09.12.2016

Eine Verhandlung wegen Vergewaltigung, die gestern am Amtsgericht beginnen sollte, ist gleich wieder auf Anfang Februar 2017 vertagt worden. Denn die Richterin, zwei Schöffen, die Staatsanwältin, ein Sachverständiger, der Verteidiger und ein Dolmetscher warteten vergeblich auf den Angeklagten, einen zur Tatzeit im April dieses Jahres 21-jährigen Asylbewerber aus Indien.

Der mutmaßliche Täter soll nach wie vor in einer Chemnitzer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, berichtete sein Anwalt nach einem Telefonat mit der für die Einrichtung zuständigen Sozialarbeiterin. Sein Mandant habe gestern noch wenige Minuten vor Verhandlungsbeginn, zu dem er geladen war, seine Post abgeholt und dann das Haus verlassen, zitierte der Verteidiger aus dem Telefongespräch. „Inder sind eigentlich sehr pünktlich, kommen eher ein paar Minuten zu früh – wenn sie überhaupt kommen wollen“, kommentierte der Dolmetscher das Ausbleiben seines Landsmannes. Die Richterin ordnete an, dass der Angeklagte zum nächsten Termin von der Polizei abgeholt und zum Gericht gebracht wird. Sollte er dann nicht angetroffen werden, müsse er mit einem Haftbefehl rechnen.

Dem damals 21-Jährigen wird vorgeworfen, am Morgen des 3. April, einem Sonntag, gegen 4.30 Uhr am Düsseldorfer Platz eine 20-Jährige vergewaltigt zu haben. Die junge Frau war gerade auf dem Heimweg aus einem Klub im Stadtzentrum, als sie der Täter zunächst angesprochen, dann verfolgt, festgehalten und sich schließlich auf einer Parkbank an ihr vergangen habe. Möglicherweise noch Schlimmeres verhinderte eine Polizeistreife, die zufällig gerade vorbeikam. Als sich die Beamten näherten, habe der 21-Jährige von der Frau abgelassen. Er wurde vorläufig festgenommen. Ein Alkoholtest bei ihm ergab laut Polizei 1,24 Promille.

Daher soll jetzt vor Gericht ein medizinischer Sachverständiger einschätzen, wie sehr ihn das möglicherweise in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigte. Im April war der Verdächtige nach Sicherung der ersten Beweise wieder freigelassen worden. Die junge Frau wurde damals zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

Das Strafgesetzbuch sieht für sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen ein Strafmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen von zwei bis zehn Jahren, vor.

http://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Mutmasslicher-Sex-Taeter-versetzt-Gericht-artikel9705182.php


03.02.2017

Die Ereignisse jener Nacht im April vergangenen Jahres haben Spuren hinterlassen bei Susanne M.* Seitdem geht sie kaum noch aus, berichtet die 21-Jährige, „aus Angst“, wie sie hinzufügt. Und das Atomino, einen Klub in der Chemnitzer Innenstadt, den sie an jenem 3. April 2016 besucht hatte, hat sie seitdem nie wieder betreten. Auf dem Nachhauseweg vom Atomino war die junge Frau damals vergewaltigt worden, auf einer Bank am Wall, nahe dem Rewe-Supermarkt. Eine Polizeistreife, die zufällig vorbeikam, nahm das Geschehen wahr und konnte den mutmaßlichen Täter kurz darauf festnehmen. Dem Mann wurde gestern am Amtsgericht der Prozess gemacht.

Im Zeugenstand schilderte Susanne M. noch einmal ihre Erinnerungen an jene Nacht. Sie war mit ihrer Schwester und zwei Freunden im Atomino, es wurde getanzt, es wurde getrunken, ein paar Gläser Sekt, ein paar Cocktails. Schon in dem Klub sei es zu Belästigungen gekommen, „eine Gruppe südländischer Menschen hat mich bedrängt“, schilderte die 21-Jährige gestern. Gegen 4 Uhr früh sei es ihr zu viel geworden, sie wollte nur noch nach Hause. Ihre Schwester und die beiden Freunde hatte sie da schon im Trubel verloren; obendrein war der Akku ihres Handys leer, so konnte sie keinen Kontakt zu ihnen aufnehmen.

