kreis nahe Ulm.

Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger verlas die Anklagepunkte, übersetzt von einer Albanisch-Dolmetscherin. Demnach wartete am frühen Morgen des 9. Oktober 2016, zwischen 2 und 2.30 Uhr, eine 23-jährige Studentin aus Finnland am Willy-Brand-Platz in Ulm auf das von ihr bestellte Taxi. Als ein dunkler Pkw auf ihrer Höhe hielt, sei sie eingestiegen und habe die Adresse in der Bleichstraße genannt. Am Steuer des Wagens: der 37-jährige Familienvater. Er fuhr mit ihr auf einen Feldweg am Rand der Stadt. Die junge Frau habe ihm deshalb auf ihrem Handy den richtigen Weg gezeigt, da habe er ihr das Telefon abgenommen, sie ins Freie gezogen und auf die Rückbank gedrängt.  Die Studentin versuchte, sich zu wehren. Daraufhin habe er ihr hart ins Gesicht geschlagen und sich an ihr vergangen. Danach fuhr er die 23-Jährige in die Bleichstraße – damit er sie überhaupt aussteigen ließ, habe sie ihn auch noch küssen müssen.

Zweiter Anklagepunkt: Am selben Abend hielt sich der Familienvater wieder in der Stadt auf.  Gegen 21 Uhr stoppte er mit seinem Auto in der Magirusstraße: Am Straßenrand stand eine weinende Frau. Er stieg aus und gab vor, sie trösten zu wollen – die 27-Jährige erzählte, dass ihr Freund sie geschlagen und aus der Wohnung geworfen habe. Die Frau sei zu ihm in den Pkw gestiegen, um sich von ihm ins DRK-Übernachtungsheim in der Frauenstraße bringen zu lassen, sagte Bischofberger. Doch erneut fuhr der Angeklagte raus aus der Stadt, etwa 20 Minuten lang. Die 27-Jährige konnte währenddessen nicht flüchten, weil die Beifahrerseite  verriegelt war. Auch diese Frau habe er auf die Rückbank des Autos gezwungen, vergebens schlug und trat sie um sich. Der Angeklagte habe ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie vergewaltigt. Offenbar habe er ihr 100 Euro versprochen, aber nur 20 Euro gegeben und sie schließlich am Übernachtungsheim in Ulm abgesetzt.

Polizei mit „Hitler“ beschimpft

Beide Frauen gingen zur Polizei. Wenige Stunden später wurde der Familienvater zuhause festgenommen und auf das Polizeirevier Ulm-Mitte gebracht, führte der Staatsanwalt aus. Der Angeklagte habe sich dort gegen eine kriminaltechnische Untersuchung, einen DNA-Abstrich, gewehrt, habe Polizisten beschimpft mit: „Hitler, Du bist wie ein Hitler“. Um seine Kleidung sicherzustellen, wurden ihm Handschließen angelegt. Da habe er versucht, einen Beamten mit der Faust am Kopf zu treffen und ihm  einen Kopfstoß zu versetzen.

Nur die Hälfte sei wahr, sagte der 37-Jährige zu den Vorwürfen. Zum ersten Fall: Er habe in einem Café in Ulm – wie häufig – Fußball geschaut. Danach sei er zum ersten Mal in seinem Leben überhaupt in ein Stripteaselokal in der Blaubeurer Straße gefahren. Warum, wisse er nicht mehr, antwortete er auf Nachfrage von Richter Philipp. Später habe er  die Studentin getroffen. Ja, er habe versucht, sie zu küssen und auszuziehen, aber „ich habe keinen Sex mit ihr gehabt“.

Zum zweiten Fall: Der Geschlechtsverkehr mit der 27-Jährigen sei im Einvernehmen erfolgt, erklärte er. „Von mir hat sie keine Schläge bekommen.“ Die Frau habe ihn vielmehr um Hilfe gebeten. Er habe ihr gleich klar gemacht, dass er verheiratet sei und sie nicht mit ihm nach Hause kommen könne. Zum dritten Fall: Die Polizisten habe er  mit „Hitler“ beschimpft, da ihn diese gestoßen und zu Boden geworfen hätten. Körperlich angegangen habe er sie nicht.

Die beiden Opfer, die als Nebenklägerinnen auftreten, waren gestern nicht im Sitzungssaal anwesend. Die zwei Frauen werden erst in den folgenden Verhandlungstagen aussagen. Der Prozess wird am 6. Februar fortgesetzt.

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15. Februar 2017

Wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung ist ein 37-jähriger Mazedonier am Landgericht Ulm zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Mann mit bislang makellosem Lebenslauf – Familienvater, fleißiger Handwerker und Wohltäter in seinem Heimatdorf – soll sich binnen eines Tages an zwei hilflosen Frauen, die er in Ulm auflas, in seinem Wagen vergangen haben. In einem Fall hielt das Gericht ihn für schuldig, in einem zweiten wurde er freigesprochen.

Der kleine verhärmte Mann wird gefesselt zum letzten Mal in den Schwurgerichtssaal geführt, wo die Kammer am Dienstagnachmittag nach viertägiger Beweisaufnahme das Urteil verkündet. Er weint während der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters, der sich auch keinen Reim machen kann auf diesen ungewöhnlichen Vorfall. Der beginnt am 8. Oktober vergangenen Jahres vergleichsweise harmlos. Zuhause schaut sich der Nichtalkoholiker im Fernsehen noch Sport an, dann setzt er sich ins Auto und fährt, was er bisher nie getan hat, in die Blaubeurer Straße. Dort zieht ihn eine Striptease-Bar magisch an, zum ersten Mal in seinem Leben sieht er, wie sich halb nackte Frauen an Stangen rekeln. Zur gleichen Zeit feiert eine 24-jährige finnische Gaststudentin mit ihrem Freund und Kommilitonen in einer Wohnung in der Ulmer Oststadt eine Party. „Es war ein normaler, netter Abend“, sagt die junge Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Zeugenstand aus. Er sollte schrecklich enden.

Ein kleiner Streit mit ihrem Freund wegen einer neuen Mitbewohnerin in der Wohngemeinschaft eskaliert beim Heimweg am Willy-Brandt-Platz gegen 1.30 Uhr. Die beiden trennen sich. Mit fünf Bier intus läuft die 24-Jährige zu einer Döner-Bude, um etwas zu essen und danach ein Taxi zu rufen. Per Handy informiert sie noch ihren Freund. Dann hält der Wagen des Angeklagten vor der Frau, die in Tränen aufgelöst ist. Der Fahrer bietet ihr Hilfe an, die sie in ihrem Zustand dankend annimmt. Doch statt nach Hause fährt der Mann sie in eine abgelegene Gegend, wo jeglicher Hilferuf ungehört bleibt, und vergewaltigt sie trotz heftigster Gegenwehr. Anschließend fährt er die Frau nach Hause. Als sie die Tür öffnet, bietet sich ihrem Freund ein furchtbares Bild: Ihre Lippen bluten, ohne Strumpfhose mit blau geschwollenem Auge steht sie zitternd vor ihm. Die Folgen dieser Vergewaltigung in einem Zeitraum von nur zwei bis drei Minuten bleiben bis heute gravierend. Der Vorsitzende Richter zählt sie in seiner Urteilsbegründung auf: Albträume verfolgen die Studentin, die ihre Bachelorprüfungen abbrechen musste, die angeordnete Traumatherapie könnte länger dauern als die Gefängnisstrafe für ihren Peiniger.

In diesem Fall glaubte das Gericht dem Angeklagten nicht, dass die Frau sich ihm freiwillig hingegeben habe. Im zweiten Fall jedoch ließen sich die Richter von den Aussagen des Mazedoniers überzeugen. Am Abend des gleichen Tages bot der 37-jährige Familienvater, wieder auf einem Autotrip durch die Ulmer Innenstadt einer 27-jährigen Frau gegen 21.30 Uhr vermeintlich seine Hilfe an. Auch sie stand weinend am Straßenrand. Laut Anklage soll er sie ihn ihr Fahrzeug eingeladen haben, um sie trösten. Dann sei der Angeklagte mit der Frau wiederum an einen unbekannten Ort gefahren, um sie dort zu vergewaltigen. Der Angeklagte sagt hingegen vor Gericht, das sei freiwillig geschehen, er habe ihr auch Geld gegeben. Die drogensüchtige Frau konnte in ihrer nichtöffentlichen Vernehmung vor Gericht diese These nicht ausräumen und verstrickte sich in Widersprüche. So plädierte auch der Staatsanwalt wie der Verteidiger in diesem Fall auf Freispruch für den Angeklagten.

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