Also musste Susanne M. alleine los. Sie überquerte die Bahnhofstraße, lief an der Zentralhaltestelle vorbei, über den Neumarkt. Dort bemerkte sie zum ersten Mal, dass ihr jemand folgte. Am Peek-und-Cloppenburg-Kaufhaus sei er plötzlich neben ihr gewesen, habe auf sie eingeredet, erinnert sie sich. „Auf englisch sagte er, er wolle mich nach Hause bringen“, so die 21-Jährige. Dann soll er zudringlich geworden sein, die junge Frau am Arm angefasst und seinen Arm über ihre Schulter gelegt haben. Schließlich habe er sie gegen eine Schaufensterscheibe gedrückt und versucht, sie zu küssen.

Auf dem Wall nahe dem Supermarkt habe er sie schließlich auf eine Bank gedrückt, schilderte die junge Frau. Mit einer Hand habe er sie an der Schulter festgehalten, mit der anderen unter ihren Rock gegriffen, Strumpfhose und Unterhose heruntergezogen und sie mit dem Finger vergewaltigt. Warum sie nicht um Hilfe gerufen hat, will die Richterin wissen. Sie habe das alles gar nicht richtig realisiert, antwortete Susanne M., „ich habe wahrscheinlich zu spät geschaltet“. Als wenig später die Polizeistreife eintraf, habe der Mann von ihr abgelassen und sei weggelaufen. Weit kam er nicht.

Angeklagt war gestern ein junger Mann, 23 Jahre alt, geboren in Indien und vor rund einem Jahr als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er habe einen Asylantrag gestellt, sagte er in seiner Muttersprache vor Gericht, wie der entschieden werde, sei ungewiss. Auch er sei in jener Nacht des 3. April 2016 im Atomino gewesen, berichtete er, doch die Ereignisse danach schilderte er ein wenig anders. Jawohl, er sei der Frau gefolgt und, jawohl, er habe sie geküsst. Aber all das und auch das, was folgte, sei nicht gegen ihren Willen geschehen, es sei „einvernehmlich“ abgelaufen, wie er beteuert. Zur Überraschung des Gerichts entschuldigt er sich dennoch bei ihr. Es tue ihm leid, übersetzt der Dolmetscher.

Es ist dieser Widerspruch in den Aussagen des Mannes, und es sind die sachlichen Schilderungen des Opfers, ohne „Belastungseifer“ vorgetragen, wie es die Richterin später in ihrer Urteilsbegründung nennt, die schließlich zu einer Gefängnisstrafe für den Angeklagten führen. Zweieinhalb Jahre muss der 23-Jährige in Haft, ohne Bewährung. Der Richterspruch war überraschend, selbst die Staatsanwältin hatte mit zwei Jahren und drei Monaten eine geringere Haftstrafe gefordert.

http://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Frau-in-der-Innenstadt-vergewaltigt-Taeter-muss-in-Haft-artikel9826546.php


Chemnitz – Das widerliche Sexverbrechen schockierte vor zehn Monaten die Stadt. Am Donnerstag traf Opfer Michelle N. (20) vor dem Amtsgericht ihren Peiniger: Er hatte sie mitten in Chemnitz vergewaltigt!

Die Anklage gegen Gurjeet S. (22): Der indische Asylbewerber soll der Abiturientin von der Disko Atomino (Moritzstraße) bis zur Straße Am Wall gefolgt sein. Dort drängte er sie auf eine Bank, führte einen Finger in ihre Scheide ein – juristisch ist das eine Vergewaltigung.

Zufällig kam eine Polizeistrafe vorbei, stoppte das Sex-Verbrechen.

Version des Angeklagten: „Als sie die Disko verließ, wurde sie von einem Araber bedrängt. Ich sah, dass sie angetrunken war, begleitete sie. Ich musste sie festhalten, dabei habe ich sie geküsst.“ Dann sei sie auf eine Bank gesunken. Als er sie küsste, habe sie seine Hand in ihre Hose geführt.

Doch als die Polizeistreife vorbeikam, sprach das Verhalten der jungen Frau deutlich gegen einvernehmlichen Sex: Sie entwandt sich dem Inder, der den Beamten auf Befragung immer nur „Sorry, sorry, sorry“ sagte.

Vor Gericht trat die angehende Studentin (Film oder Philosophie) ruhig und kontrolliert auf. „Ja, ich hatte getrunken, kann mich an vieles nicht mehr erinnern.“ Auch nicht, wie Hämatome an ihre Brust gekommen sind. Die DNA-Analyse wies dort und am Hals Speichelspuren des Angeklagten nach.

Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

Richterin Gudrun Trautmann (54) verhängte zweieinhalb Jahre Haft. „Sie haben die Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt.“

http://www.bild.de/regional/chemnitz/vergewaltigung/das-ist-der-vergewaltiger-aus-der-chemnitzer-city-50085658.bild.html


https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-richeterin-schickt-vergewaltiger-in-knast-211942


07.07.2017

Die Tat im April 2016 hatte für Aufsehen gesorgt. Eine junge Frau war damals auf einer Bank am Wall in der Innenstadt von einem 22-jährigen Mann vergewaltigt worden. Im Februar dieses Jahres hatte ihn das Amtsgericht dafür zu einer Gefängnisstraße von zweieinhalb Jahren verurteilt. Doch angetreten hat der aus Indien stammende Flüchtling die Haft nicht, er blieb auf freiem Fuß. Grund: Das Urteil war seinerzeit noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hatte dagegen Berufung eingelegt.

Die Berufungsverhandlung sollte nun gestern im Landgericht stattfinden. Doch der Täter erschien nicht. Dem Vorsitzenden Richter zufolge habe die Justiz im Vorfeld mehrere vergebliche Versuche unternommen, ihn zu erreichen. Auch der Anwalt des Angeklagten erklärte, seinen Mandanten schon länger nicht gesprochen zu haben. „Mitte Mai hatte er sich mal gemeldet. Das war der letzte Kontakt“, sagte er. In Abwesenheit des Täters verwarf das Gericht die eingelegte Berufung – das Urteil wurde somit rechtskräftig. Nach dem Angeklagten, der keinen gemeldeten Wohnsitz habe, werde nun gefahndet, so eine Gerichtssprecherin.

Der Verurteilte war in der Tatnacht am Peek- und Cloppenburg-Kaufhaus auf sein Opfer gestoßen. Wie die junge Frau später vor Gericht aussagte, habe er zunächst vorgegeben, sie nach Hause bringen zu wollen, bevor er zudringlich geworden sei und versucht habe, sie zu küssen. Anschließend habe er ihr unter den Rock gegriffen, Strumpf- und Unterhose ausgezogen und sie vergewaltigt. Als eine Polizeistreife vorbeikam flüchtete er, wurde kurze Zeit später aber gefasst.

https://www.freiepresse.de/LOKALES/CHEMNITZ/Vergewaltiger-ist-spurlos-verschwunden-artikel9946129.php


07.07.2017 – 00:00 Uhr
Chemnitz – Er wollte nicht zweieinhalb Jahre in den Knast, ging in Berufung. Darüber sollte gestern das Landgericht verhandeln. Doch der Vergewaltiger kam nicht. Gurjeet S. (22) ist untergetaucht.
Keine gute Idee. Vom Landgericht wurde die Berufung kurzerhand verworfen – der indische Asylbewerber muss ins Gefängnis. Theoretisch. Denn um ihn einsperren zu können, muss man seiner habhaft werden. Doch wie?
„Unter seiner Meldeadresse lebt er nicht mehr“, sagt Gerichtssprecherin Marika Lang. „Schon zur Verhandlung mussten wir ihn durch öffentlichen Aushang laden.“

Gurjeet S. war im April 2016 einer Studentin (22) nachts von der Disko gefolgt, hatte sie in der Chemnitzer City auf eine Bank gedrückt und gegen ihren Willen einen Finger in sie eingeführt. Nur eine Polizeistreife, die zufällig vorbeikam, konnte ihn stoppen.
Und nun ist er weg.

http://www.bild.de/regional/chemnitz/straftaten/vergewaltiger-will-nicht-in-den-knast-52461504.bild.html